Auf dem SPD-Parteitag in Berlin wurde am Montag, dem 5. Dezember 2011, folgender Leitantrag beschlossen:

Kurzfassung:

Für die SPD steht der Wert der Arbeit im Mittelpunkt unserer Politik. Sie will einen Arbeitsmarkt ohne Armutslöhne. Die SPD fordert einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €. Jeder, der Vollzeit arbeitet, muss davon ohne weitere Unterstützung leben können. Frauen und Männer sollen das gleiche verdienen und gleiche Aufstiegschancen haben. Die SPD will ein neues Gleichgewicht von Arbeit und Leben ermöglichen, indem die Beschäftigten mehr Zeitautonomie erhalten.

Der Missbrauch von Minijobs und Leiharbeit muss beendet werden. Als ersten Schritt soll die eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit bei Minijobs auf 12 Stunden eingeführt werden. Der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ muss für Stammbeschäftigte und Leiharbeiter ohne Ausnahme gelten.

Den für 2012 vorgesehenen Einstieg in die Rente mit 67 setzt die SPD aus, bis mindestens 50 Prozent der 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Übergang in die Rente soll flexibler gestaltet werden, weil starre Regeln nicht der persönlichen Leistungsfähigkeit der Menschen gerecht werden. Zeiten geringen Verdienstes sowie der Arbeitslosigkeit sollen bei der Berechnung der Rente höher bewerten werden. Im Alter soll niemand nach einem langen Erwerbsleben auf Grundsicherung angewiesen sein. 

Langfassung:

1. Gute Arbeit für ein besseres Leben

Arbeit ist mehr als Existenzsicherung. Arbeit hat einen Wert, der weit über das Materielle hinausreicht. Gute Arbeit befähigt zur Teilhabe an der Gesellschaft, verleiht Selbstachtung und ist Quelle der Selbstverwirklichung. Arbeit ist die Voraussetzung dafür, dass die Menschen ihre Rechte einfordern und ihre Pflichten ausüben können. Arbeit gibt Menschen Raum und eröffnet Chancen für die Planung der eigenen Zukunft. Gute Arbeit verbessert die Lebensqualität.

Die Qualität des Lebens für jeden Einzelnen zu verbessern – egal ob Mann oder Frau, alteingesessen oder hinzugezogen - ist das Ziel sozialdemokratischer Politik. Das ist unsere Tradition seit den Anfängen der Arbeiterbewegung. Und sie ist heute aktueller denn je.

In den vergangenen Jahren war das Wachstum von Renditen der Maßstab von großen Teilen der Wirtschaft und von marktradikaler Politik. Dabei ging es nicht einmal mehr um das Wachstum von echter Wertschöpfung, sondern um Umsatz und Gewinn auf den Finanzmärkten. Noch viel weniger ging es um das Wohlergehen der Menschen und gute Arbeit für Alle, sondern um die Einkommen großer Vermögensbesitzer und die Boni der Finanzmanager.

Die Folgen dieses marktradikalen Ansatzes sehen wir nicht nur in den Krisen der Finanzmärkte, der Wirtschaft und der Ökologie. Wir sehen sie in der Zunahme von Ungleichheit, in der Verschlechterung von Arbeitsbedingungen und schließlich in der Krise der Demokratie. Es ist daher jetzt an der Zeit, die Lebensqualität aller Menschen zum Maßstab der Politik in Deutschland zu machen.

Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass Arbeit die Grundlage jeder echten Wertschöpfung ist. Sowohl unsere Gesellschaft als auch unser heutiges Wirtschafts- und Finanzsystem leiden unter der Erosion guter Arbeit und der Entwertung von Arbeit. Die Abkoppelung der Finanzmärkte von der realen Wertschöpfung durch Arbeit ist ein wesentliches Element der aktuellen Krise, die wiederum die Lebensqualität vieler Menschen dramatisch beeinträchtigt.

Arbeits- und Wirtschaftspolitik brauchen wieder gemeinsame Leitvorstellungen. Gute Wirtschaftspolitik muss sich ebenso am Leitbild der „guten Arbeit“ orientieren, wie gute Arbeitspolitik am Leitbild einer innovations- und qualifikationsorientierten Wirtschaft. Gute Arbeitspolitik versteht Arbeit nicht als Kostenfaktor, sondern als Grundlage von Wertschöpfung und gesellschaftlicher Nachfrage.

Der Wert der Arbeit ist aber nicht nur ökonomisch zentral, sondern für die Mehrheit der Menschen in unserem Land auch persönlich besonders wichtig. Egal ob als Arbeitnehmer oder als Selbständiger: Die Qualität der Arbeit prägt unseren Alltag mehr als alles andere. Sie nimmt auch wichtigen Einfluss auf das Leben außerhalb der Arbeitszeit, zumal die Grenzen immer mehr verwischen - für eine wachsende Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Selbständige ohnehin.

Die Teilhabe am Arbeitsleben und die Qualität der Arbeit sind wichtige Faktoren dafür, ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben führen zu können. Nur gute Arbeit erlaubt es, langfristig zu planen, im Alter abgesichert zu sein und im Leben eigene Ziele verfolgen zu können anstatt nur aus Zwängen heraus zu handeln. Dafür braucht es auch Rahmenbedingen, die nur von der Gesellschaft organisiert werden können: eine funktionierende Demokratie, die auch in der Wirtschaft ihre Entsprechung findet sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die Beziehungen der Sozialpartner und für Tarifverträge. Nicht der Markt, sondern nur demokratische Politik kann für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und eine aktive Arbeitspolitik sorgen. Aber auch öffentliche Infrastruktur, Bildung, Kultur, Gesundheit, soziale Sicherheit sind Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und damit auch für die nachhaltige Steigerung der Lebensqualität insgesamt.

2. Der Arbeit ihren Wert zurückgeben

Wir sind die Partei der Arbeit. Unsere Aufgabe ist es, guter Arbeit wieder ihren Stellenwert in der Gesellschaft und Arbeit ihren Wert zurück zu geben.

Die allermeisten Menschen verbinden mit ihrer Erwerbsbeteiligung nicht nur Broterwerb sondern auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Selbstachtung, Selbstvertrauen und Selbstverwirklichung. Arbeit hat einen Wert, der weit über das Materielle hinausreicht.

Integration in den Arbeitsmarkt ist die Voraussetzung für die Integration in die Gesellschaft. Das gilt für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Arbeitslosigkeit hingegen berührt Lebensschicksale, denn Identität, Selbstachtung und gesellschaftliche Anerkennung sind nach wie vor wesentlich durch Arbeit definiert.

