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Fragen und Antworten zum SPD-Rentenkonzept
14. September 2012 - Maurizio Andreas Cavaliere

Das neue Rentenkonzept

Für ein gutes Leben im Alter: Das neue SPD-Rentenkonzept (Foto: dpa)


Seit der Vorstellung der Eckpunkte des neuen Rentenkonzepts der SPD hat sich eine breite Diskussion innerhalb und außerhalb der Partei entwickelt. SPD.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Konzept, das neben der Altersarmut vor allem die Erwerbsarmut bekämpfen und die Lebensleistungen der Betroffenen im Alter stärker honorieren will.

Welche sind die wichtigsten Elemente der neuen Solidarrente?
1. Zeiten längerer Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung von Rentenansprüchen stärker als heute berücksichtigt.

2. Für Geringverdiener und Menschen mit sehr geringen Ansprüchen, die aber lange rentenversichert waren, wird die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ verlängert. Das heißt: Ihre Rentenansprüche werden aufgestockt.
3. Sollten diese beiden Maßnahmen nicht zu einer Rente von 850 Euro führen, wird die Rente für langjährig Versicherte (40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre) auf diesen Betrag über die Grundsicherung aufgestockt. Voraussetzung dafür: keine anderen regelmäßigen Einkünfte.



Was sind die Unterschiede zur Von-der-Leyen-Zuschussrente?
Die sogenannte „Zuschussrente“ der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)  sollen nur die bekommen, die auch einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Das können sich aber gerade diejenigen, die die Zuschussrente eigentlich brauchen (nämlich Geringverdiener) oft nicht leisten. Von der Solidar-Rente der SPD würden ungleich mehr Menschen profitieren. Außerdem soll die Solidar-Rente aus Steuermitteln finanziert werden.
Ausführlicher dazu der Artikel "Rentenkonzepte im Vergleich"


Wieso Steuerfinanzierung?
Die gesetzliche Rente kann nicht auffangen, was im Erwerbsleben nicht gut gegangen ist. Die von der SPD vorgeschlagene Solidar-Rente soll deshalb nicht aus Rentenbeiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anhebung sehr niedriger Renten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht über höhere Beiträge finanziert werden sollte.


Warum wird an der Absenkung des Rentenniveaus festgehalten?
Um ein Rentenniveau von 50% im Jahr 2030 sicherzustellen, wären Mittel in Höhe von rund 30 Milliarden Euro zusätzlich nötig. Dazu müsste der Rentenversicherungsbeitrag nach Berechnungen aus der Rentenversicherung dann rund 25% betragen (statt der bislang geplanten 22%). Für ein Niveau von 48% wäre ein Beitrag von gut 24% notwendig, bei einem Niveau von 46% noch gut 23%. (vgl. Seite 9, Eckpunktepapier). Es gäbe dann keine Spielräume mehr für alle weiteren notwendigen Leistungsverbesserungen.



Was bringt die Betriebsrente Plus?
Die Betriebsrente plus ist geeignet, zusammen mit der gesetzlichen Rente, das heutige Niveau der Alterseinkommen zu gewährleisten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um ein kapitalgedecktes System. Während bei der gesetzlichen Rentenversicherung das Geld von den Beitragszahlern direkt zu den Empfängern weitergeleitet wird, wird bei der betrieblichen Altersvorsorge ein Betrag angespart, den man dann später ausgezahlt bekommt. Die Förderung der Betriebsrente soll aus Steuermitteln finanziert werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die Betriebsrente selbstverständlich „mitgenommen“ werden können.
 


Wie können Kleinunternehmen mit 2-30 Beschäftigten eine Betriebsrente anbieten?
Kleinere und mittlere Unternehmen verfügen nicht immer über die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur eigenständigen Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge. Für sie stellt die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, eine attraktive und einfache Alternative dar.


Was ist der Unterschied zur Riester-Rente?
Der entscheidende Unterschied zwischen Riester und Betriebsrente plus ist: Bei Riester-Verträgen verdienen Vermittler, Makler, Versicherungskonzerne mit. Das fällt bei der Betriebsrente weg. Und das Risiko, von windigen Geschäftemachern übers Ohr gehauen zu werden, gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge auch nicht.
 


Wie geht es weiter mit der Riester-Rente?
Die Erwartungen, die die SPD mit der Rentenreform 2001 in die Riester-Rente gesetzt hatte, haben sich leider nicht erfüllt. Aus diesem Grund sollen jetzt Korrekturen vorgenommen werden. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, soll durch die Veränderungen aber auch nicht schlechter gestellt werden.



Was ist mit Menschen, die aufgrund von Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden?
Wer krank ist, darf nicht arm werden, dafür gibt es die Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut für Beschäftigte dar, die aus gesundheitlichen Gründen das gesetzliche Rentenalter nicht erreichen können. Allerdings müssen die Leistungen der Erwerbsminderungsrente besser ausgestattet werden, weil Menschen mit Erwerbsminderung in der Regel keine ausreichende Möglichkeit haben, anderweitig für das Alter vorzusorgen und allein auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen sind.



