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Nebeneinkünfte von Abgeordneten
25. October 2012 - Rainer Vogt

Schwarz-Gelb verhindert echte Transparenz

Transparenz light. "Nur nicht zu viel preisgeben", scheint die Devise von Schwarz-Gelb. Auf Druck von außen wollen Union und FDP mehr Stufen im Modell - aber keineswegs volle Transparenz. (Foto: Jakob Huber/Campact)

Die Bundesregierung will „keine echte Transparenz herstellen“, so die Kritik von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Donnerstag nach der Sitzung der Rechtstellungskommission des Bundestages. Schwarz-Gelb hat sein Modell zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten gegen die Stimmen der Opposition durchgedrückt. So soll es in den Bundestag eingebracht werden.

Für die Veröffentlichung der Zusatzverdienste von Parlamentariern gibt es bislang drei Stufen. Aus Sicht von SPD-Politikern und unabhängigen Fachleuten ist das zu wenig. Zuletzt signalisierte auch die Koalition Einsicht. Doch während die Sozialdemokraten eine Auflistung der Einnahmen nach Heller und Pfennig fordern, kann sich Schwarz-Gelb nur zu einer Erweiterung der Stufenregelung auf zehn Punkte durchringen.  

„Sie hat sich bewegt“, kommentierte Oppermann diesen Schritt von Union und FDP, doch die Regierungsparteien seien „immer noch nicht bereit, echte Transparenz herzustellen.“ Er macht deshalb noch mal deutlich, dass die SPD „weiterhin eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte nach Euro und Cent“ wolle.

"Das ist nicht das letzte Wort"

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte dazu: "Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir bedauern allerdings, dass sich der Vorschlag der SPD nicht durchgesetzt hat. Danach wären alle Nebentätigkeiten betrags- und absendergenau veröffentlicht worden, sobald ein Abgeordneter in der Summe der Nebentätigkeiten mehr als 10.000 Euro verdient. So hinken wir weiter hinter Ländern wie den Niederlanden und Lettland hinterher, die zeigen, dass es anders geht."

Aus Sicht von Thomas Oppermann ist das Modell von Schwarz-Gelb noch lange nicht gesetzt: „Dies ist nicht das letzte Wort. Wir werden die weiteren Gespräche in der Kommission nutzen, um noch mehr Transparenz zu erreichen."

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29. October 2012 • 18:25 Antworten

Parteienstaat

Wischiwaschi hat Recht, wo ist denn das sachliche Argument gegen eine Offenlegung aller "Neben"einkünfte? Statt dessen wird wird in billigster Art (selten so gelacht) der politische Gegner vorgeführt. Und es fallen, wie die anderen Beiträge hier beweisen, immer noch Leute auf diese Methode herein.

27. October 2012 • 09:09 Antworten

Norbert Diener

So geht es zu, wenn man die Konsequenzen nicht bedenkt. Das rechte Sprachorgan, der FOKUS, hat schnell losgelegt und versucht bereits vor der Wahl den Kandidaten zu diskreditieren. Jetzt höre ich nichts mehr, nur von den Schwarzmännern, dass die Forderung nur für Peer gelten sollte. Und von so einem Spezialteam werden wir regiert. Auch der Kauderwelch hat wieder Text. Halten die die Wähler für so blöde oder merken die selbst nix?

26. October 2012 • 17:08 Antworten

Markus Thomas Boldt

*Nebeneinkünfte, Transparenz(gebot) und das Steuergeheimnis* *Lösungsvorschlag* Die Lösung der hiermit einhergehenden Problemstellung kann nur durch eine konsequente und sachgerechte Offenlegung der wirtschaftlichen/steuerlichen Verhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages angegangen werden. Die hierfür qualifizierte Behörde ist die jeweils zuständige Finanzverwaltung (der Länder), da diese die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse und steuerlichen Tatbestände - auch heute schon - sachgerecht bearbeitet. Dem entsprechend schlage ich vor, dass die Finanzverwaltung zur Offenlegung der hierfür relevanten Tatbestände ermächtigt und verpflichtet wird. Das Diskussionspapier kann unter http://bit.ly/XtiLui oder im Blog aufgerufen werden. Zum Schutz der Privatsphäre der Familienmitgliedern wird die Offenbarung der wirtschaftlichen Verhältnisse ausschließlich auf die persönlichen Verhältnisse der Mandatsträger/innen beschränkt. Auch Angaben zu weiteren persönlichen Verhältnissen werden keiner Offenlegungspflicht (von Seiten der Finanzverwaltung) unterworfen. Um aber eine zeitnahe und mit wenig Nebenarbeiten verbundene Offenlegung zu realisieren, bedarf es einer entsprechenden Strafbewährung und Straffung der damit einhergehenden steuerlichen Verpflichtungen. Dem Interesse der Bevölkerung auf zeitnahe und umfassende Informationen folgend wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für Mandatsträger verkürzt.

26. October 2012 • 16:18 Antworten

Wolfgang Tillinger

Mal ganz naiv: Warum muss nicht jeder Bundestagsabgeordnete eine vom Finazamt für diesen Zweck erteilte Steuerbescheinigung jährlich beim Vorstand des Bundestages abgeben? In dieser Bescheinigung ist mindestens sein Jahreseinkommen und seine Steuerlast als Betrag un in % angegeben. Gleichzeitig ein Vermerk, ob er von einer Steuerprüfung erfasst wurde, wann und mit welchem Ergebnis. Der Vorstand des Bundestages stellt jährlich eine Anzahl von Bundestagsabgeordneten namentlich fest, die einer Steuerprüfung unterzogen werden. Transparenz und Steuererlichkeit pur und kann doch für einen Menschen der sich der Verfassung und den Gesetzen unseres Staates verpflichtet fühlt nur eine Freude sein. Wer aber Vorträge als Abgeordneter des deutschen Bundestages hält und dafür bezahlt wird, muss zukünftig die Einnahmen an den Deutschen Bundestag abführen. Traurig ist nur, dass solche Gedanken als Stammtischpolitik und populustisches neidgeschwätz abgetan wird.