Deshalb wollen wir gute Arbeit für alle ermöglichen und geben das Ziel der Vollbeschäftigung nicht auf. Vollbeschäftigung bedeutet heute nicht mehr zwangsläufig, von der Ausbildung bis zur Rente durchgehend Vollzeit in der gleichen Firma, auf dem gleichen Arbeitsplatz zu arbeiten. Aber es bedeutet, dass jeder Mensch immer wieder neu die Chance auf gute Arbeit und die dafür nötige Qualifikation erhält.

Gute und sichere Arbeitsplätze sind auch die Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand von morgen. Unser Land wird einen Wettbewerb um die schlechtesten Arbeitsbedingungen und die niedrigsten Löhne nie gewinnen. Unsere Stärken im internationalen Wettbewerb sind vielmehr gute Produkte, hohe Produktivität und hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb ist der immer wiederkehrende Versuch neoliberaler Politiker und Arbeitgeberfunktionäre, wirtschaftliche Krisen für höheren Druck auf die Arbeitsbedingungen und die Löhne zu nutzen, so fatal. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht es daher nicht darum, Arbeit um jeden Preis zu schaffen. Wir wollen gute Arbeit. Das bedeutet, Arbeit muss gerecht bezahlt und existenzsichernd sein, sie sollte unbefristet und sozial versichert und auf einem hohen Niveau des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb organisiert sein.

Unser Land hat große Chancen, die Massenarbeitslosigkeit zu überwinden. Nach drei Jahrzehnten, die von einem Überangebot an Arbeitskräften geprägt waren, stehen nun in Deutschland drei Jahrzehnte bevor, die vor allem durch einen Mangel an ausreichend qualifizierten Arbeitskräften geprägt sein werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anstrengungen zur Qualifizierung der in Deutschland lebenden Bevölkerung dramatisch gesteigert werden. Die Jungen müssen mindestens mit Schulabschluss und einer Berufsausbildung in das Arbeitsleben starten. Viele müssen studiert haben. Viele derjenigen, die schon im Arbeitsleben stehen, müssen ihre berufliche Qualifikation verbessern. Dann kann es gelingen, dass der künftige Bedarf unserer Volkswirtschaft nach qualifizierter Arbeit gedeckt werden kann, und dass die Zahl der gering qualifizierten Arbeitskräfte das Angebot an solchen Arbeitsplätzen nicht wie heute übersteigt.

Dazu bedarf es aber auch eines neuen gesellschaftlichen Grundkonsenses über die Würde und den Wert der Arbeit. Nur in einer sozialen Ordnung, in der sowohl die Arbeit, als auch diejenigen geschätzt werden, die arbeiten, wird unser Land erfolgreich sein. Die Arbeit der Menschen ist unser größtes Kapital und gleichzeitig ist der Mensch mehr als „Humankapital“. Eine neue soziale Ordnung muss den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen.

Das ist noch längst nicht erreicht, im Gegenteil: Schlecht bezahlte, atypische und prekäre Beschäftigung haben rasant zugenommen, das Normalarbeitsverhältnis ist schon lange nicht mehr der Normalfall. Auch unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung ist der Niedriglohnsektor zu sehr ausgeweitet worden und haben atypische Beschäftigungsformen zugenommen.

Über die letzten Jahre ist es zu einer massiven Entwertung von Arbeit gekommen. Die Produktivität pro Arbeitsstunde seit 1991 hat sich zwar um mehr als zwei Drittel verbessert, gleichzeitig verlor aber die Arbeit an Wert. Im letzten Jahrzehnt sind die Reallöhne jahresdurchschnittlich um 0,3 Prozent gesunken und das hat Spuren hinterlassen. Die Nettolohnquote lag vor 1990 jahrzehntelang auf einem Niveau von über 50% und ist dann auf 39,4 Prozent in 2010 gesunken.

Über 22 Prozent der Beschäftigten arbeiten mittlerweile im Niedriglohnsektor. 1,4 Millionen Menschen brauchen trotz Erwerbstätigkeit staatliche Unterstützung. Die Hälfte aller neuen Arbeitsverträge ist befristet. Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse hat sich in den letzten sieben Jahren verdreifacht. Leiharbeit wird zunehmend zu Tarifflucht und Lohndumping missbraucht und bietet kaum Chancen, in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu wechseln.

Mit dieser Entwicklung werden wesentliche Prinzipien unserer Arbeitsgesellschaft, und damit auch Gerechtigkeits- und Moralvorstellungen, die aus der Erfahrung der Arbeit erwachsen sind, verletzt. Leistung muss sich lohnen. Wer etwas leistet, muss die Chance zum Aufstieg haben. Das sind Forderungen, die schon immer zum Kernbestand der Arbeiterbewegung und der Sozialdemokratie gehört haben. Diese Prinzipien waren über Jahrzehnte Konsens und haben auch zum wirtschaftlichen Aufstieg der Bundesrepublik beigetragen. Für zu viele Menschen gelten sie heute nicht mehr.

3. Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Deutschland ist gut aus der Krise gekommen. Das ist eine große Leistung von verantwortungsbewussten Unternehmen, Arbeitnehmern und Gewerkschaften. Die sozialdemokratische Regierungspolitik hat dafür die Voraussetzungen geschaffen: als CDU und FDP bereits Abschied von Industrie und produzierendem Gewerbe in Deutschland nehmen wollten und die wirtschaftliche Zukunft nur noch in den „neuen Märkten“ der Dienstleistungen und Finanzmärkte sahen, haben sozialdemokratisch geführte Regierungen die Bedingungen für Industrie, produzierendes Gewerbe und Handwerk in Deutschland gestärkt. Gerade diese starke Produktionsstruktur der deutschen Wirtschaft sorgte für den schnellen Aufschwung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Und es war die sozialdemokratische Regierungspolitik während der Krise, die mit Konjunkturprogrammen, Kurzarbeitsregelungen und der Bankenstabilisierung Millionen von Arbeitsplätzen gesichert haben.

Das „Modell Deutschland“ mit seiner Zusammenarbeit von Wirtschaft, Gewerkschaften und engagierter Politik, mit Tarifverträgen, Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft ist auch in der Krise zum weltweiten Erfolgsmodell geworden. Lange verteufelt durch Neo-Liberale und Konservative ist es das eigentliche Fortschrittsmodell für eine moderne Gesellschaft, das den wirtschaftlichen Erfolg mit sozialer Verantwortung verbindet. Es ist ein sozialdemokratisches Erfolgsmodell!

Die Bundesrepublik hat heute mehr als 41 Mio. Erwerbstätige und damit das höchste Beschäftigungsniveau ihrer Geschichte. Auch beim Rückgang der Arbeitslosigkeit auf einen Wert von zuletzt bis unter 2,9 Millionen steht Deutschland rein statistisch erfreulich gut da.

