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01.08.2012 – Verbraucherschutz im Internet
01. August 2012 11:47 - Jochen Wiemken

„Die Button-Lösung ist nicht genug“

Mit der sogenannten Button-Lösung soll versteckten - und meist teuren - Kostenfallen im Internet ein Riegel vorgeschoben werden. (Foto: dpa)

Mehrere Millionen Menschen sind schon Opfer von Internet-Abzocke geworden, oft waren Jugendliche betroffen. Jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt. Nun gilt eine eindeutige Button-Lösung für alle Bestellungen im Netz. Die SPD sieht darin einen ersten Schritt für mehr Verbraucherschutz in der digitalen Welt fordert die Bundesregierung auf, weitere offene Standards im digitalen Bereich endlich gesetzlich zu regeln.

SPD-Verbraucherschutzpolitikerin Kerstin Tack drängt die Bundesregierung, an vielen weiteren Bereichen „dringend Standards zu schaffen, um für Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Bereich die Transparenz und das Vertrauen zu gewährleisten, das sie aus ihrem normalen Leben kennen“. An erster Stelle der Aufgabenliste der Bundesregierung stehe dabei die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie, mit der die Pflicht zur Warnung vor Cookies in deutsches Recht umgesetzt werden muss. 

Obwohl die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits seit über einem Jahr abgelaufen ist, lasse die Regierung „Datenkraken weiterhin im Hintergrund fischen, ohne dass es Verbraucherinnen und Verbraucher merken“.

So funktioniert die „Button-Lösung“ gegen Kostenfallen im Internet 

Zumindest das Risiko von versteckten Kostenfallen im Internet wird jetzt deutlich eingedämmt: Zum 1. August tritt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft, die Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr dazu verpflichtet, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ anzugeben. Bei einem Abonnement muss die Mindestlaufzeit genannt werden. Vor allem aber sind kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann zulässig, wenn dieser Button mit einer eindeutigen Kennzeichnung wie „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet ist. Diese sogenannte Button-Lösung ist auch in einer EU-Richtlinie vorgesehen.

"Ein Vertrag ist nur dann geschlossen, wenn beide Vertragspartner das wissen und wollen", erklärt Tack die einfache - und ebenso wichtige - Aussage des Gesetzes.

(mit dpa)

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02. August 2012 • 20:34 Antworten

Steffen Thiele

Verbraucherschutz ist doch nur ein Nebenefekt. Eigentlich geht es doch bei dieser Gesetzesänderung mal wieder darum den Abmahnanwälten neues Futter zu geben um damit wieder eine Menge Geld scheffeln zu können. Dagegen müsste was getan werden. Heutzutage muss ja jeder Shopbetreiber einen Juristen beschäftigen um nicht Gefahr zulaufen abgemahnt zu werden. Schluss mit dem Abmahnwahnsinn.

02. August 2012 • 18:11 Antworten

MGI

In wieweit ist die Button-Lösung auch für Online-Spenden-Formulare zu berücksichtigen? "Screenshot dazu":http://www.facebook.com/photo.php?fbid=10151167767472275&set=o.134137749971478&type=1&theater

02. August 2012 • 18:10 Antworten

MGI

In wieweit ist die Button-Lösung auch für Online-Spenden-Formulare zu berücksichtigen?" Screenshot dazu":http://www.facebook.com/photo.php?fbid=10151167767472275&set=o.134137749971478&type=1&theater