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Das Atom- und Energiepaket

Jochen Wiemken • 01. July 2011

Windkrafträder zeichnen sich vor strahlend blauem Himmel ab.
(Bild: dpa)

Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg frei gemacht für den Atomausstieg bis 2022 und den Umbau zur stärkeren Versorgung mit Erneuerbaren Energien. Insgesamt wurden acht Gesetze verabschiedet. spd.de gibt einen Überblick über die Vorhaben:

  • Atomgesetz: Mit dem Atomgesetz kehrt die Bundesregierung weitgehend zum rot-grünen Atomausstieg aus 2001 zurück. Die acht seit März stillstehenden Atommeiler bleiben vom Netz. Die Bundesnetzagentur soll bis September entscheiden, ob eines davon für den Fall von Stromengpässen bis 2013 in Bereitschaft bleibt. Ingesamt soll die Nutzung der Kernenergie zeitlich gestaffelt Ende 2022 beendet werden. 513 Abgeordnete stimmten für – mehrheitlich auch die Abgeordneten der SPD-Fraktion –, 79 Abgeordnete gegen den Atomausstieg, acht Abgeordnete enthielten sich.

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Die Bundesregierung will, dass die Ökoenergien schneller marktfähig werden und daher die Subventionen langsam zurückfahren. Die Vergütungen für Solarstrom sollen um bis zu 24 Prozent bis 2012 sinken. Für Windstrom an Land soll es 1,5 Prozent weniger geben. Für die bisher kaum vorhandene Windkraft auf See soll die Vergütung steigen – garantiert für zwölf Jahre. Bis 2020 will die Bundesregierung einen Ökostromanteil von nur 35 Prozent erreichen.

    Die SPD
    sieht im dem EEG gravierende Mängel. Die Ausbauziele für Erneuerbare Energien sind, so die Überzeugung, mit 35 Prozent in 2020 und 80 Prozent in 2050 zu defensiv gesteckt - 40 bis 45 Prozent bis 2020 seien nötig. Fortschritte im Konzept sind weder bei der bedarfsgerechten flexiblen Einspeisung Erneuerbarer Energien noch bei dem Ausbau moderner Speichertechnologie zu erwarten. So wie das Gesetz angelegt ist, ist es teuer, bringt aber nicht mehr Erneuerbare Energien an den Markt, lautet die Kritik. Allein mit dem falschen Instrument der Marktprämie entstünden bis zu 500 Millionen Euro Kosten. Das Ziel einer versorgungssicheren, bezahlbaren und klimagerechten Energieversorgung wird nach Überzeugung der SPD mit dem vorliegenden Energiepaket nicht erfüllt.

  • Energiewirtschaftsgesetz: Mit diesem Gesetz sollen die Netzgesellschaften durch Entflechtungsregelungen für Transportnetze gestärkt werden. Auch soll eine gemeinsame Netzausbauplanung aller Netzbetreiber entstehen. Zudem sollen die Fristen beim Wechsel des Stromlieferanten für die Verbraucher verkürzt werden. Ein Atomkraftwerk soll nach den Plänen der Regierung im Reservebetrieb verbleiben.

    Die SPD lehnt einen Reservebetrieb ab. Zudem hat es Schwarz-Gelb versäumt, für energieintensive Unternehmen ein Grundlaststromangebot zu fairen Preisen zu schaffen.
    Netzausbaubeschleunigungsgesetz: In dem Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus geht es um den Neubau der Stromleitungen in Deutschland um beispielsweise die Windenergie der Nordsee nach Bayern zu transportieren. Der Bund will die Bau- und Planungszeiten von gut zehn auf vier Jahre verkürzen.

    Die SPD fordert, eine frühzeitige und transparente Beteiligung der betroffenen Bürger sicherzustellen sowie eine Planung aus einem Guss. Die vorgelegte Fassung drohe, wegen falscher beziehungsweise fehlender Instrumente nicht zur Beschleunigung des Netzausbaus zu führen.

  • Gebäudesanierung: Nachdem die Regierung das Erfolgsprogramm zunächst auf die Hälfte der 2009 bereitgestellten Mittel eingedampft hatte, sind nun 1,5 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Summe hält die SPD für unzureichend, eine Verstetigung der Förderung in Höhe von mindestens 2 Milliarden Euro sei angemessen, um eine Steigerung der Sanierungsquote zu erreichen. Ab 2012 sollen jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.

    Die SPD kritisiert zudem die übermäßige Belastung der Mieter: Diese sollen während dieser Sanierungen nicht mehr die Miete kürzen können. Zu der bereits bestehenden Möglichkeit für den Eigentümer, 11 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen auf den Mieter umzuwälzen, erweitert Schwarz-Gelb diese Möglichkeit der Mieterbelastung auch auf Vorhaben, von denen die Mieter keine Ersparnis bei den Nebenkosten haben. Verringert wurden auch die formalen Voraussetzungen für die Kostenumlage. Die Sozialdemokraten fordern, dass umgelegte Kosten den Mietern in den sanierten Gebäuden auch zu Gute kommen müssen.

  • Energie- und Klimafonds: Im Energie- und Klimafonds werden die Gelder der Atomkraftwerksbetreiber gebündelt, um Maßnahmen für Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Klimaschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Ausgeweitet wird der Fonds nun auf die Förderung von Elektromobilität, energetischer Gebäudesanierung und die Förderung energieintensiver Unternehmen. Die Finanzierung soll durch die Einnahmen des europäischen Zertifikathandels gedeckt werden. Die Ausweitung der Förderziele ist vom Zweck des Fonds nicht gedeckt, die Fördermittel reichten nicht, um die überfrachteten Ausgabetitel zu decken, so die Kritik.
    Gebraucht wird nach Überzeugung der SPD eine Finanzierung, welche die Energieberatung von insbesondere finanzschwachen Haushalten unterstützt. Sie fordert eine ausreichend dotierte, langfristig verlässliche Förderung aus dem Bundeshaushalt - ohne Einnahmerisiko.

  • Gesetz zum Klimaschutz bei der Entwicklung in Städten und Gemeinden: Die Änderungen betreffen Regelungen, die die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort erleichtern sollen. Im Baurecht betrifft das beispielsweise die Nutzung der Photovoltaik oder Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung.

  • Durch das Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Regeln werden Genehmigungen für Windenergieanlagen verkürzt.
    Diesen beiden Gesetzen stimmt die SPD in der Form zu.
     

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