Diese Zahlen sagen aber nur die halbe Wahrheit, denn Deutschland hat einen gespaltenen, tief segmentierten Arbeitsmarkt. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sinkt, neue Stellen gibt es fast nur in der Form von atypischer Beschäftigung. Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt geht so an vielen Menschen vorbei und hat zu einer massiven Entwertung von Arbeit, Lebensläufen und Erwerbsbiographien insgesamt geführt.

Setzt sich diese Entwicklung der Ausgrenzung fort, wird dieser Wertverlust von Arbeit zu einer tiefgreifenden Spaltung der Gesellschaft und zu einem empfindlichen Qualitätsverlust von Produkten und Dienstleistungen „Made in Germany“ führen, der sich abzeichnende Fachkräftebedarf kann nicht gedeckt werden, und es führt eine wachsende Gruppe in Altersarmut.

Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Raum für Kreativität, Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsintensität, berufliche Zukunftsaussichten und Arbeitsplatzsicherheit sind deshalb ein zentraler Gestaltungsauftrag nicht nur an den Sozialstaat, sondern auch an die Wirtschaft und Gesellschaft.

3.1 Das Normalarbeitsverhältnis stärken und gerechte Löhne sichern

Fortschritt auf dem Arbeitsmarkt ist daher die Stärkung von Normalarbeitsverhältnissen. Dies ist einerseits eine Frage der Sicherheit der Beschäftigten, aber auch eine entscheidende Grundlage für die Finanzierung und Leistungsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme. Auch wenn sich das Normalarbeitsverhältnis wandelt und beispielsweise auch freiwillige und vollzeitnahe Teilzeit oder sozial abgesicherte und existenzsichernde Solo-Selbständigkeit mit einschließt, so bleiben doch Grundpfeiler wie die existenzsichernde Bezahlung, die Absicherung durch die Sozialversicherung und das in der Regel unbefristete Arbeitsverhältnis für uns zentral.

Ein so – auf der Höhe der Zeit – verstandenes Normalarbeitsverhältnis ist für uns die Grundlage guter Arbeit. Daher ist es eine gravierende Fehlentwicklung, dass die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse seit Jahren rückläufig ist, und derzeit ihr Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen nur noch 66 Prozent beträgt. Dieser Trend ist ein Symptom für die Entwertung von Arbeit und muss umgekehrt werden.

Auch der Rückgang des Anteils der Erwerbseinkommen am gesamten Volkseinkommen ist Ausdruck einer Entwertung der Arbeit. Eine angemessene Bezahlung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der Würde der Arbeit.

Wenn mittlerweile mehr als ein Fünftel der abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor arbeitet, wird dies nicht nur der Arbeit nicht mehr gerecht, sondern ist auch ökonomisch kontraproduktiv. Hinzu kommen jahrelange Reallohnverluste der Arbeitnehmerschaft insgesamt. Deutschland ist bei der Entwicklung der Reallöhne Schlusslicht Europas. Dies belastet massiv die Binnennachfrage und erschwert die konjunkturelle Erholung.

Deutschland hat im internationalen Vergleich einen der größten Niedriglohnsektoren. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass sich die Bedingungen für eine faire Aushandlung von Löhnen und Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert haben. Ohne eine verbindliche Lohnuntergrenze besteht die Gefahr eines andauernden bzw. sich verschärfenden Lohndumpings, einer Dequalifikation von Arbeit und in der Konsequenz eine Nachfrageschwächung.

Wir brauchen daher den gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn muss für einen Alleinstehenden bei Vollzeitarbeit existenzsichernd sein. Die SPD unterstützt die Forderung des DGB nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro, der regelmäßig durch eine unabhängige Expertenkommission überprüft und angepasst wird.

Mindestlöhne alleine werden aber nicht alle Probleme lösen. Wir brauchen wieder eine Orientierung an wesentlichen Standards, die zur Grundlage der sozialen Marktwirtschaft gehören. Dazu gehört unabdingbar die Stärkung der Tarifbindung. Die Tarifbindung geht seit Jahren zurück. 2008 waren noch 63 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 52 Prozent in Ostdeutschland über einen Tarifvertrag abgesichert. Im Dienstleistungsbereich liegt die Tarifbindung oft noch weit darunter. Eine Möglichkeit zur Stärkung der Tarifbindung ist die vereinfachte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.

Darüber hinaus setzen wir uns für ein mit EU-Recht konformes Bundestariftreuegesetz ein. Die Zumutbarkeitsregelung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf Lohndumping nicht fördern. Daher fordern wir die Zumutbarkeit von Arbeitsverhältnissen an das Kriterium der Zahlung von tariflichen oder ortsüblichen Löhnen zu binden und einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Die meisten Frauen wollen ebenso wie Männer ein Normalarbeitsverhältnis mit einer Existenz sichernden Bezahlung. Die Realität am Arbeitsmarkt sieht allerdings anders aus. Die Beschäftigung von Frauen konzentriert sich nach wie vor auf bestimmte Wirtschaftszweige und Berufe, die häufig eher schlecht bezahlt sind. Die Zahl der in Teilzeit beschäftigten Frauen steigt stetig an, während die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Frauen mehr oder weniger stagniert.

Fast 40 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen arbeiten in Teilzeit. Hinzu kommt eine ständig steigende Zahl von Frauen, die ausschließlich einem Minijob nachgehen. Fast jede dritte Frau in Deutschland arbeitet für einen Niedriglohn, während es unter den Männern mit etwa 12% deutlich weniger sind. Außerdem sind Frauen in hochqualifizierten und Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit erhalten Frauen im Durchschnitt 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Selbst bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter und gleichem Beruf sind es immer noch 12 Prozent. Die SPD will deshalb so genannte typische Frauenberufe aufwerten, um dem Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit gerecht zu werden.

Da freiwillige Vereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung, diese Lohndiskriminierung zu beenden, in den vergangenen Jahren zu nichts geführt haben, brauchen wir ein Entgeltgleichheitsgesetz mit folgenden Eckpunkten, um die bestehende Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu beseitigen:

Die Entgeltstruktur in den Betrieben muss offen gelegt und transparent werden.

Die Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Entgeltberichte zu erstellen, anhand derer die Prüfung unmittelbarer und mittelbarer Entgeltdiskriminierung möglich wird.

Antidiskriminierungsstellen, Betriebs- und Personalräte und Gewerkschaften müssen mehr Rechte zur Feststellung von Entgeltdiskriminierung erhalten.

In einem bestimmten Zeitraum muss festgestellte Entgeltdiskriminierung beseitigt werden.

Verstöße gegen die Entgeltgleichheit müssen empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es darf nicht billiger sein ungleich zu bezahlen, als sich an das Gesetz zu halten.

