Die unionsregierten Länder haben im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses für die umstrittenen Atomgesetze verhindert. Falls der Bundespräsident die Gesetze unterschreibt, werden Atomkraftwerke bis zu 14 Jahre länger laufen. Das Verfassungsgericht indes wird prüfen müssen, ob nicht der Bundesrat direkt hätte beteiligt werden müssen.
Deutlich längere Laufzeiten, mögliche Enteignungen bei der Endlagersuche und eine milliardenschwere Atomsteuer: Die umstrittenen Atomgesetze können im Januar 2011 in Kraft treten. Voraussetzung ist aber, dass Bundespräsident Christian Wulff sie unterschreibt. Im Bundesrat gab es am Freitag nicht die erforderliche absolute Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das Atompaket zu verzögern.
Unionsländer wollen Anteil an Kernbrennstoffsteuer
Besonders umstritten war bis zuletzt auch im Unions-Lager die Atomsteuer. In langen Verhandlungen konnte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Nacht zum Freitag den Widerstand der Ministerpräsidenten der Union brechen. Sie stimmten zu, nachdem die Regierung betont hatte, auch die Interessen der Länder würden gewahrt. Diese hatten einen Teil der erwarteten Einnahmen von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr eingefordert.
Der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart von Klaeden (CDU), gab für die Bundesregierung im Bundesrat eine Erklärung zu der Steuer ab. Demnach sollen bis zum 30. Juni 2012 mögliche Einnahmeverluste für die Länder durch die Atomsteuer in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bewertet werden. Ein Ausgleich durch den Bund wegen der Einführung der Kernbrennstoffsteuer werde geprüft, hieß es in der Erklärung.
Mit der Kernbrennstoffsteuer schöpft der Bund einen Teil der Mehreinnahmen der Konzerne aus längeren Atomlaufzeiten ab. Weil die Konzerne die Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen können, fürchten Länder und Kommunen Ausfälle von 500 bis 600 Millionen Euro bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer pro Jahr. Die Atomsteuer soll bis 2016 knapp 14 Milliarden Euro bringen. Allerdings werden die Konzerne Schätzungen zufolge durch die Laufzeitverlängerung ein Vielfaches des Betrags als zusätzliche Gewinne verbuchen können.
Zustimmungspflicht wird geprüft
Nach Meinung der Bundesregierung musste der Bundesrat den Atomgesetzen nicht zustimmen. Die Opposition hingegen betont, längere Laufzeiten bedeuteten Zusatzaufgaben für die Atomaufsicht in den Ländern, weil etwa Nachrüstungen abgenommen werden müssen.
Noch im Dezember muss Wulff entscheiden, ob er die Argumentation der schwarz-gelben Koalition teilt. Sein Sprecher hatte zu Wulffs Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident betont, man gehe von einer Zustimmungspflicht im Bundesrat bei den längeren Atomlaufzeiten aus. Sollte Wulff unterschreiben, wollen die SPD-regierten Länder beim Bundesverfassungsgericht gegen das Laufzeitplus klagen.
Die sieben bis 1980 ans Netz gegangenen Meiler sollen nun 8 Jahre mehr bekommen, die zehn übrigen 14 Jahre mehr. Die im Schnitt 12 Jahre längeren Laufzeiten dürften sich im Einzelfall nach hinten verschieben, je nach Drosselung, Stillstand und Übertragung von Reststrommengen. Das könnte Atomkraft in Deutschland bis mindestens 2035 bedeuten.
Endlagersuche: Grundstücksbesitzer können enteignet werden
Bei der Endlagersuche sind nun auch wieder Enteignungen vorgesehen, da einige Grundstücksbesitzer in Gorleben nicht verkaufen wollen und so der darunter liegende Salzstock nicht erkundet werden könnte. Unter der rot-grünen Bundesregierung wurde das Mittel der Enteignungen gestrichen. Es war zuvor unter der Regierung von Kanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt worden.
Bundesratspräsidentin Hannelore Kraft (SPD) betonte: „Die Laufzeitverlängerung verschärft die Lagerproblematik“. Die Nachrichten über eine erhöhte Zahl von Krebserkrankungen im Umfeld des maroden Atommülllagers Asse zeigten, wie schwierig das Thema sei. Jüngst war bekannt geworden, dass rund um Asse die Zahl der Krebserkrankungen mehr als doppelt so hoch ist wie im Bevölkerungsdurchschnitt.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) kündigte politischen und juristischen Widerstand gegen die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke an. Ein solch weitreichender Beschluss auch für die nächsten Generationen dürfe nicht der Mitentscheidung des Bundesrats entzogen werden, sagte Beck.
(mit dpa)











