Nach heftiger Kritik – vor allem bei Internetaktivisten - lässt die Europäische Kommission das umstrittene ACTA-Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vom Europäischen Gerichtshof prüfen.
EU-Handelskommissar Karel de Gucht kündigte am Mittwoch an, die EU-Kommission werde den text dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Dieser soll klären, ob ACTA mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist oder gegen EU-Recht verletzt. Geklärt werden soll insbesondere, ob das Abkommen mit dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, mit dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums vereinbar ist.
De Gucht betonte, die Kommission werde den Text den obersten Richtern vorlegen, um der internationalen Kritik entgegenzutreten. Die Debatte müsse sich „auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen“.
(mit dpa)












hubertW • 26. February 2012 • 07:18
Da das Europaparlament die Angelegenheit beraten wird, ist die Vorlage des Textes beim EUGH derzeit nicht erfoderlich.
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