Die Gewerkschaften müssen ein Verbandsklagerecht erhalten, damit die betroffenen Beschäftigten nicht mit einer individuellen Klage alleine gelassen werden.

3.2 Prekäre Beschäftigung bekämpfen

Es gibt in Deutschland zwei Klassen von Beschäftigten. Die einen stehen in einem festen Arbeitsverhältnis und bekommen einen meist ausreichenden Lohn, oft, aber noch nicht oft genug, zu tariflich vereinbarten Konditionen. Die anderen müssen ihre Arbeit unter Wert und in einem Zustand der Unsicherheit verkaufen. Sie sind befristet, auf Leiharbeits-, Teilzeit- oder geringfügiger Basis beschäftigt. Sie fühlen sich abgehängt und vermissen gesellschaftliche Anerkennung. Sie leben ohne existenzsicherndes Einkommen, berufliche Perspektiven und Teilhabechancen.

Die Zahl der so genannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. In einigen Branchen, wie z.B. im Reinigungs- und Gaststättengewerbe sowie im Einzelhandel wurde reguläre Beschäftigung systematisch durch geringfügige Beschäftigung ersetzt.

Diesen Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber wollen wir bekämpfen ohne die Vorteile abzuschaffen, die Arbeitnehmer in diesen Arbeitsverhältnissen für sich selbst durchaus sehen. Wir werden dazu konkrete Vorschläge erarbeiten. Als ersten Schritt wollen wir dazu eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit bei Minijobs auf 12 Stunden einführen. Ein Gesamtkonzept legen wir bis 2012 vor. Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro lehnen wir ab.

Die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse ist stark angestiegen. Nach einem starken Rückgang in der Krise ist nun wieder ein starker Anstieg festzustellen, die Zahl der Leiharbeitskräfte wird bald die Millionengrenze überschreiten. Dabei wird Leiharbeit zunehmend als Instrument zu Tarifflucht und Lohndrückerei genutzt, Stammbelegschaften werden Zug um Zug durch Leiharbeitnehmer ersetzt. Das Einkommensgefälle zwischen Leiharbeit und regulärer Beschäftigung liegt bei 48,1 Prozent. Hier muss verantwortliche Politik einschreiten.

Wir haben gegen den langen Widerstand von Union und FDP durchgesetzt, dass eine Lohnuntergrenze für den Bereich der Leiharbeit gelten wird. Das ist gut, reicht aber nicht aus. Wir wollen, dass der Grundsatz, „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ für Stammbeschäftigte und Leiharbeiter endlich ohne Ausnahme gelten muss. Konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen muss verboten werden. Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen Mitbestimmungsrechte zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit. Folgerichtig sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden. Vor allem aber soll wieder der Grundsatz durchgesetzt werden, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden. Deshalb sollen die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit unzulässig sein. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher muss gesetzlich verboten werden.

Befristete Arbeitsverhältnisse sollen möglich sein, wenn es sachliche Gründe dafür gibt, beispielsweise begrenzte Arbeitsaufgaben oder Vertretungstätigkeiten. Die von Kohl und Blüm eingeführte Möglichkeit, Arbeitsverträge bis zu zwei Jahren ohne sachlichen Grund abzuschließen, hat jedoch zu einer massiven Ausweitung der Befristungen geführt. Nachweislich schneiden durchweg alle relevanten Arbeitsbedingungen, insbesondere Lohnhöhe sowie Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei befristeten Beschäftigten deutlich schlechter ab als bei Unbefristeten.

Mittlerweile wird jeder zweite neue Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen. Insbesondere junge Menschen sind davon betroffen, mit allen negativen Folgen für die Lebens- und besonders die Familienplanung. Wir wollen deshalb die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung abschaffen.

Praktikanten werden zunehmend auf regulären Jobs eingesetzt. Deshalb müssen Praktikantinnen und Praktikanten besser gegen Ausbeutung geschützt werden. Praktika sind zeitlich begrenzte Lernverhältnisse. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss diese auch regulär bezahlt werden.

3.3 Fachkräfte bleiben die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges

Deutsche Unternehmen konnten nach der Krise deshalb wieder so gut Fuß fassen, weil ihnen anders als in anderen Ländern die Fachkräfte erhalten geblieben sind und sie zum Teil in der Kurzarbeit noch weiterqualifiziert wurden. Die Grundlage für die Sicherung der Fachkräftebasis wird dabei auch in Zukunft das Duale Ausbildungssystem bleiben. Das allein wird aber aufgrund der demografischen Entwicklung nicht ausreichen, wenn wir nicht alle Qualifizierungsreserven nutzen.

Deshalb fordern wir ein neues System des Übergangs von der Schule in den Beruf: Die Abbrecherquote in Deutschland ist zu hoch. Um an dieser Stelle gegenzusteuern, ist es notwendig:

  • dass in allen Bundesländern allgemeinbildende Schulen verbindliche Berufsorientierungskonzepte in guter Qualität anbieten müssen.
  • dass Betreuung und Förderung aus einer Hand angeboten werden.

Seit Inkrafttreten des SGB II sind für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren drei Sozialleistungsträger zuständig: Agenturen für Arbeit, Grundsicherungsstellen sowie die Träger der Jugendhilfe.

Die Weiterbildungsquote der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss erhöht werden. Sich ändernde Rahmenbedingungen verlangen modularisierte und individuelle Bildungsgänge. Spezifische und auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer zugeschnittene Lernformen sowie auf die regionalen Besonderheiten abgestimmte Angebote sind zu entwickeln und in den Bundesländern anzubieten.

Markenkern, Alleinstellungsmerkmal und Erfolgsgarant der Ausbildung in Deutschland ist das Duale Ausbildungssystem. Eine Lehrzeit im Betrieb wird für viele Jugendliche Chance in einen festen Job. Dies ist ein Vorteil, den viele jungen Menschen in anderen Ländern nicht haben.

Die duale Berufsausbildung ist als ein Qualitätsmaßstab der deutschen Wirtschaft zu erhalten und zu stärken. Es gibt immer noch zu viele ausbildungsfähige Unternehmen, die sich nicht an der Ausbildung beteiligen. Es müssen Instrumente entwickelt werden, die die Ausbildungsbereitschaft erhöhen. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen wir allen ausbildungsfähigen Jugendlichen eine Ausbildungsgarantie geben.

Der Weg in die berufliche Sicherheit ist durch einen Ausbildungsplatz noch lange nicht geschafft. Junge Menschen sind besonders an den Übergängen zwischen den verschiedenen beruflichen Etappen von Arbeitslosigkeit bedroht: zwischen Schule und Ausbildung und zwischen Ausbildung und Arbeit. Rund 50 Prozent der Auszubildenden werden nicht übernommen, nicht einmal ein Drittel derjenigen, die eine Ausbildung absolvieren, finden im direkten Anschluss daran eine unbefristete Vollzeitstelle. Stellt sich hier kein Mentalitätswechsel ein, kann der Fachkräftemangel nicht bekämpft werden.

