Debatte über Nebeneinkünfte
17. October 2012 - Christine KrokeTransparenz jetzt!
Der SPD-Kanzlerkandidat in spe Peer Steinbrück und die SPD-Bundestagsfraktion haben vorgeschlagen, die Transparenzregeln des Deutschen Bundestages so zu verschärfen, dass alle Abgeordneten exakt angeben müssen, wer sie in welcher Höhe für Nebentätigkeiten bezahlt hat. SPD.de fasst die Forderungen der SPD-Fraktion zusammen.
Wie exakt soll ein Abgeordneter Summen offenlegen, die er außerhalb des Bundestags verdient? Bislang müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte in drei Stufen angeben.
Die SPD will die Einkünfte jetzt auf Euro und Cent genau veröffentlichen. „Wer Transparenz will bei den Nebeneinkünften, der wird sie mit uns immer haben“, so SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier am Dienstag.
SPD-Forderungen für mehr Transparenz
Das sind die Forderungen der SPD [PDF, 17 KB]:
- Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten sollen künftig nicht nur dem Bundestagspräsidenten gemeldet, sondern von diesem auch veröffentlicht werden.
- Die Transparenzregeln dürfen nicht umgangen werden. Eine Untergrenze von 10.000 Euro im Jahr ist nur dann akzeptabel, wenn alle Einkünfte – auch die, die unter 10.000 Euro liegen – angezeigt und veröffentlicht werden müssen, sobald die Einkünfte diese Summe im Jahr übersteigen.
- Schutzwürdige Interessen von Dritten sollen gewahrt bleiben. Soweit gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten bestehen, muss der Abgeordnete über den Vertragspartner keine Angaben machen. Rechtsanwälte müssen daher Einzelheiten aus ihrem Mandatenverhältnis nicht offen legen.
- Transparenzregeln müssen besser als bislang durchgesetzt werden. Dazu müssen die Sanktionen spürbar verschärft werden. Werden Nebentätigkeiten verschwiegen, sollte die Höhe der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten von den Diäten unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen abgezogen werden.
- Es bedarf eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag, in dem Lobbyisten ihre Finanzierung offen legen müssen.
- Die SPD wird in der nächsten Wahlperiode das Informationsfreiheitsgesetz modernisieren und die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gesetzlich erweitern.
- Abgeordnetenbestechung muss unter Strafe gestellt werden. Bisher ist nur der Stimmenkauf strafbar, nicht aber die Bestechung des Abgeordneten.
- Die SPD-Fraktion will eine Höchstgrenze für Parteispenden von 100.000 Euro pro Spender im Jahr.