Namensbeitrag der stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden und Ministerin für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, zum Thema PID für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung.
Im Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) – also das Untersuchen von im Reagenzglas erzeugten Embryonen auf erblich bedingte Schäden vor der Einpflanzung in die Gebärmutter - in Deutschland nicht ausdrücklich verboten ist. Weder das Embryonengesetz noch das Gendiagnostikgesetz stellen die PID eindeutig unter Strafe. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, denn Paare und Mediziner brauchen dringend Rechtssicherheit in dieser ethisch so schwierigen Frage.
"Eine sehr persönliche Entscheidung"
Doch bevor das Parlament in der Sache entscheiden kann, ist eine breite gesellschaftliche Debatte notwendig. Geht es doch um ein so grundsätzliches Thema, das den Kern des Menschseins berührt. Ich rate uns in dieser wichtigen Diskussion, mit den Positionen der Anderen respektvoll umzugehen. Denn auf jeder Seite gibt es Argumente, die schwer wiegen. Die Entscheidung ist eine sehr persönliche – sie hängt nicht von Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit ab, sondern allein vom eigenen Gewissen. Und so sollte niemandem unterstellt werden, dass er oder sie die Frage, ob die PID in Deutschland zugelassen werden soll und wenn ja, in welchen Grenzen, leichtfertig beantwortet.
Ich traue es unserer Gesellschaft zu, mit den Chancen und Risiken des Fortschritts in der Bio-Medizin verantwortungsvoll umzugehen. Es ist die Aufgabe von Politik, diesem Fortschritt die notwendigen Rahmen zu setzen und diese auch angesichts der rasanten Entwicklung immer wieder zu hinterfragen und wenn nötig anzupassen. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Zulassung der PID in strikt geregelten Ausnahmefällen für vertretbar. Die Entscheidung soll in jedem Einzelfall eine Ethikkommission fällen.
PID hilft Schwangerschaftabbrüche zu vermeiden
Ich kenne die Leidensgeschichten von Paaren, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, aber das genetische Risiko tragen, ein schwerstbehindertes, möglicherweise nicht lebensfähiges Kind zu zeugen. Diesen Menschen die medizinische Möglichkeit vorzuenthalten, das Leid zu vermeiden, ist für mich höchst problematisch. Wie sollte man ihnen das absolute Verbot der PID erklären, wenn es doch gleichzeitig rechtlich möglich ist, eine Schwangerschaft auch noch im fortgeschrittenen Stadium abbrechen zu lassen, wenn schwere Behinderungen des Embryos im Mutterleib festgestellt wurden? Befürworter einer strikt begrenzten Zulassung der PID argumentieren wohl zu Recht, dass sie helfen würde Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden.
Ohne Zweifel sind die Gegner der PID ebenso berührt von dem Leid der betroffenen Paare. Doch ich vertraue in meiner Abwägung darauf, dass wir als Gesellschaft gemeinsam so stark sind, dass wir die befürchteten Grenzüberschreitungen vermeiden werden.
Diskussion ist dringend notwendig
Keine Frau entscheidet sich leichtfertig für eine PID. Diese Methode setzt eine künstliche Befruchtung voraus und ist für sie mit hohen Belastungen verbunden. Umso notwendiger ist es, dass die betroffenen Paare eine intensive Beratung erhalten. Dabei ist zu betonen: Experten reden von jährlich zwischen 100 und 200 Paaren in Deutschland, die betroffen wären. Die Angst davor, dass die PID irgendwann von zahlreichen Eltern dafür missbraucht wird, vorab den hellblonden und musikalischen Sprössling zu garantieren, halte ich also insgesamt für fernab der Realität - abgesehen davon, dass dies technisch bislang gar nicht möglich ist. Paare, die eine PID anwenden müssen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, haben einen langen Leidensweg hinter sich. Trotzdem sagen sie Ja zu neuem Leben. Gerade bei ihnen kann man davon ausgehen, dass sie nicht leichtfertig handeln.
Bei der Entscheidungsfindung ist aber auch der Blick über unsere Landesgrenzen unabdingbar: Die PID ist wie in Belgien, Frankreich und Großbritannien in den meisten europäischen Ländern erlaubt und wird europaweit in rund 60 Zentren praktiziert. Schon heute gibt es einen grenzüberschreitenden PID-Tourismus. Mir wäre es allemal lieber, wenn wir in Deutschland kontrollierte Möglichkeiten für Einzelfälle eröffneten und sie dafür nicht ins Ausland zwingen würden. Auch weil es zutiefst ungerecht ist, wenn sich wohlhabende Paare den Zugang zur PID in anderen Ländern erkaufen, während sich andere dies nicht leisten können.
Ein erster Gesetzentwurf liegt seit kurz vor Weihnachten vor. Er wird von Abgeordneten aller im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt. Zwei weitere Gesetzentwürfe mit unterschiedlichen Ausrichtungen sind für Januar angekündigt. Eine schwierige aber dringend notwendige Diskussion liegt vor uns. Ich wünsche mir, dass wir sie ohne Zeitdruck und mit der gebotenen Sorgfältigkeit führen. Denn dies wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass uns der medizinische Fortschritt schwierige ethische Fragen aufgibt.