Wir fordern deshalb Übernahmegarantien für Auszubildende: Zukunfts- und Problemlösungsorientierte Unternehmen wie zuletzt die Solarsparte von Bosch unterstreichen, dass Übernahmegarantien ein probates Mittel sind, um sich im steigenden Wettbewerb um Talente durchzusetzen. Das bedeutet auch, dass junge Leute, die nicht innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule eine Lehrstelle finden, einen Anspruch auf eine Berufsausbildung durch staatliche Förderung bekommen müssen.

Zur Sicherung der Fachkräftebasis in unserem Land gehört auch, das Potenzial junger Menschen mit Migrationshintergrund besser zu nutzen. In Deutschland lebende Migranten müssen besser ausgebildet und qualifiziert werden und eine angemessene berufliche Perspektive erhalten in Unternehmen und öffentlichem Dienst, die kulturelle Diversität als Chance begreifen und gezielt fördern. Im Ausland erworbene Abschlüsse müssen schneller und gebührenfrei anerkannt und Informationen über notwendige Ergänzungs- und Anpassungsqualifikationen besser vermittelt werden. Ergänzend dazu muss Deutschland gezielt hochqualifizierte Zuwanderer für die deutsche Wirtschaft gewinnen. Wir dürfen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte nicht gegen die Qualifizierung von hier lebenden Menschen ausspielen. Wir brauchen beides um auch zukünftig das Wohlstandsniveau unserer Gesellschaft zu sichern.

3.4 Solo-Selbständige besser absichern

Die Zahl der so genannten Solo-Selbstständigen, die keine weiteren Personen beschäftigen und nicht in einer gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind, hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. 2009 waren 2,35 Millionen Personen selbstständig erwerbstätig, 25% mehr als 2000.

Dabei hat sich das Bild der Selbständigen stark gewandelt. Heute gibt es fast in jedem Wirtschafts- und Berufsbereich Formen der Selbstständigkeit. Selbstständige erzielen in den meisten Fällen Einkommen, die vergleichbar mit Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung sind. Rund ein Drittel aller Selbstständigen ohne Beschäftigte verdient allerdings unter 1100 Euro im Monat.

Die Übergänge zwischen selbstständiger Erwerbstätigkeit und abhängiger Beschäftigung sind fließend, und die Tätigkeiten gleichen sich immer mehr an. Es ist deshalb richtig, für eine gleiche und kontinuierliche soziale Absicherung aller Erwerbsformen in den gesetzlichen Sozialversicherungen zu sorgen. Damit wird auch das missbräuchliche Verdrängen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingedämmt.

Für viele gering verdienende Selbständige, die in der GKV versichert sind, besteht das Problem, dass die Mindestbeitragsbemessung in der GKV heute so hoch ist, dass die Beiträge kaum tragbar sind. Mit der Bürgerversicherung schaffen wir ein faires Krankenversicherungsangebot, das auch für Selbständige attraktiv ist. Neben der Wechseloption auch nach langjähriger Vorversicherungszeit in der PKV wird Mindestbeitragsbemessung abgesenkt. Somit können auch Selbständige mit geringem Einkommen einen fairen Beitrag zahlen.

Wir haben dafür gesorgt, dass Selbstständige sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können. Jetzt haben sich die Bedingungen drastisch verschlechtert. Wir wollen, dass Selbstständige in gleicher Weise wie Beschäftigte eine Absicherung ihres Arbeitslebens bekommen und nicht ausschließlich auf Leistungen nach dem SGB II verwiesen werden. Beiträge und Leistungen müssen den Einkommen folgen. Der Zugang zur Arbeitslosenversicherung ist für weitere Selbstständigengruppen zu öffnen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die in kreativen Berufen tätig sind.

Selbstständige, die über keine eigene obligatorische Alterssicherung verfügen, sind in besonderer Weise von Armut im Alter bedroht, denn sie sind auf Grund hoher Einkommensschwankungen und Zeiten der Auftragslosigkeit häufig nicht in der Lage, selbst für das Alter vorzusorgen. Die Vorteile der „Rürup-Rente“ bleiben den Geringverdienern verschlossen.

Zur Vermeidung von Altersarmut ist es notwendig, Selbständige, die keine eigene obligatorische Alterssicherung haben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Wir verkennen nicht, dass die Einbeziehung von Selbstständigen in die Sozialversicherung zahlreiche Fragen aufwirft, etwa bei der Abgrenzung der Beschäftigungsformen und der Bemessung der Beiträge.

Wir werden im engen Kontakt mit Selbständigen einen geeigneten Weg entwickeln, der die vielfältigen Formen selbstständiger Erwerbstätigkeit, die spezifischen Umstände bei der Bemessung von Beiträgen und Leistungen berücksichtigt.

3.5 Mehr Demokratie im Betrieb – Mitbestimmung ausbauen

Der Wert der Arbeit spiegelt sich auch in der demokratischen Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen. Mitbestimmung ist wesentliches Element unserer Vorstellung von Wirtschaftsdemokratie und hat sich bewährt. Die Interessen der Menschen müssen im Vordergrund sozial verantwortbaren Wirtschaftens stehen, nicht kurzfristige Gewinninteressen. Wirtschaftsdemokratie durch Mitbestimmung erfüllt die Forderung des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet“.

Die Erfahrungen rechtfertigen und verlangen einen weiteren Ausbau der Mitbestimmung auf gleicher Augenhöhe. Die paritätische Mitbestimmung sollte bereits in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten greifen. Die Umgehung der Mitbestimmung durch Rechtsformwahl oder Auslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland muss beendet werden. Zudem muss ein gesetzlicher Katalog im Aufsichtsrat zustimmungsbedürftiger Geschäfte festgelegt werden. Das ist auch ein wirksamer Schutz gegen die schlimmsten Auswirkungen des modernen Finanzkapitalismus.

Auch die betriebliche Mitbestimmung muss ausgebaut werden. Das bedeutet, dass Zukunftsfragen wie Ausbildung und Bildung, die Gleichstellung von Männern und Frauen oder die Frage der Zahl von befristet Beschäftigten und Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiterentwickelte Gegenstände betrieblicher Mitbestimmung werden sollten.

