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Urteil zum Euro-Rettungsschirm
12. September 2012 12:09 - Rainer Vogt

Karlsruhe stimmt ESM unter Auflagen zu

Frank-Walter Steinmeier, SPD-Fraktionschef zum Urteil der Karlsruher Richter: "Es ist ein guter Tag für Europa und ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie.“ (Foto: dpa)

Eine Entscheidung von Gewicht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm abgewiesen. Der Fiskalpakt kann sofort ratifiziert werden, beim ESM müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

„Ich bin froh, dass die parlamentarischen Entscheidungen verfassungsrechtlich bestätigt wurden“, so die erste Reaktion von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Mit dem Urteil des 2. Senats haben die Spekulationen um das Rettungspaket nun ein Ende. Steinmeier begrüßte, dass die parlamentarischen Entscheidungen verfassungsrechtlich gebilligt worden seien. „Damit kann der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen“, sagte Steinmeier. In seinem Fazit hob der SPD-Politiker auch die rechtlichen Vorgaben durch das Gericht hervor: „Damit werden die Parlamentsrechte gewahrt und gestärkt“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende. „Es ist ein guter Tag für Europa und ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie.“

Steinmeier: Stärkung der parlamentarischen Rechte

Nicht nur in Deutschland wurde das Urteil der Karlsruher Richter mit Spannung erwartet, denn die Maßnahmen zur Lösung der europäischen Finanzkrise sind an diese juristische Entscheidung gekoppelt. Ohne Deutschland ist das Rettungspaket „kraftlos“. Der Richterspruch hat nun den Weg für Deutschland geebnet, sich am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt zu beteiligen – allerdings unter Auflagen: Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

Über die „Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets hätte Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Andreas Voßkuhle, Präsident des 2. Senats. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, „die direkt vom Volk gewählt sind“.

Peter Gauweiler und weitere Beschwerdeführer wollten verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterzeichnet und der permanente Rettungsschirm damit aktiv werden kann. Ihre Befürchtung: ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für Deutschland. Ein Scheitern des Rettungsschirms würde aus Sicht vieler Experten auch das Ende der gemeinsamen Währung bedeuten. 

Gabriel: gute Nachricht für Arbeitnehmer in Deutschland

Das Urteil aus Karlsruhe bezeichnete SPD-Parteichef als eine gute Nachricht für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, deren Jobs vom Export abhingen. „Nur wenn wir Europa stabilisieren, bleibt auch Deutschland stabil“, betonte Gabriel. Und genau dazu diene der ESM. „Dass sich der Klage so viele Bürgerinnen und Bürger angeschlossen haben, zeigt: Den Menschen ist unser Gemeinwesen nicht gleichgültig, sie haben großes Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht. Das ist wichtig für die politische Kultur in Deutschland.“

Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertritt rund 37.000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen haben. Dies ist die größte Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte. Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert. Ohne die Beteiligung des größten Mitgliedsstaats konnte der Rettungsschirm bisher nicht in Kraft treten.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten «Rettungsschirm» EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Raums beitragen. Der ESM soll Krisenländer mit Notkrediten von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Zum ESM-Kapital von 700 Milliarden Euro steuert Deutschland 21,7 Milliarden Bareinlagen und 168,3 Milliarden Garantien bei. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden.

Die SPD hat sich schon sehr früh für einen dauerhaften Rettungsschirm (ESM) ausgesprochen. Dieser soll Staaten davor schützen, von den Finanzmärkten mit der Drohung erpresst zu werden, sie würden ihnen den Geldhahn zudrehen. Jedoch sind die SPD den Rettungsschirm lediglich als ein Mittel zum Krisenmanagement, um Zeit zu gewinnen. Diese Zeit braucht es, um echte, tragfähige Krisenlösungen zu erarbeiten. Deutschland als Exportnation kann nicht erfolgreich sein, wenn die Staaten um uns herum in die Knie gehen.

(mit dpa)

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18. September 2012 • 20:37 Antworten

Garfield

Zitat des deutschen Richterbundes vom 17.09.2012 in seiner Pressemeldung 07/12: "Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat ...Berlin. Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen...Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen gebilligt, ohne in den zu entscheidenden Eilverfahren näher auf die Frage der Immunität des ESM vor Strafverfolgung und Haftungsansprüchen einzugehen..".

