Fragen und Antworten zum SPD-Rentenkonzept
14. September 2012 - Maurizio Andreas CavaliereDas neue Rentenkonzept
Seit der Vorstellung der Eckpunkte des neuen Rentenkonzepts der SPD hat sich eine breite Diskussion innerhalb und außerhalb der Partei entwickelt. SPD.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Konzept, das neben der Altersarmut vor allem die Erwerbsarmut bekämpfen und die Lebensleistungen der Betroffenen im Alter stärker honorieren will.
Welche sind die wichtigsten Elemente der neuen Solidarrente?
1. Zeiten längerer Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung von Rentenansprüchen stärker als heute berücksichtigt.
2. Für Geringverdiener und Menschen mit sehr geringen Ansprüchen, die aber lange rentenversichert waren, wird die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ verlängert. Das heißt: Ihre Rentenansprüche werden aufgestockt.
3. Sollten diese beiden Maßnahmen nicht zu einer Rente von 850 Euro führen, wird die Rente für langjährig Versicherte (40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre) auf diesen Betrag über die Grundsicherung aufgestockt. Voraussetzung dafür: keine anderen regelmäßigen Einkünfte.
Was sind die Unterschiede zur Von-der-Leyen-Zuschussrente?
Die sogenannte „Zuschussrente“ der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen nur die bekommen, die auch einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Das können sich aber gerade diejenigen, die die Zuschussrente eigentlich brauchen (nämlich Geringverdiener) oft nicht leisten. Von der Solidar-Rente der SPD würden ungleich mehr Menschen profitieren. Außerdem soll die Solidar-Rente aus Steuermitteln finanziert werden.
Ausführlicher dazu der Artikel "Rentenkonzepte im Vergleich"
Wieso Steuerfinanzierung?
Die gesetzliche Rente kann nicht auffangen, was im Erwerbsleben nicht gut gegangen ist. Die von der SPD vorgeschlagene Solidar-Rente soll deshalb nicht aus Rentenbeiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anhebung sehr niedriger Renten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht über höhere Beiträge finanziert werden sollte.
Warum wird an der Absenkung des Rentenniveaus festgehalten?
Um ein Rentenniveau von 50% im Jahr 2030 sicherzustellen, wären Mittel in Höhe von rund 30 Milliarden Euro zusätzlich nötig. Dazu müsste der Rentenversicherungsbeitrag nach Berechnungen aus der Rentenversicherung dann rund 25% betragen (statt der bislang geplanten 22%). Für ein Niveau von 48% wäre ein Beitrag von gut 24% notwendig, bei einem Niveau von 46% noch gut 23%. (vgl. Seite 9, Eckpunktepapier). Es gäbe dann keine Spielräume mehr für alle weiteren notwendigen Leistungsverbesserungen.
Was bringt die Betriebsrente Plus?
Die Betriebsrente plus ist geeignet, zusammen mit der gesetzlichen Rente, das heutige Niveau der Alterseinkommen zu gewährleisten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um ein kapitalgedecktes System. Während bei der gesetzlichen Rentenversicherung das Geld von den Beitragszahlern direkt zu den Empfängern weitergeleitet wird, wird bei der betrieblichen Altersvorsorge ein Betrag angespart, den man dann später ausgezahlt bekommt. Die Förderung der Betriebsrente soll aus Steuermitteln finanziert werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die Betriebsrente selbstverständlich „mitgenommen“ werden können.
Wie können Kleinunternehmen mit 2-30 Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten?
Kleinere und mittlere Unternehmen verfügen nicht immer über die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur eigenständigen Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge. Für sie stellt die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, eine attraktive und einfache Alternative dar.
Was ist der Unterschied zur Riester-Rente?
Der entscheidende Unterschied zwischen Riester und Betriebsrente plus ist: Bei Riester-Verträgen verdienen Vermittler, Makler, Versicherungskonzerne mit. Das fällt bei der Betriebsrente weg. Und das Risiko, von windigen Geschäftemachern übers Ohr gehauen zu werden, gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge auch nicht.
Wie geht es weiter mit der Riester-Rente?
Die Erwartungen, die die SPD mit der Rentenreform 2001 in die Riester-Rente gesetzt hatte, haben sich leider nicht erfüllt. Aus diesem Grund sollen jetzt Korrekturen vorgenommen werden. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, soll durch die Veränderungen aber auch nicht schlechter gestellt werden.
Was ist mit Menschen, die aufgrund von Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden?
Wer krank ist, darf nicht arm werden, dafür gibt es die Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut für Beschäftigte dar, die aus gesundheitlichen Gründen das gesetzliche Rentenalter nicht erreichen können. Allerdings müssen die Leistungen der Erwerbsminderungsrente besser ausgestattet werden, weil Menschen mit Erwerbsminderung in der Regel keine ausreichende Möglichkeit haben, anderweitig für das Alter vorzusorgen und allein auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen sind.
Warum hat eine „Geheimkommission“ das Rentenpapier erarbeitet?
Es war keine „Geheimkommission“, sondern eine Gruppe von Experten, die Gabriel bei der Erstellung des Rentenkonzepts beraten hat. Dieses Konzept baut auf den Ergebnissen einer Renten-Kommission im vergangenen Jahr auf, deren Empfehlungen in den Beschluss des letzten Parteitages eingeflossen sind. Die Vorschläge Sigmar Gabriels werden jetzt intensiv innerhalb der Partei diskutiert.
Warum wird das Konzept auf dem Konvent diskutiert und nicht auf einem großen Parteitag?
Auf dem Konvent sind die Mitglieder genau so repräsentiert wie bei einem Parteitag (allerdings ist der Konvent natürlich etwas kleiner). Als der Konvent als neue Institution geschaffen wurde, ging es ja gerade darum, besonders wichtige Themen nicht nur im Parteivorstand zu beraten oder bis zu einem ordentlichen Parteitag zu warten, sondern auch aktuellere Beschlüsse fassen zu können.
Was soll die Ankündigung Richtung CDU „keine Solidarrente ohne Mindestlohn"?
Rentenanwartschaften ergeben sich unmittelbar aus dem zuvor erzielten Erwerbseinkommen. Ein flächendeckender Mindestlohn, gleiche Bezahlung von Leiharbeit, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern und die Stärkung der sozialversicherten Beschäftigung sind deshalb Voraussetzungen für angemessene Renten. Die Bundesregierung hat sich der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns bislang verweigert. Sie nimmt Altersarmut wegen zu geringer Löhne als gegeben hin. Dafür kann sie von der SPD keine Zustimmung erhalten.