3.6 Ein neues Verständnis von Arbeitspolitik

Notwendig sind eine neue Bewertung von Arbeit und ein neues Verständnis von Arbeitspolitik. Der Erfolg des Standortes, seine Fähigkeit, Innovationen, Wohlstand und Wachstum herzustellen, wird von seiner Fähigkeit abhängen, Gerechtigkeit durch Gute Arbeit zu ermöglichen. Gerade in der Krise hat sich gezeigt, dass die Länder mit einem hohen Anteil industrieller Wertschöpfung und entsprechenden Qualifikationen besser durch die Krise kommen als Länder, die diese Merkmale nicht aufweisen.

Der Stellenwert von aktiver Arbeitspolitik muss deshalb deutlich erhöht werden. Die Kürzungspläne von CDU/CSU und FDP summieren sich von 2012 bis 2015 auf 26,5 Mrd. €: bei der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) werden 11,5 Mrd. € und beim Bund zu Lasten der Langzeitarbeitslosen (SGB II) 15 Mrd. € gekürzt. Dabei war der Anteil der Aufwendungen in diesem Bereich bereits vor den Kürzungen im OECD-Vergleich unterdurchschnittlich. Er lag mit 0,77% des BIP deutlich hinter denen der Niederlande (1,09), Frankreich (0,92), Schweden (1,12) oder Belgien (1,3).

Ressourcen und Potentiale des Arbeitsmarktes müssen konsequent genutzt werden, um den steigenden Bedarf der Wirtschaft bei einem sinkenden Erwerbspersonenpotential zu decken. Weil Arbeits- und Qualifizierungswillige dabei weitaus größere Chancen als in der Vergangenheit haben, tatsächlich Arbeitsmöglichkeiten zu finden, kann eine faire und ausbalancierte Politik des „Förderns und Forderns“ künftig durchaus erfolgreich sein. Eine Arbeitsmarktpolitik, die sich diesen Herausforderungen stellt, muss integrativ, investiv und innovativ sein.

Sie muss integrativ sein, weil die Wirtschaft es sich in vielen Branchen nicht mehr leisten kann, Arbeitskräfte zurück zu lassen oder lediglich unter High-Potentials die Besten zu wählen. Qualifizierung- und Weiterbildung sind damit wieder Kernanliegen der Arbeitsmarktpolitik.

Sie muss investiv sein, weil Investitionen in Qualifizierungen der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit sind. Arbeit ist die zentrale Produktivkraft im Produktionsprozess. Wir müssen alle Potenziale nutzen. Ohne Fachkräfte keine wettbewerbsfähigen Produkte und Dienstleistungen. Gerade angesichts des demographischen Wandels müssen alle Qualifikationsreserven mobilisiert werden.

Sie muss drittens innovativ sein. Sie ist kein Verwaltungsakt. Sie ist vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Projekt, eine politische Aufgabe, die die Grundlage unseres Wohlstandes und unserer Demokratie bildet. Die Herausforderungen werden vor allem durch den demographischen Wandel und den erhöhten Fachkräftebedarf immer komplexer. Notwendig sind neue Instrumente, insbesondere im Bereich der Qualifizierung für jüngere und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung wird sich enorm verschieben. Der demographische Umbruch wird zudem von alters- und qualifikationsselektiven Binnenwanderungen überlagert werden, die möglicherweise gerade die Regionen besonders belasten, die bisher unter strukturellen Umbrüchen zu leiden hatten. Mit der konsequenten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU werden die Migration und die grenzüberschreitende Arbeitsaufnahme aus Mitgliedsstaaten der EU zunehmen. Ebenso wird die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen weiter steigen, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft decken zu können. Zudem wird der Arbeitskräftebedarf durch weiter steigende Qualifikationsanforderungen geprägt sein.

Eine Arbeitspolitik muss diese Basistrends aufnehmen. Deswegen brauchen wir eine Neuausrichtung. Dabei gilt: Die Investitionen in Qualifikationen sind der Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Alle Qualifikationsreserven müssen mobilisiert werden. Dabei orientieren wir uns an folgenden Leitlinien:

Arbeitslosigkeit kann nur durch ein Zusammenspiel von aktiver Wirtschaftspolitik mit Instrumenten der Beschäftigungspolitik, wie vor allem der Arbeitsmarkt-, Tarif-, Innovations- und Bildungspolitik verringert werden. Das Ziel eines nachhaltigen Abbaus von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung lässt sich nicht ohne eine wirtschaftspolitische Flankierung erreichen.

Die Arbeitsmarktpolitik muss einen eigenständigen Beitrag zur Verringerung von Fachkräfteengpässen leisten und stärker investiv ausgerichtet sein. Der Beschäftigungszuwachs wird vorrangig im Bereich mittlerer und höherer Qualifikationen stattfinden. Treiber für Wirtschaftwachstum und ein steigendes Beschäftigungsniveau sind nicht niedrige Löhne, sondern ein Angebot gut aus- und weitergebildeter Arbeitskräfte. In der Arbeitspolitik muss der Prozess der Abwertung durch einen Prozess der Aufwertung abgelöst werden. Dazu gehören auch Investitionen in längerfristige und auf anerkannte berufliche Abschlüsse orientierte Weiterbildungsmaßnahmen. Das Nachholen von Schulabschlüssen und berufliche Bildungsbausteine erhöhen die Integrationschancen.

Arbeitsmarktpolitik muss einen aktiven Beitrag beim Abbau der sozialen Spaltung unserer Gesellschaft leisten und sich an sozialen Mindeststandards orientieren. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors in Deutschland hat weder die Beschäftigungschancen der gering Qualifizierten nachhaltig verbessert, noch Hoffnungen erfüllt, dass Niedriglohnbeschäftigung ein Sprungbrett auf eine besser bezahlte Tätigkeit ist.

Die Balance zwischen Fordern und Fördern muss hergestellt werden. Wir müssen daher die Zahl der Vermittlerinnen und Vermittler bei den Jobcentern und den Arbeitsagenturen weiter erhöhen. Ziel sollte ein Verhältnis von einem Arbeitsvermittler auf 75 Arbeitssuchende sein.

Der Schlüssel zur Arbeitsmarkteingliederung liegt in der Aktivierung und individuellen Förderung der Betroffenen. Die Erfolgschancen bei der Arbeitsmarktintegration vor allem von Langzeitarbeitslosen hängen nachweisbar von der Qualität der Betreuung und der Betreuungsdichte ab, daher muss ein verbesserter Betreuungsschlüssel verbindlich geregelt werden. Wir fordern, bei der Arbeitslosenversicherung / SGB III:

eine Erweiterung der Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeit auf das ALG erfüllt sein muss, um Beschäftigte mit unstetigen und nur kurzfristigen Arbeitsverhältnissen besser abzusichern,

die bis Mitte 2012 befristete Regelung einer verkürzten Anwartschaftszeit von sechs Monaten für saisonal Beschäftigte dauerhaft einzuführen,

eine weitere Evaluierung der zwischen 2003 und 2005 in Kraft getretenen Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes.

