13.07.2012 – Grundrecht auf Religionsfreiheit
13. July 2012 - Rainer VogtGabriel und Zypries zum Beschneidungsurteil
"Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein", erklären der SPD Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD Bundestagsfraktion Brigitte Zypries zu einem viel diskutierten Urteil des Landgerichts Köln.
Dort hatten die Richter am 7. Mai festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Denn die Einwilligung der Eltern könne nicht zu einem Ausschluss der Körperverletzung führen. In dem konkreten Fall wurde der Arzt nicht verurteilt, da er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe und damit schuldlos sei.
Dazu SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries in einer gemeinsamen Erklärung:
Diese erste Entscheidung in Deutschland, die eine Körperverletzung bei religiös bedingten Beschneidungen von Jungen bejaht, verkennt die Bedeutung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Im muslimischen und im jüdischen Leben ist die Beschneidung eines der wichtigsten religiösen Feste. Für den jüdischen Glauben ist die Beschneidung von Jungen um den achten Tag ihres Lebens sogar schlechthin konstituierend für den Bund mit Gott. Denn dieser Bund wird durch die Beschneidung erst begründet (erstes Buch Moses).
Das Landgericht hat es versäumt, sich mit der religiösen Bedeutung der Beschneidung hinreichend auseinander zu setzen. Es hat auch nicht berücksichtigt, dass von den circa 30 Prozent weltweit beschnittenen Männern - soweit bekannt - noch nie jemand im Erwachsenenalter gegen die an ihm vorgenommene Beschneidung vorgegangen wäre.
Uns ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung des Landgerichts eine Einzelfallentscheidung ist und keine Bindungswirkung für andere Gerichte entfaltet. Sollte jetzt jedoch eine größere Rechtsunsicherheit bei den Ärzten eintreten, muss im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen bis zu einem bestimmten Alter neu nachgedacht werden. Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit. Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden.