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Leiharbeitsgesetz in der Kritik

Jochen Wiemken • 22. March 2011

Mitarbeiter des Autobauers Mercedes Benz  in Sindelfingen protestieren gegen Leiharbeit, befristete Jobs und Werkverträge (24.02
(Bild: dpa)

Breite Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen für die Leih- und Zeitarbeitsbranche wurde gestern bei einer Sachverständigenanhörung im Bundestag laut. Gewerkschaften, Forscher und Arbeitgeber bemängelten die Vorlage als unzureichend und bescheinigten, dass die Situation der Leiharbeiter nicht verbessert wird.

Kritik am Gesetzentwurf, der am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, übten insbesondere die Gewerkschaftsvertreter: DGB-Vizechefin Annelie Buntenbach forderte eine gesetzliche Gleichbehandlung von Leiharbeitern mit den Beschäftigten im Einsatzbetrieb. Die Bundesregierung dürfe Leiharbeitern nicht länger das Recht vorenthalten, für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn zu bekommen. Buntenbach begrüßte den von der SPD durchgesetzten Mindestlohn in der Leiharbeit als wichtig. Es reiche aber „bei Weitem nicht aus, um das Lohndumping zu stoppen“. Buntenbach appellierte deshalb an die Bundesregierung, per Gesetz gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit ab dem ersten Tag sicherzustellen.

Gewerkschaften fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit

Auch der IG-Metall-Bezirksleiter für NRW, Oliver Burkhard, hofft, dass der Bundestag dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmt. Er kritisierte, dass die Bundesregierung „offenbar leichten Herzens“ in Kauf nimmt, dass an der ungerechten Bezahlung von Leiharbeitern überhaupt nichts geändert werde. Neben dem Grundsatz gleiche Arbeit – gleiches Geld forderte er re-regulierende Faktoren, um die Leiharbeit wieder auf ihren ursprünglichen Zweck begrenzen: Auftragsspitzen abzudecken.

Forscher fordern, Missbrauch von Zeitarbeit einzudämmen

Neben den Gewerkschaften kam jedoch auch von Seiten der Wissenschaft Kritik am Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU): Der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Gerhard Bosch, Direktor des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen wies daraufhin, dass Leiharbeit als Brücke in die Beschäftigung und normale Arbeit derzeit nicht funktioniert. Er rät, die Überlassungsdauer zeitlich zu begrenzen, damit die Zeitarbeit nicht zum Dauerzustand wird.

Zeitarbeitunternehmen begrüßen Gesetzentwurf

Demgegenüber begrüßte der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen den Gesetzentwurf von Union und FDP. Er verfolge „grundsätzlich das richtige Ziel“. „Nicht nachvollziehbar“ sei jedoch, dass die Branche nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werde.

SPD will klare und gerechte Regelung der Leiharbeit

Wie die meisten Experten hält auch die SPD den Gesetzentwurf für unzureichend, um die Situation von Leiharbeitern zu verbessern. Falls es bei dem aktuellen Entwurf bleibe, „wird eine weitere Chance verpasst, die Regelungen zur Leiharbeit endlich den existierenden Missständen anzupassen, sagte die Arbeitsmarktexpertin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme. Zwar habe die SPD nach „zähen Verhandlungen“ ein Mindestlohn für alle Leiharbeiter einführen können. „Alle weiteren Verbesserungen verweigert die Regierung jedoch konsequent.“ Die SPD werde weiter dafür kämpfen, Leiharbeit wieder zu „einer Ausnahme mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen“ zu machen.“
 
In Deutschland waren im Oktober 2010 mehr als 900.000 Leiharbeiter beschäftigt. Zwei von drei Leiharbeitsbeschäftigten arbeiten inzwischen zu Niedriglöhnen. Leiharbeitskräfte verdienen mit 9,71 Euro brutto pro Stunde nahezu halb so viel wie Vollzeitbeschäftigte, die durchschnittlich 18,04 Euro (2006) verdienen. Die niedrigen Löhne haben zur Folge, dass 11,5 Prozent aller Leiharbeitskräfte ergänzend Hartz IV-Leistungen für die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen.

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