Wir brauchen mehr und bessere Beschäftigungsangebote für diejenigen, die derzeit auf dem freien Arbeitsmarkt keine Chance haben. Bei einem Drittel der Langzeitarbeitslosen liegt die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs oder mehr Jahre zurück. Viele haben gesundheitliche Beschwerden. Die erfolgreiche Praxis guter Jobcenter zeigt, dass auch sie mit einer intensiven und anhaltenden Unterstützung dennoch erfolgreich eine Arbeit aufnehmen können. Hierzu bedarf es guter Fallmanager und einer Perspektive auf dem Arbeitsmarkt, die motiviert. Unser Ziel muss es sein, anständige Arbeitsplätze zu schaffen und den Menschen ein Einkommen zu ermöglichen, von dem sie leben können. Dazu wollen wir den sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlich geförderter Beschäftigung ausbauen.

Wir wollen Menschen eine berufliche Perspektive eröffnen, die auch nach intensiven Vermittlungsanstrengungen bisher keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Angebote des sozialen Arbeitsmarktes nur mit Zustimmung von Gewerkschaftern und Kammern eingerichtet werden dürfen. Die Lohnhöhe muss sozialversicherungspflichtig sein und Hilfebedürftigkeit eines Arbeitssuchenden ausschließen. Die Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit sind weiterhin für die Arbeitnehmer im sozialen Arbeitsmarkt zuständig und überprüfen halbjährlich die Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Angesichts des Wegfalls der passiven Leistungen und zusätzlicher Einnahmen in den Sozialversicherungen besteht ein hoher Selbstfinanzierungseffekt.

4. Arbeit und Leben

Deutschland ist eine der produktivsten und flexibelsten Volkswirtschaften der Welt. Der Grund dafür liegt in einer hohen Innovations- und Qualitätsorientierung deutscher Unternehmen und Produkte, in einer in vielen Bereichen funktionierenden Sozialpartnerschaft, in unserem guten dualen Ausbildungssystem und in unseren differenzierten und atmenden Arbeitszeitsystemen. Die Vorteile und der Erfolg der internen Flexibilität unseres Arbeitssystems in Form von Arbeitszeitkonen oder Kurzarbeit dürfen aber nicht als Begründung für immer weitere Flexibilisierungen missbraucht werden. Es gibt Grenzen der Flexibilität.

Wir brauchen eine neue Verbindung von Arbeit und Leben, von Beruf und Familie, Arbeitszeit und Freizeit. Steigende Flexibilität im Arbeitsleben muss auch mehr Flexibilität und Freiräume für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen, ihr Leben jenseits der Arbeit nach ihren Wünschen zu gestalten.

Zeit für die Familie wird von immer mehr Menschen nicht als Alternative zu Beruf und Karriere gesehen. Die meisten Frauen wollen sich nicht auf die Familie beschränken und eine wachsende Zahl von Männern nicht auf den Beruf. Sie wünschen sich die partnerschaftliche Teilung der Aufgaben auf Augenhöhe sowohl in der Familie als auch in der Arbeitswelt.

Für uns geht gesellschaftlicher Fortschritt deshalb einher mit besseren Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familie und Arbeitswelt.

Gute Arbeit bedeutet auch familienfreundliche Arbeit. Wenn wir mehr unbefristete, gut entlohnte und sozial abgesicherte Arbeit schaffen, schaffen wir auch die Voraussetzung für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Dazu gehören sowohl Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch eine konsequente Gleichstellungspolitik, um gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen im Beruf zu gewährleisten. Echte Partnerschaftlichkeit führt für Frauen und Männer zu einer stärkeren Balance zwischen Beruf, Familie, Freizeit, Bildung und ehrenamtlichem Engagement, von der beide Geschlechter profitieren.

Diese Entwicklung bietet neben einem selbstbestimmten Leben und mehr gesellschaftlicher Gleichstellung auch große Chancen für unsere Wirtschaft. Die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen trägt zum Wirtschaftswachstum und zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei. Motivierte und engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Beruf und Familie miteinander verbinden können, sind ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Das Ziel der SPD ist es, dafür die politischen Voraussetzungen zu schaffen.

Denn heute erleben zu viele Menschen, dass ihnen – sofern sie Arbeit haben – ihr Beruf alles abverlangt und die Grenzen zwischen Arbeit und Leben verschwimmen: immer höhere Leistungserfordernisse und Verfügbarkeit rund um die Uhr, mehr Wochenendarbeit, Schichtarbeit und steigende tatsächliche Wochenarbeitszeiten, unabhängig von tariflich festgelegten Arbeitszeiten. Das gilt sowohl für hochqualifizierte Beschäftigte als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich.

Viele Arbeitgeber wollen immer geringere Personalkosten und Arbeitnehmer/innen, deren Flexibilität sich an Auftragslagen, Ladenöffnungs- und Maschinenlaufzeiten orientiert. Aber Familien brauchen verlässliche Strukturen, gemeinsame freie Zeiten, aber auch zeitliche Flexibilität am Arbeitsplatz, je nach häuslicher Situation. Deshalb nehmen sich Betriebsräte dieses Themas verstärkt an. Wir wollen ihre Rechte in diesem Bereich ausbauen.

4.1 Frauenerwerbsarbeit stärken

Eine bessere Verbindung von Arbeit und Leben heißt aber auch, dass alle Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Deshalb halten wir nicht nur am Ziel der Vollbeschäftigung fest, sondern wollen die Rahmenbedingungen für mehr Frauenerwerbsarbeit verbessern. Denn Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland so ungleich verteilt wie in kaum einem anderen europäischen Land. Diese Spaltung in jene (meist Männer), die trotz Familie immer mehr arbeiten, und andere (meist Frauen), die sich um Kinder und Angehörige kümmern und damit zeitlebens von guten Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten ausgeschlossen bleiben, darf sich nicht noch weiter vertiefen.

Wir wollen, dass Frauen und Männer an einem erfüllten Leben teilhaben können, und dass gleichzeitig die bestausgebildete Frauengeneration aller Zeiten ihre Ressourcen und Karrierechancen nutzen kann. Das bringt auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen. Wir wollen, dass Frauen und Männer mit Familienverantwortung künftig so arbeiten können, dass Familienarbeit und Berufstätigkeit partnerschaftlich vereinbar sind.

4.2 Weiterbildung stärken

Lernen gehört auch nach dem Ende der berufsqualifizierenden Ausbildung zum Leben. Qualifizierung ist keine Privatangelegenheit, gerade vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber und die Gesellschaft insgesamt gefordert, die Verbindung von Arbeit, Qualifizierung und Leben zu ermöglichen.

