Und wer entscheidet das?
Der Gouverneursrat. Er ist das höchste Entscheidungsorgan des ESM. Jedes Land schickt einen Beauftragten in den Gouverneursrat, in der Regel den Finanzminister, und einen Vertreter. Die Mitglieder des Gremiums genießen „Immunität von der Gerichtsbarkeit“, können also für ihre Entscheidungen nicht juristisch zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist bei allen internationalen Organisationen so, und kein Spezifikum des ESM.
Die Vertreter des Gouverneursrates sind ihren jeweiligen Parlamenten rechenschaftspflichtig und werden von diesen kontrolliert.
Dasselbe gilt für das Direktorium, das gewissermaßen die Geschäfte des ESM führt – nach den Vorgaben des ESM-Vertrags und der vom Gouverneursrat beschlossenen Satzung des ESM. In dieses Gremium schickt jedes Mitglied des Gouverneursrates einen Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied. Das Direktorium fasst Beschlüsse und entscheidet über die Beschäftigungsbedingungen der ESM-Mitarbeiter. Den Vorsitz hat der Geschäftsführende Direktor.