Fakten zu Nebeneinkünften
17. October 2012 - Daniel von FrombergLicht ins Dunkel
Seit der Debatte um die Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück ist das Thema in aller Munde – wieder, muss man sagen. Denn die Diskussion ist nicht neu: Schon seit Jahren setzt sich die SPD gegen den Widerstand von Union und FDP für mehr Transparenz ein. SPD.de liefert die Fakten zum Streit um Nebeneinkünfte.
Nebeneinkünfte von Abgeordneten geben immer wieder Anlass für öffentliche Diskussionen – verständlich, sollen die Abgeordneten doch in der Ausübung ihres Mandats frei und einzig ihrem Gewissen unterworfen sein. Um auch finanziell unabhängig zu sein, erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung von monatlich Brutto 7960 Euro (8252 Euro ab Januar 2013).
Bei weiteren Einkünften sehen viele Bürgerinnen und Bürger diese Freiheit häufig in Zweifel gezogen. Sie können häufig nur schwer nachvollziehen, inwiefern Tätigkeiten jenseits des Mandats und die damit einhergehenden Einkünfte die Unabhängigkeit ihrer Volksvertreter beeinflussen könnten. Viele wissen auch nicht, wie genau Nebentätigkeiten eigentlich geregelt sind.
Morgens Politiker, abends Vorstandmitglied?
Zunächst einmal gilt: Nebentätigkeiten und -einkünfte von Abgeordneten sind durch das Abgeordnetengesetz, die Verhaltensregeln und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gesetzlich geregelt – und erlaubt. Zwar liegt die Ausübung des Mandats laut §44a des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG) „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ eines Abgeordneten. Dessen ungeachtet bleiben aber „Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.“
Nebentätigkeiten müssen offengelegt werden
Allerdings unterliegen die Abgeordneten zugleich bestimmten Verhaltensregeln, die sich aus dem Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ergeben. Nach diesen Regeln müssen Abgeordnete dem Bundestagspräsidenten – und nur dem – alle entgeltlichen Tätigkeiten anzeigen, die „neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden“.
Dazu gehören auch Tätigkeiten, die vor dem Mandat bestanden haben und weitergeführt werden (wie zum Beispiel die Berufstätigkeit). Explizit genannt werden alle „Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und Vortragstätigkeiten“ sowie „Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens“ oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Einkünfte werden nur stufenweise angegeben
Nach Absatz 3 der Verhaltensregeln ist auch die Höhe der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten anzugeben, „wenn diese im Monat den Betrag von 1000 Euro oder im Jahr den Betrag von 10.000 Euro übersteigen.“ Die Anzeigepflicht für publizistische und Vortragstätigkeiten entfällt, „wenn die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.“
Angaben zu Nebentätigkeiten werden im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Zu Einkünften erfolgen die Angaben stufenförmig: Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Das bedeutet aber auch: alle Einkünfte, die 7000 Euro übersteigen, werden nicht mehr einzeln aufgeführt. Verdient also ein Abgeordneter beispielsweise 50.000 Euro aus einer Nebentätigkeit, wird diese trotzdem nur als 'über 7000 Euro liegend' angegeben.
Rot-Grün legte Nebentätigkeiten offen
Der jetzige, immer noch nicht vollständig transparente Status Quo ist das Ergebnis eines jahrelangen Kampfes der SPD für mehr Transparenz – gegen den Widerstand aus den Reihen von CDU, CSU und FDP. So war es die rot-grüne Bundesregierung, die 2002 gegen die Stimmen der schwarz-gelben Opposition die Geschäftsordnung des Bundestages verschärft und die entsprechenden Passagen über die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten erst eingeführt hat.
2005 legte sie dann – abermals gegen den erklärten Widerstand von Union und FDP – mit dem Nebeneinkünftegesetz die bereits erwähnte Stufenregelung nach. Der heutige Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) sagte damals gegenüber dem „Spiegel“, er sei „grundsätzlich dagegen, dass wir Einkünfte aus Berufen offen legen.“
CDU, CSU und FDP: Die intransparente Allianz
Bundespräsident Norbert Lammert (CDU) – qua Amt in einer besonderen Position, muss er doch die Einhaltung der Verhaltensregeln überwachen und sanktionieren – sprach sich noch 2006 in der „Berliner Zeitung“ gegen das Gesetz aus: „Ich habe als Präsident des Deutschen Bundestages hier ein Gesetz zu vertreten, dessen Zustandekommen ich nicht zugestimmt habe“.
Diese Linie setzt sich bis zur aktuellen Debatte um Nebeneinkünfte fort. Als es noch um die Vortragsgehälter von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ging, überschlugen sich Union und FDP mit Kritik. Als dieser jedoch ankündigte, alle Informationen zu seinen Vorträgen so schnell und weitgehend wie möglich offenzulegen und forderte, „die Transparenzregeln des Deutschen Bundestags so zu verschärfen, dass alle Abgeordneten bis auf den letzten Cent angeben müssen, von wem und wofür sie in welcher Höhe für eine Nebentätigkeit bezahlt worden sind“, ruderten die Kritiker schnell zurück. Nun mauern Union und FDP erneut gegen die von der SPD vorgeschlagene Initiative für mehr Transparenz.
Die SPD kämpft für mehr Transparenz
Die Sozialdemokraten setzen ihren Kurs für mehr Transparenz indes unbeirrt fort. In einem Eckpunktepapier der SPD-Bundestagsfraktion setzt diese sich unter anderem für die genaue Veröffentlichung von Nebeneinnahmen, ein Lobbyregister und die Aufnahme von Abgeordnetenbestechung ins Strafgesetzbuch ein. Diese Vorschläge sind zum Teil schon als Gesetzesanträge auf den Weg gebracht und sollen Ende November zur Abstimmung gestellt werden