16.07.2012 - Eilanträge gegen ESM
16. July 2012 - Daniel von FrombergEntscheidung erst im September
Die Verfassungsrichter brauchen Zeit zur Prüfung – erst am 12. September will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Grund: „Es wird eine eingehendere summarische Rechtsprüfung erfolgen, für die der Senat etwas mehr Zeit benötigt“, so Gerichtssprecherin Judith Blohm am Montag.
Die Ankündigung kommt nicht unerwartet. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag trotz Eilverfahren eine gründlichere Prüfung angekündigt. Voßkuhle begründete das mit der öffentlichen Wirkung der Eilentscheidung - etwa, falls die Richter den Rettungsschirm vorläufig stoppen, später dann aber doch genehmigen. Andererseits wäre eine Zustimmung Deutschlands zu den Rettungsmaßnahmen später nicht mehr rückgängig zu machen.
Die von mehreren Gruppen eingelegten Verfassungsbeschwerden betreffen die von Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung. Kläger sind unter anderem die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der von Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Verein „Mehr Demokratie“, dessen Beschwerde sich rund 12 000 Bürger angeschlossen haben.
(mit dpa)