18. September 2012 • 18:53 Antworten

Mike

Genau das ist der Punkt. Wir gehen davon aus, dass es sich eben nicht um ein Instrument des Krisenmanagements handeln wird, sondern eine dauerhafte Einrichtung zur Sicherung der Exporteinkommen Deutschlands wird. Ein im Grunde genommen eher egoistisches Unterfangen. Dafür spricht auch die seltsame dirigistische Struktur der Administration des ESM. Siehe hierzu auch Fiskalvertrag. Ein regelmäßiger Kostendruck wird somit auf der Bevölkerung lasten, der, wie üblich, nach dem Gießkannenprinzip über direkte und indirekte Steuern ausgeübt wird. Es ist die Absage an erhoffte Preissenkungen und Steuererleichterungen. Nur eine Bevölkerungsruppe ist dagegen immun: Die 10 %, die im 7-Meilen-Stiefel-Galopp immer reicher werden, u.a. aufgrund nach wie vor nahezu ungenügender Vererbungsregeln. Viele Experten haben strikt vor dem ESM und dem Fiskalvertrag gewarnt. Die SPD sollte sich in Bezug auf diese Themen diplomatisch verhalten und sich nicht, wie Frau Merkel, zunehmend den Mund daran verbrennen.

13. September 2012 • 22:02 Antworten

juso2012

Tatsache ist jedoch, dass Deutschland aufgrund seiner Exportorientierung und seinen Wettbewerbsvorteilen, welche mit Niedriglöhnen, Sozialabbau und kaum spürbaren Lohnerhöhungen erkauft wurden, an der Krise der bedürftigen Staaten eine enorme Mitschuld trägt, denn der Exportüberschuss Deutschlands ist immer auch das Defizit anderer Staaten. Umgekehrt hat Deutschland gewaltige Importdefizite. Dazu der Ökonom Jens Wagner: "Vor allem innerhalb der Eurozone gelten die deutschen Außenhandelsüberschüsse als der gewichtigste Grund für die heutige Eurokrise. [...] Wenn eine Volkswirtschaft ständig mehr exportiert als sie importiert und Währungsauf- bzw. –abwertungen als Korrektiv ausfallen, führt dies zwingend dazu, dass sich die Länder, die stetig mehr importieren als sie exportieren, bei den Ländern, die mehr exportieren als sie importieren, verschulden. [...] Deutschland hat Billionenforderungen an andere Eurostaaten." (Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=14152#more-14152) Leider bestätigte das Bundesverfassungsgericht auch den Fiskalpakt, mit dem sich fortan jede Bundesregierung, gleichgültig welcher Zusammensetzung, abermals wird herausreden können, dass kein Geld für die Armutsbekämpfung und die Konjunkturankurbelung vorhanden sei und ja auch keine Schulden gemacht werden dürften. So ein Knebelvertrag soll demokratisch sein? Eine ausführliche kritische Analyse zu der Entscheidung des Gerichts z. B. unter http://www.nachdenkseiten.de/?p=14430#more-14430 .

12. September 2012 • 18:48 Antworten

Garfield

Zitat aus der Tagesschau vom *25.09.2011*: "..Voßkuhle verwies auch auf die Europäischen Verträge, die von einem anderen Konzept ausgingen. "Auch hier müssten Veränderungen erfolgen." Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vertrat Voßkuhle die Ansicht, das Grundgesetz erlaube eine weitere Übertragung von Kompetenzen kaum. Sei dennoch mehr Europa gewünscht, "*wäre ein Volksentscheid nötig*". Vielmehr sei es seine Aufgabe, Leitplanken zu formulieren und Rechte der Bürger zu schützen..." Die Karlsruher Richter haben heute jedoch *nicht* meine Rechte aus Art. 1, 20 und 79 Abs.3 GG geschützt, da mich *NIEMAND* (auch keine Richter!) dazu zwingen kann für die Schulden anderer Länder und deren Banken zu haften! Nach dem *scheitern* der EU-Verfassung im Jahr 2005 war klar, das die "EU-Demokraten" ihren gewollten europ. Bundesstaat *OHNE* die notwendigen Volksabstimmungen durchsetzen wollen, wozu der ESM und Fiskalpakt beiträgt, denn nomalerweise ist jeder Staat in einem Staatenverbund *souverän* und damit *selbst* für seine Schulden verantwortlich! Auf Grund der heutigen Rechtsprechung rechne ich damit, das es noch +dieses Jahr+ eine *verfassungsgebende Versammlung für eine neue nationale Verfassung* geben wird, für die ich mich auch einsetzen werde.

