25.07.2012 - Karlsruhe kippt schwarz-gelbe Reform
25. July 2012 - Jochen Wiemken„Wahlrecht als Machtrecht missbraucht“
Riesenwatsche für die Koalition. Erneut hat das Bundesverfassungsgericht ein schwarz-gelbes Gesetz für ungültig erklärt: Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. „Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie und für die Bürgerinnen und Bürger“, begrüßte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann am Mittwoch.
Die höchsten Richter erklärten zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordneten sitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Damit gibt es derzeit kein wirksames Recht für die Sitzverteilung bei Bundestagswahlen. Der Bundestag muss spätestens im Oktober nächsten Jahres neu gewählt werden. Bis dahin muss der Gesetzgeber ein neues Wahlrecht schaffen.
Die Verteilung der Abgeordnetensitze „verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Oppermann sagte, die Koalition habe „heute die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als machtrecht missbraucht hat. Überhangmandate verleihen einigen Wählern ein doppeltes Stimmengewicht. Das steht im Widersprich zu dem zentralen Versprechen unserer Demokratie: das gleiche Stimmrecht für alle.“
Der SPD-Politiker betonte, die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Stimme genauso viel wert ist wie die der anderen. Daher habe die SPD bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht. „Wir wollen Überhangmandate ausgleichen.“
Oppermann forderte die Koalition zu Gesprächen mit der Opposition auf. „Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit.“
SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten gegen die von CDU/CSU und FDP im Alleingang durchgesetzte Reform des Wahlrechts geklagt.
(mit dpa)