„Zielgruppe“ der Finanztransaktionssteuer sind Banken, Hedgefonds, Devisenspekulanten oder Wertpapierhändler, die vornehmlich am kurzfristigen Profit interessiert sind. Für Überweisungen oder beim Geldabheben am Bankautomaten oder Schalter wird keine Steuer fällig. Auch Anleger, die ihre Finanzgeschäfte vorausschauend und langfristig planen und nachhaltig investieren, werden von der neuen Steuer kaum belastet.
Wer also Aktien oder Unternehmensanleihen für die Altersvorsorge kauft, sie fünf Jahre lang hält und dann weiterverkauft, hat eine Steuer von nur 0,02 Prozent pro Jahr aufzubringen (0,1 Prozent / 5 = 0,02 Prozent). Für Privatanleger, die nur selten ihre Depots umschichten, fällt das kaum ins Gewicht – verglichen mit den offenen und versteckten Kosten, die viele Fondsverwalter für Gebühren, Provisionen, Ausgabeaufschläge etc. in Rechnung stellen.
Bei kurzfristigen, spekulativen Geschäften hingegen, bei denen ein Wertpapier 100mal am Tag und an 240 Börsentagen im Jahr gehandelt wird, beläuft sich die Steuer auf 240 Prozent (0,01 Prozent*100 *240) – diese Geschäfte werden teurer und verlieren damit deutlich an Reiz. Gleiches gilt für sogenannte Churning-Transaktionen, bei denen Broker oder Fondsmanager Depotumschichtungen nur aus dem einen Grund vornehmen, um Provisionen zu erzielen. Der kleine Privatanleger hat von diesen „Luftbuchungen“ rein gar nichts – außer den Kosten.











