Sigmar Gabriel wirbt für Änderungen beim Übernahmerecht. Die SPD werde den anderen Fraktionen im Bundestag eine entsprechende Gesetzesnovelle vorzuschlagen, kündigte der SPD-Vorsitzende an. Denn andere europäische Länder schützten ihre Unternehmen besser, sagte er vor dem Hintergrund der Übernahmeschlacht um Hochtief. Experten sehen das ähnlich.
Ein neues Übernahmegesetz soll dem Vorschlag des SPD-Vorsitzenden zufolge eine faire Wettbewerbssituation in Europa schaffen. Es könne nicht im Interesse der Bundesregierung sein, dass in Deutschland schlechtere Bedingungen herrschten als in anderen europäischen Ländern, so Gabriel. Die schwarz-gelbe Koalition sieht nach wie vor keinerlei Notwendigkeit, den Baukonzern Hochtief im Abwehrkampf gegen die Übernahme zu unterstützen. Scharf kritisierte der SPD-Vorsitzende, dass die Kanzlerin die Rolle der Bundesregierung lediglich als „informierte Beobachterin“ einstufe.
Dabei könnte nach Überzeugung Gabriels eine Gesetzesänderung auch für das Unternehmen Hochtief, dem eine feindliche Übernahme durch das spanische Unternehmen ACS droht, noch gelten, sagte der SPD-Parteivorsitzende am Montag in Berlin nach einer Telefonschaltkonferenz des Präsidiums.
Auch Wirtschaftsexperten fordern Gesetzesnovelle
Das deutsche Aktienrecht erlaubt Unternehmen, sich wie im Fall von Hochtief anzuschleichen und billig zuzuschlagen: in der Bundesrepublik muss nur ein einziges Übernahmeangebot an die restlichen Aktionäre gemacht werden, wenn die Beteiligung 30 Prozent erreicht. Es ist zu erwarten, dass das spanische Unternehmen ein niedriges Angebot abgeben wird, das die Hochtief-Aktionäre nicht annehmen werden. Dann kann ACS am Markt so lange Hochtief-Aktien kaufen, bis ihnen mehr als die Hälfte gehört. Das ist billig, weil der Hochtief-Aktienkurs vergleichsweise niedrig ist. Darum schlägt Gabriel vor, das Gesetz nach dem Vorbild europäischer Nachbarn zu ändern: ein neues Übernahmerecht sähe dann vor, dass nach Überschreiten der 30-Prozent-Grenze immer wieder Übernahmeangebote gemacht werden müssten.
Auch Wirtschaftsexperten und Verbände sprechen sich für eine Gesetzesänderung aus. Der Darmstädter Wirtschaftsrechtler Uwe Schneider sagte der „Wirtschaftswoche“, nur durch eine Gesetzesänderung seien feindliche Übernahmen deutscher Unternehmen zu verhindern: „Fälle wie Hochtief werden wir in Zukunft häufiger erleben, wenn der Gesetzgeber nichts tut“. Auch der Hauptverband der Bauindustrie drang laut „Spiegel“ in einem Brief an das Wirtschaftsministerium darauf, Lücken im Gesetz zu schließen.










ommichaels • 14. November 2010 • 14:26
Nach Ihrem Gesetzentwurf muss ab der Schwelle von 30% jedesmal, wenn weitere 2% überschritten werden, ein neues Pflichtangebot abgegeben werden. Das scheint mir übertrieben. Sinnvoller wäre es, parallel zu den Meldeschwellen des WpHG, die Grenzen für weitere Pflichtangebote bei 50% und 75% anzusetzen. Einen Beitrag zu aktuellen Entwicklungen im Übernahmerecht finden Sie hier: http://www.verschmelzungsbericht.de/2010/11/14/unternehmenskauf-aktuell-offentliche-ubernahmen/
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