Warum hat eine „Geheimkommission“ das Rentenpapier erarbeitet?
Es war keine „Geheimkommission“, sondern eine Gruppe von Experten, die Gabriel bei der Erstellung des Rentenkonzepts beraten hat. Dieses Konzept baut auf den Ergebnissen einer  Renten-Kommission im vergangenen Jahr auf, deren Empfehlungen in den Beschluss des letzten Parteitages eingeflossen sind. Die Vorschläge Sigmar Gabriels werden jetzt intensiv innerhalb der Partei diskutiert.
 


Warum wird das Konzept auf dem Konvent diskutiert und nicht auf einem großen Parteitag?
Auf dem Konvent sind die Mitglieder genau so repräsentiert wie bei einem Parteitag (allerdings ist der Konvent natürlich etwas kleiner). Als der Konvent als neue Institution geschaffen wurde, ging es ja gerade darum, besonders wichtige Themen nicht nur im Parteivorstand zu beraten oder bis zu einem ordentlichen Parteitag zu warten, sondern auch aktuellere Beschlüsse fassen zu können.
 


Was soll die Ankündigung Richtung CDU „keine Solidarrente ohne Mindestlohn"?

Rentenanwartschaften ergeben sich unmittelbar aus dem zuvor erzielten Erwerbseinkommen. Ein flächendeckender Mindestlohn, gleiche Bezahlung von Leiharbeit, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern und die Stärkung der sozialversicherten Beschäftigung sind deshalb Voraussetzungen für angemessene Renten. Die Bundesregierung hat sich der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns bislang verweigert. Sie nimmt Altersarmut wegen zu geringer Löhne als gegeben hin. Dafür kann sie von der SPD keine Zustimmung erhalten.

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Links

Das neue Rentenkonzept der SPD

Die Debatte ist eröffnet

Fakten zur Rentendebatte

Rentenkonzepte im Vergleich

SPD diskutiert neues Renten-Konzept

Sicher, solidarisch, gerecht

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20. March 2013 • 20:39 Antworten

Parteienstaat

Eine Frage an die Moderatoren hier: Antwortet auch mal jemand aus der Parteispitze auf die interessanten Fragen, zum Beispiel auf die von Caspar Hauser?

06. March 2013 • 10:17 Antworten

gabjasper

Wie wäre der Slogan: 40 Jahre für Familienmanagerinnen sind genug.

07. February 2013 • 10:38 Antworten

annejojo

Ganz ehrlich: wie fragwürdig soll die Diskussion über RENTE eigentlich noch sein, auch in der SPD? Bei der RENTE wird an ein paar Stellschrauben gedreht, die Rentenversicherten untereinander sollen solidarisch sein und noch mehr werden. Umverteilung innerhalb der GRV, so kann man das auch nennen. Und jegliche Diskussion über Altersversorgungssysteme schließt nur GESETZLICHE RENTE ein, alles andere bleibt außen vor. Und wird auf höchster und niedrigster Funktionärs-Ebene in der Partei ausgeschlossen. Dass endlich begonnen werden muss, die anerkannte Überprivilegierung der Beamten zu beenden wird mit Argumenten wie Neiddiskussion, Hergebrachte Alimentationspflichten des Staates, Besitzstandwahrung, § 33 4,5 GG usw. abgebügelt. Versucht man, das in Diskussionsrunden einzubringen, muss man sich heftigster Belehrungen aussetzen, warum das so bleiben muss. Volle Versteuerung und hohe Kosten für die PKV – und andere Begründungen kommen dann, lächerlich. Bis 2050 muss die Unsumme von 970 Milliarden € für die Versorgung, nicht Besoldung!, der Beamten aufgebracht. Ist doch egal- Steuern und Gebühren fließen in einem Staat immer, weil das eines der Kriterien für Staat ist. Dikutiert wird, das Rentenniveau von aktuell ca. 52% des Durchschnittseinkommen von ALLEN Sozialversicherungspflichtigen möglichst nicht auf 43 % abzusenken. Aber gleichzeitig soll für die Beamten weiterhin an den 71,75 % der (letzten) persönlichen Besoldung festgehalten werden. Gerechte, solidarische Gesellschaft.

29. January 2013 • 20:09 Antworten

Norbert Schulenkorf

Genossinnen und Genossen ihr müst einen Slogan finden der interessierte Schichteen mobilisiert. 45 Jahre sind genug sollte auf den Plakaten stehen.

08. January 2013 • 20:53 Antworten

MarioausHeidelberg

*Punkt : Warum wird an der Absenkung des Rentenniveaus festgehalten?* Hallo liebe Sozialdemokraten....Absenkung auf 46% ??? Bei anderen Politikern sieht es natürlich großzügiger aus : ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Auszug : http://www.n-tv.de/mediathek/bilderserien/politik/Wer-bekommt-wie-viel-Ruhegehalt-article545931.html ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ "Grund-Ruhegehalt beträgt dem Steuerzahlerbund zufolge nach vier Jahren Ministerdasein rund 28 Prozent des Ministergehaltes, also 3560 Euro. Danach steigt es mit jedem weiteren Amtsjahr um 2,4 Prozent bis zum Höchstsatz von rund 72 Prozent. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Das ist doch mal gerecht.....Politiker kriegen somit max 72% ....Ein Schelm der böses denkt. Plötzlich ist wieder Geld da