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PID – eine Gewissensentscheidung

Rainer Vogt • 03. January 2011

PID - Präimplamntationsdiagnostik
Pro und Contra Präimplantationsdiagnostik - die Grenze verläuft quer durch die Bundestagsfraktionen. (Bild: dpa)

Wie weit darf die Medizin bei der genetischen Untersuchung von Embryonen gehen? Eine der brisantesten ethischen Bundestagsentscheidungen in diesem Jahr geht in die heiße Phase. Befürworter und Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) schließen sich über Fraktionsgrenzen hinweg zusammen. Zwei Gesetzesentwürfe liegen vor, ein weiterer soll im Januar folgen.

Es ist eine Gesetzeslücke, die den Bundestag zum Handeln zwingt: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) – so die Feststellung des Bundesgerichtshofs – ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Als das Embryonengesetz vor 20 Jahren verabschiedet wurde, gab es diese Diagnostik (ein Gentest an Embryonen aus dem Reagenzglas) noch nicht.

Nun stehen die Abgeordneten im Reichstag in der Verantwortung, bei diesem heiklen Thema Position zu beziehen. „Doch bevor das Parlament in der Sache entscheiden kann, ist eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig“, mahnt Manuela Schwesig, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD, in einem aktuellen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Jeder Abgeordnete ist seinem Gewissen verpflichtet, es gibt bei dieser Entscheidung keinen Fraktionszwang.

Eine breite gesellschaftliche Diskussion ist notwendig

Manuela Schwesig bezieht Position, um die Pro- und Contra-Debatte voranzubringen. Die SPD-Vize glaubt an einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken des Fortschritts in der Bio-Medizin und sieht die Politik in der Verantwortung, den notwendigen Rahmen zu stecken. „Vor diesem Hintergrund halte ich eine Zulassung der PID in strikt geregelten Ausnahmefällen für vertretbar. Die Entscheidung soll in jedem Einzelfall eine Ethikkommission fällen“, so Schwesig.

Ihre Parteikollegin Andrea Nahles hingegen lehnt PID ab und fürchtet Grenzüberschreitungen. „Wenn sich alles nur noch in Labors mit weißen Kitteln und kleinen Reagenzgläsern abspielt, dann geht schnell die Sicht darauf verloren, dass es sich hier um eine Grundfrage des Menschseins und dessen Wertigkeit handelt", so die SPD-Generalsekretärin. Auszusortieren, was der Mensch als „vermeintliche“ Erbkrankheiten erkennt, hält sie für „unethisch“.

Was ist PID?

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbschäden untersucht und je nach Befund gegebenenfalls aussortiert. Sie werden nicht in den Mutterleib eingepflanzt und sterben ab - wie die anderen überzähligen Embryonen, die bei jeder künstlichen Befruchtung entstehen.


Argumente der Befürworter

In erblich bedingten Fällen könnten Fehl- und Totgeburten mit Hilfe der PID verhindert werden, ebenso der Tod eines Neugeborenen oder die Geburt eines schwer kranken Kindes. Eine Untersuchung von Embryos auf Erbgutschäden während der Schwangerschaft ist erlaubt, doch ein Schwangerschaftsabbruch sei in einem solchen Stadium für Frauen deutlich belastender als die Aussortierung eines Embryos in der Petrischale.


Argumente der Gegner

Das Grundgesetz verbietet die Tötung menschlichen Lebens – und durch die PID aussortierte Embryonen sterben ab. PID lasse sich zudem nicht eingrenzen, so die Befürchtung. Mit dem ersten Schritt zur reglementierten PID würden Türen auf dem Weg zu sogenannten „Designer-Babys“ aufgestoßen – Embryonen, die nicht allein auf Erbkrankheiten hin untersucht, sondern auch nach äußerlichen Merkmalen wie Geschlecht oder Augenfarbe ausgewählt werden.

  • Gesetzentwurf 1
    Völliges Verbot von PID.
  • Gesetzentwurf 2
    Eine begrenzte Zulassung von Gentests an künstlich gezeugten Embryonen. PID soll aber nur dann zulässig sein, wenn Fehl- oder Totgeburten drohen oder schwere Erbschäden zu erwarten sind. Zur Vermeidung von Missbrauch soll eine Beratung Pflicht sein, eine Ethikkommission zustimmen, die Frau schriftlich einwilligen und die PID nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden. Nach Auswertung von Beratungsstatistiken ist dabei mit 100 bis 200 PID-Fällen pro Jahr in Deutschland zu rechnen.
  • Gesetzentwurf 3
    In den kommenden Wochen will eine dritte Gruppe einen Gesetzentwurf vorstellen, der Ankündigungen zufolge das PID-Verbot enger fasst als der Gesetzentwurf 2: Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn Tot- und Fehlgeburten drohen – Untersuchungen auf mögliche, erblich-bedingte Behinderungen sind nicht erlaubt.

Der Deutsche Ethikrat will Anfang März eine Stellungsnahme zu PID abgeben. Eine Entscheidung des Parlaments wird für den Sommer erwartet.

So haben es die europäischen Nachbarn geregelt

  • Belgien
    Eine PID wird an sieben lizenzierten Zentren in Kooperation mit einem humangenetischen Zentrum durchgeführt. Zusätzlich sind eine Beratung des Paares und eine positive Bewertung des Falls durch einen Fortpflanzungsmediziner, einen Genetiker, einen Psychologen erforderlich. In besonderen Fällen wird ein Ethikkomitee hinzugezogen. Eine offizielle Liste zugelassener Indikationen gibt es nicht.
  • Frankreich
    PID darf nur an drei lizenzierten Zentren durchgeführt werden und nur bei Familien, die bereits von einer schweren und unheilbaren genetisch bedingten Krankheit betroffen sind. Eine Liste konkreter Krankheitsanlagen, die untersucht werden dürfen, gibt es nicht. Jeder Einzelfall wird im Rahmen eines festgelegten Verfahrens überprüft.
  • Großbritannien
    Eine Fortpflanzungsmedizinbehörde ist für die Vergabe von Lizenzen zuständig, die Zentren benötigen, um PID anbieten zu können. Sie entscheidet auch darüber, welche genetisch und chromosomal bedingten Störungen für eine PID zulässig sind. Bei dem Beratungsverfahren werde die Situation des Paares berücksichtigt und der Rat verschiedener Experten wie Mediziner und Patientengruppen herangezogen. Bei besonders umstrittenen Diagnosemöglichkeiten – wie der Untersuchung auf Brustkrebsrisikogene – wird die Öffentlichkeit verstärkt in den Beratungsprozess einbezogen. Ist ein Test einmal anerkannt, kann jedes lizenzierte Zentrum ihn einsetzen, ohne für jeden Einzelfall eine Genehmigung einzuholen.

    Im Unterschied zu Frankreich lassen Belgien und Großbritannien auch die Suche nach Chromosomenstörungen zu, die nicht bereits im Genom der Eltern vorliegen, sondern erst während der Keimzellbildung oder Befruchtung entstehen.

Was ist Ihre Meinung zur PID? Steigen Sie ein in die Diskussion und teilen Sie uns Ihre Hoffnungen und Befürchtungen in einem Kommentar zu diesem Beitrag (siehe unten) mit.

(mit dpa)

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