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juso2012

Es darf einfach nicht sein, dass der Souverän nicht die Möglichkeit hat, Gesetze, die nicht seinem Willen entsprechen, per Volksentscheid zu kippen und selbst Gesetze zu verabschieden. Auch ein Verfassungsgericht wird letztendlich durch den Souverän legitimiert und ist diesem gegenüber verantwortlich, denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Umso erschreckender ist es, dass das Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit die Möglichkeit eines bewaffneten Einsatzes der Bundeswehr im Inneren ausdrücklich einräumte und dies fast niemanden aufregt. Dazu sehr treffend Wolfgang Lieb: "Zwar soll der Einsatz bewaffneter Truppen im Innern „ultima ratio“ bleiben, doch wir haben erfahren müssen, dass auch bei Militäreinsätzen im Ausland diese „ultima ratio“ des kriegerischen Einsatzes der Bundeswehr mehr und mehr zu einem „rationalen Instrument der Außenpolitik“, [...] umgedeutet worden ist. Man stelle sich nur einmal vor, es käme wirklich zu einem Finanz-Crash in der Euro-Zone und die deutsche Bevölkerung würde sich auf den Straßen gegen den Katastrophen-Kurs der Bundesregierung unbewaffnet, aber mit mächtigen, womöglich aggressiven Demonstrationen zur Wehr setzen. Würde dann nicht auch bei uns, wie schon in Spanien über eine veränderte deutsche Sicherheitsdoktrin nachgedacht?" (Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=14192) Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüterin der Verfassung. Wie passt dies mit derartigen verhängnisvollen Entscheidungen zusammen?

wischiwaschi

_Man stelle sich nur einmal vor, es käme wirklich zu einem Finanz-Crash in der Euro-Zone [...] Würde dann nicht auch bei uns, wie schon in Spanien über eine veränderte deutsche Sicherheitsdoktrin nachgedacht?_ Man kann getrost davon ausgehen, dass das schon längst passiert.

Garfield

@ juso Zitat: "Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüterin der Verfassung. Wie passt dies mit derartigen verhängnisvollen Entscheidungen zusammen?" Da wir noch *keine Verfassung haben* (siehe Art.146 GG), kann es auch *kein* Verfassungsgericht geben. Wir haben ein höchstes Gericht, das Gesetzentwürfe im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes überprüft. Das Grundgesetz ist jedoch gar keine Verfassung, wie jeder selbst im Art. 146 GG nachlesen kann, da das Grundgesetz *nicht* vom deutschen Volk gewählt wurde und somit auch *nicht *vom deutschen Volk legitimiert wurde. Das Grundgesetz ist ein *Provisorium* zur Aufrechterhaltung der *Ordnung* in einem *besetzten Gebiet* und findet seine *zeitliche Begrenzung*, wenn eine vom *Volk* gewählte *Verfassung* im Kraft tritt (siehe Art. 146 GG). Da das Grundgesetz noch existiert, besteht diese Verfassung noch nicht. Verschiedene Vereine und Bürgerinitiativen setzen sich jedoch bereits dafür ein und *erarbeiten* schon *Verfassungsentwürfe* (siehe z.B. verfassung-jetzt.org). Der Einsatz der BW im Innern gehört zur Lissabon-Strategie (Herr Schachtschneider hat das bereits erläutert), aber gehört dann mit der neuen Verfassung sicherlich zur Geschichte, wie der Euro, die EU, die BW, usw.!

12. September 2012 • 18:28 Antworten

Garfield

Als Bürger und einziger Souverän, bin ich mit der heutigen Entscheidung zum ESM im Hinblick auf Art. 1, 20 und 79 Abs.3 GG *nicht einverstanden*, da mich *NIEMAND* dazu zwingen kann, für die Schulden eines *anderen* Landes und insbesondere die Schulden* ausländischer Banken* zu *haften*! *NIEMAND* hat das Recht, mir eine derartige Haftung für einen Dritten *ohne* meine *direkte* Zustimmung aufzuzwingen! Die Richter des “Grundgesetz-Gerichtes” (siehe Art. 146 GG) haben mit Ihrer heutigen mit Zustimmung zum ESM folgende Dinge faktisch genehmigt bzw. unterstützt: 1. *die Zustimmung zu einem faktischen europ. Bundesstaat* *mit *Haftungsverpflichtung *OHNE* die dafür *notwendige* demokratische Legitimation durch die *Bevölkerung* (Volksabstimmung, siehe u.a. Tagesschau vom 25.09.2011) 2. *die faktische Abschaffung des bisherigen Haftungsverbotes* des Vertrages von Lissabon (Zustimmung der einfachen Änderung des Art. 136 AEUV zur faktischen Umgehung bzw. Abschaffung des Art. 125 Abs.1 AEUV) und somit der Grundlage des Staatenverbundes, *OHNE* vorherige demokratische Legitimation durch die Völker. und 3. *die dauerhafte Abschaffung der Marktwirtschaft für europ. Banken * Es ist daher heute ein guter Tag für die Finanzelite, jedoch ein schwarzer Tag im Hinblick auf die *Glaubwürdigkeit* von Politiker und Richtern! Zum Schutz unser grundgesetzlich garantierten Souveränität bleibt uns Bürger daher jetzt nur noch *die zukünftige neue nationale Verfassung!*