Mit deutlicher Mehrheit ist Martin Schulz zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt worden. In seiner Antrittsrede kündigte er an, die Stellung des Parlaments gegenüber den anderen EU-Institutionen zu stärken – Europa, so seine Botschaft, muss demokratischer werden.
Mit 387 von insgesamt 670 abgegebenen Stimmen ist Martin Schulz am Dienstag in Brüssel bereits im ersten Wahlgang zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt worden. Damit folgt Schulz dem Polen Jerzy Buzek im Amt.
In seiner Antrittsrede vor den Abgeordneten kündigte der Sozialdemokrat an, die Bedeutung des Parlaments vor allem gegenüber dem Europäischen Rat zu stärken. Scharf kritisierte er die Politik der Krisengipfel, auf denen „Entscheidungen, die uns alle betreffen, von Regierungschefs hinter verschlossenen Türen getroffen“ würden. EFür Schulz ein „Rückfall in einen lange überwunden geglaubten Zustand der europäischen Politik“: Es dominierte „knallharte nationale Interessen“ ohne demokratische Kontrolle, die den Parlamentspräsidenten an die Zeit des Wiener Kongresses im 19. Jahrhundert erinnern.
Dem will Schulz in seiner Amtszeit entgegentreten und den Parlamentarismus, und damit die Demokratie, stärken. Er werde sich dem Trend der „Gipfelfixierung und der Renationalisierung“ entgegenstellen und die neuen Möglichkeiten für die Volksvertreter, die der Lissabon-Vertrag bietet, ausschöpfen.
„Ich werde kein bequemer Präsident sein. Ich werde ein Präsident sein, der den Respekt der Exekutiven vor dem Parlament, wenn nötig, erstreitet, der sich anlegt, wenn die Interessen der Bürger gefährdet werden. Ein Präsident, der starke Abgeordnete vertritt, die sich für die Anliegen ihrer Bürger einsetzen!“















Garfield • 19. January 2012 • 12:27
zitat. "..Europa, so seine Botschaft, muss demokratischer werden...". Da hat Herr Schulz völlig recht, denn die Abgeordneten des EU-Parlamentes (mit bald 16.000 Euro Nettolohn/Monat!!!) sind nach meiner Auffassung nicht ausreichend demokratisch legitimiert, da sie durchschnittlich nur von einer Minderheit der EU-Bevölkerungen gewählt wurden. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung betrug 2009 43,1 Prozent (2004 = 44,4 Prozent). Die Wahlbeteiligung in D. betrug 2004 43 Prozent und 2009 43,3 Prozent. 52,7 Prozent der Wahlberechtigten in D. haben also gar keinen Abgeordneten der EU gewählt! Abgesehen davon war es rechtswidrig, die 5-Prozent-Hürde anzuwenden (die Wahl muss aber nicht wiederholt werden, was ich nicht nachvollziehen kann!). Die Mitglieder der EU-Kommission hat kein einziger Bürger gewählt und alle EU-Institutionen sowie alle EU-Abgeordneten haben das Ergebnis der 1. Volksabstimmung von Irland zum Vertrag von Lissabon nicht akzeptiert (die irische Bevölkerung wurde dazu genötigt, noch einmal abzustimmen!), wodurch die EU-Abgeordneten und die EU (inklusive der Vertreter aller Mitgliedsstaaten) selbst jede demokratische Legitimation der EU ad absurdum geführt haben! Für mich gibt es damit keine demokratisch legitimierte EU! Zitat: "..Ein Präsident, der starke Abgeordnete vertritt, die sich für die Anliegen ihrer Bürger einsetzen!“ Setzen Sie sich dann dafür ein, das der gültige Art. 125 Abs. 1 AEUV von allen Abgeordneten eingehalten wird, da die EU ein Staatenverbund souveräner Staaten ohne Haftungsverpflichtung ist, Herr Schulz? Setzen Sie sich damit dafür ein, das jedes souveräne EU-Land selbst für seine Schulden einstehen muss (siehe Vertrag von Maastricht, usw.)? Da wir ein souveränes Land in einem Staatenverbund sind und der gültige Art. 125 Abs.1 AEUV selbstverständlich ist, gibt es für mich als deutschen Steuerzahler keine moralische oder rechtliche Verpflichtung, für die Schulden anderer EU-Länder und ausländischer Banken einzustehen! Für mich ist völlig klar, das jedes souveräne Land und jede Bank (in- und ausländisch) ihre Eigenverantwortung SELBST übernehmen muss! Für mich übernimmt auch niemand meine Selbstverantwortung, weshalb wir Bürger auch nicht dazu gezwungen werden können! Der inofizielle ESM-Vertrag ist da der reinste Horror! Zitat Art. 10 Abs. 1 ESM-Vertrag : "1. Der Gouverneursrat prüft regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, das maximale Ausleihvolumen und ob das genhemigte Grundkapital des ESM hierfür angemessen ist. Er kann die Änderung des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 und Anlage 2 entsprechend ändern." Die 700 Mrd. Euro ist also nur der Anfang und es wird mit dieser Vorgabe (siehe auch Art. 9 Abs. 2 und 3) eine unbegrenzte Haftung bzw. Zahlung verlangt, die kein einziger deutscher Steuerzahler einhalten muss (siehe Nr. 3 im Urteil des BVerfG vom 07.09.2011)! Zitat Art. 9 Abs. 3 ESM-Vertrag : "....Die ESM-Mitglieder sagen hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu, bei Anforderung jeglichem gemäß vorliegendem Absatz durch den Geschäftsführenden Direktor an sie gerichteten Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Anforderung nachzukommen." Unwiderruflich? Bedingungslos? Art. 15 GG? Zitat des Art. 125 Abs. 1 AEUV: "..(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten.... von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein... Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten .. eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.." Zitat der FAZ vom 12.12.2011: "..In der EU-Kommission hieß es am Montag, der von den 26 Staaten geplante zwischenstaatliche Vertrag sei im Konfliktfall rechtlich unwirksam, soweit er dem bestehenden Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEU) widerspreche. Das bestehende Gemeinschaftsrecht habe immer Vorrang vor einem völkerrechtlichen Vertrag...". Genau das ist der Fall, aber scheint niemanden zu interessieren, oder?
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