Hauptinhalt

13.07.2012 – Grundrecht auf Religionsfreiheit
13. July 2012 - Rainer Vogt

Gabriel und Zypries zum Beschneidungsurteil

"Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein", erklären der SPD Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD Bundestagsfraktion Brigitte Zypries zu einem viel diskutierten Urteil des Landgerichts Köln.

Dort hatten die Richter am 7. Mai festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Denn die Einwilligung der Eltern könne nicht zu einem Ausschluss der Körperverletzung führen. In dem konkreten Fall wurde der Arzt nicht verurteilt, da er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe und damit schuldlos sei.

Dazu SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries in einer gemeinsamen Erklärung:

Diese erste Entscheidung in Deutschland, die eine Körperverletzung bei religiös bedingten Beschneidungen von Jungen bejaht, verkennt die Bedeutung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Im muslimischen und im jüdischen Leben ist die Beschneidung eines der wichtigsten religiösen Feste. Für den jüdischen Glauben ist die Beschneidung von Jungen um den achten Tag ihres Lebens sogar schlechthin konstituierend für den Bund mit Gott. Denn dieser Bund wird durch die Beschneidung erst begründet (erstes Buch Moses). 

Das Landgericht hat es versäumt, sich mit der religiösen Bedeutung der Beschneidung hinreichend auseinander zu setzen. Es hat auch nicht berücksichtigt, dass von den circa 30 Prozent weltweit beschnittenen Männern - soweit bekannt - noch nie jemand im Erwachsenenalter gegen die an ihm vorgenommene Beschneidung vorgegangen wäre. 

Uns ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung des Landgerichts eine Einzelfallentscheidung ist und keine Bindungswirkung für andere Gerichte entfaltet. Sollte jetzt jedoch eine größere Rechtsunsicherheit bei den Ärzten eintreten, muss im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen bis zu einem bestimmten Alter neu nachgedacht werden. Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit. Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden.

Ihr Feedback zu diesem Artikel:



Sie müssen ein SPD.de Benutzerkonto haben, um eigene Kommentare zum Beitrag zu verfassen.

Gleich anmelden oder einloggen

27. July 2012 • 16:33 Antworten

emelei

Sigmar Gabriel und Brigitte Zypries schreiben: "(Das Landgericht) hat auch nicht berücksichtigt, dass von den circa 30 Prozent weltweit beschnittenen Männern - soweit bekannt - noch nie jemand im Erwachsenenalter gegen die an ihm vorgenommene Beschneidung vorgegangen wäre." Ich habe diesbezüglich Herrn Gabriel schon geschrieben, aber ich befürchte, dass er nicht wirklich alle Emails liest. Natürlich gibt es etliche Fälle, in denen erwachsene Männer gegen die an ihnen im Kindesalter vorgenommene Beschneidung gerichtlich bzw. mit Hilfe eines Anwalts vorgegangen sind. Der bekannteste Fall ist vermutlich der von William Stowell. Man schaue hier auf youtube: http://www.youtube.com/watch?v=MMCaO1SW-dE Es gibt sehr viele Fakten, über die man sich bei der SPD bitte informieren sollte. Zum Beispiel sollte es auch zu Ihrem Hintergrundwissen gehören, dass sehr viele jüdische Eltern unter einem enormen gesellschaftlichen Druck pro Beschneidung stehen, auch wenn sie die Beschneidung an ihren Kindern nicht möchten. Das ist einer der Gründe, dass in Israel und in den USA die Intitiative "Ben Schalem" (Intakter Sohn) entstanden ist.

27. July 2012 • 16:31 Antworten

emelei

Sigmar Gabriel und Brigitte Zypries schreiben: "(Das Landgericht) hat auch nicht berücksichtigt, dass von den circa 30 Prozent weltweit beschnittenen Männern - soweit bekannt - noch nie jemand im Erwachsenenalter gegen die an ihm vorgenommene Beschneidung vorgegangen wäre." Ich habe diesbezüglich Herrn Gabriel schon geschrieben, aber ich befürchte, dass er nicht wirklich alle Emails liest. Natürlich gibt es etliche Fälle, in denen erwachsene Männer gegen die an ihnen im Kindesalter vorgenommene Beschneidung gerichtlich bzw. mit Hilfe eines Anwalts vorgegangen sind. Der bekannteste Fall ist vermutlich der von William Stowell. Man schaue hier auf youtube: http://www.youtube.com/watch?v=MMCaO1SW-dE Es gibt sehr viele Fakten, über die man sich bei der SPD bitte informieren sollte. Zum Beispiel sollte es auch zu Ihrem Hintergrundwissen gehören, dass sehr viele jüdische Eltern unter einem enormen gesellschaftlichen Druck pro Beschneidung stehen, auch wenn sie die Beschneidung an ihren Kindern nicht möchten. Deshalb gibt es in Israel und in den USA die Intitiative "Ben Schalem" (Intakter Sohn).

24. July 2012 • 10:08 Antworten

Freier Sozi

Mal abgesehen vom inhaltlichen: Solche reflexhaften Schnellschüsse sollte die Parteiführung unterlassen. In einer demokratischen Partei muss man sich doch wenigstens bei solchen grundsätzlichen (und kontroversen) Themen die Zeit nehmen, das Meinungsbild der Mitglieder zu ergründen. Klar gibt es plötzliche Entwicklungen in der Politik, die nach einer schnellen und klaren Positionierung der SPD verlangen. Davon kann hier keine Rede sein, denn das Problem gibt es doch nicht erst seit gestern. Die grundsätzliche Abwägung zwischen den Grund- und Menschenrechten eines Kindes und der Religionsfreiheit seiner Eltern muss in einer sachlichen und vorurteilsfreien Debatte geklärt werden. Interessant übrigens, dass die SPD zu einer Beschneidung von Mädchen diametral entgegengesetzt (und meiner Meinung nach völlig richtig) Stellung genommen hat. Ich glaube, es hat hier niemand darüber nachgedacht, wie viele andere üble "Traditionen" nach einer Gesetzesänderung auf den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit gestützt werden könnten.

20. July 2012 • 03:15 Antworten

Pascal Mildt

Ich bin als Sozialdemokrat entgegen meiner Partei gegen eine Beschneidung!!!!!!!Klar bin ich für Religionsfreiheit in unserem Land. Aber vor Religiösen Interessen steht aus meiner Sicht das Wohl der Kinder denn Bescheidungen sind Eingriff in die Privatsphäre da Kleine Kinder nicht selbst entscheiden können. Außerdem ist das Köperverletzung und Misshandlung!!!!! da muss unsere Partei entgegen wirken und dem nicht zustimmen Jetzt ist das demäst auch noch in Deutschland auch noch legal Kinder zu misshandeln? Außer in Medizinisch notwenigen Fällen bin ich für eine Beschneidung. Dies darf aber dann nur auf ärztliche Anordnung im Kramkenhaus bzw. in der Arztpraxis und Hygienisch einwandfreien Bedingungen passieren. ansonsten müssen unsere Kinder vor Grausammer Misshandlung geschützt werden.