Die Bereitschaft der Menschen, sich ständig auf neue Anforderungen einzustellen ist weit verbreitet. Sie wird aber dadurch eingeschränkt, dass den Beschäftigten abverlangt wird, sich selbstständig und auf eigene Kosten um ihre Beschäftigungsfähigkeit kümmern.

Wir wollen deshalb, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiter entwickeln, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihrem eigenen Wunsch nach Wissensaufbau und den Bedürfnissen der Unternehmen nach ständiger Wissenserweiterung nachzukommen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung über ihren beruflichen Qualifikationsbedarf durch die Bundesagentur für Arbeit oder von ihr beauftragte qualifizierte Berater erhalten. Eine Arbeitsversicherung mit dem Schwerpunkt der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit muss ein Recht auf Bildung und Weiterbildung als zentrales Element für jede Bürgerin und jeden Bürger begründen. Dazu gehört ein Anspruch auf Beratung über den Qualifikationsbedarf, die Freistellung für die Weiterbildung und die Qualifizierung selbst.

Unser Konzept für eine Arbeitsversicherung werden wir im kommenden Jahr weiter konkretisieren und werden dazu eine Projektgruppe beim Parteivorstand einsetzen.

4.3 Für eine neue Arbeitszeitkultur

Partnerschaft, die Erziehung von Kindern, die Pflege, Weiterbildung, ehrenamtliches Engagement und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben braucht Zeit. Es ist ein riesiger gesellschaftlicher Fortschritt, wenn es uns gelingt, die Arbeitswelt mit politischen, tariflichen und betrieblichen Regelungen so zu gestalten, dass die Menschen in unserem Land mehr Zeit für das Leben jenseits der Arbeit haben, ohne dass dies zu Lasten ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten geht. Dafür brauchen wir eine veränderte Arbeitskultur. Diese muss familiengerechte Vollzeit ermöglichen sowie bessere Möglichkeiten für einen befristeten Ausstieg aus dem Beruf und eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit.

Wir prüfen die Einführung des Rechts auf eine „kurze Vollzeit“ für Väter und Mütter. Freundliche Appelle zur Schaffung von 30-35-Stunden-Stellen für Eltern, wie sie die Bundesfamilienministerin an die Wirtschaft richtet, reichen nicht aus. Natürlich gibt es bereits viele gute Beispiele von freiwilligen betrieblichen Regelungen, aber Eltern brauchen Rechtssicherheit durch staatliche Rahmenbedingungen – und sie brauchen in bestimmten Einkommensbereichen auch finanzielle Unterstützung, um sich die Reduzierung ihrer Arbeitszeit leisten zu können. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende. Wir diskutieren daher eine große Familienteilzeit für Frauen und Männer, die auch durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden kann. Dabei soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze ermöglicht werden, die Arbeitszeit um 20% zu reduzieren und einen Lohnzuschuss von 10% des ursprünglichen Einkommens zu erhalten.

Das Elterngeld wollen wir erhalten und ausbauen: Wir wollen zusätzliche Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit geben ohne die wirtschaftliche Situation der Familien aus den Augen zu verlieren. Dazu müssen dringend auch beide Eltern gleichzeitig 14 Monate lang in der Elternzeit Teilzeit arbeiten können (statt wie bisher nur sieben Monate). D.h. sie sollen im ersten Lebensjahr ihres Kindes zeitgleich ihre Arbeitszeit reduzieren und jeweils einen Teil des Tages oder der Woche bei ihrem Kind sein können.

Wir wollen Langzeitkonten besser nutzen. Wir haben mit dem „Flexi-II-Gesetz“ von 2009 mehr Möglichkeiten für die Nutzung von Arbeitszeitkonten geschaffen, mit denen Arbeitnehmer/innen zum Beispiel für die Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung bei Kindererziehung, Pflege oder die Zeit vor dem Renteneintrittsalter durch Entgelt- und/oder Arbeitszeitanteile Guthaben ansparen können. In der Praxis hat sich diese Form der Flexibilisierung von Lebensarbeitszeit jedoch bislang nur begrenzt durchgesetzt – 2% der Arbeitnehmer/innen verfügen bislang über ein Langzeitkonto – und wird zudem überwiegend als reines Überstundenkonto für den Vorruhestand angeboten bzw. nachgefragt.

Um die Nutzung von Langzeitkonten stärker zu unterstützen, sind vor allem die Arbeitgeber gefragt, z.B. über attraktive Verzinsungen. Vor allem aber muss eine Lösung dafür gefunden werden, dass jüngere Arbeitnehmer/innen zumal bei längeren Ausbildungen meist keine Chance haben, nennenswerte Zeitguthaben für die Familiengründungsphase anzusparen. Langzeitkonten müssen daher auch so genutzt werden können, dass geringere Arbeitszeiten ohne Einkommensverlust zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingearbeitet werden. Um die entstandenen Ausfallzeiten von Familien gegenüber ihren Arbeitgebern abzusichern, wollen wir eine gesetzliche Regelung finden, um nicht – wie jetzt die Bundesfamilienministerin mit der „Familienpflegzeit“ – durch den Zwang zu einer privaten Versicherung die Kosten für Familien in die Höhe zu treiben.

Teilzeit darf nicht zur Falle werden. Das Recht auf Teilzeit muss zeitnah durchsetzbar sein. Es soll auch befristet in Anspruch genommen werden können. Den bestehenden Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit wollen wir bekannter machen.

Eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben erfordert ein stärkeres Umdenken in den Unternehmen. Sie müssen erkennen, dass sie qualifizierte Beschäftigte dann besser und längerfristiger an den Betrieb binden können, wenn sie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen stärker eingehen.

Aber auch die Politik ist gefordert, dazu beizutragen, dass Arbeit und Leben vereinbar sind: Gute Arbeit ist auch Arbeit, die ein besseres Leben ermöglicht. Auch dies ist ein Beitrag, der Arbeit ihren Wert zurückzugeben.

5. Gute Arbeit, gute Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland seit Jahrzehnten die Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter und sie bildet zugleich die persönlichen Leistungen der sozialversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsleben ab. Dauerhafte und angemessen entlohnte Arbeit ist damit die Voraussetzung für ein sozial sicheres Leben im Alter nach dem Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben.

Auch heute und insbesondere nach den Erfahrungen der Finanzkrise hat die gesetzliche und solidarische Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Beweis gestellt, dass sie eine weit stabilere Grundlage für die Altersvorsorge ist als andere kapitalgedeckte und privat finanzierte Altersvorsorgesysteme.

Internationale Institutionen bescheinigen Deutschland stabile Rentenfinanzen und, dass unser Land als eines der wenigen Industrieländer die Herausforderungen des demografischen Wandels für diese Stabilität der Rentenfinanzen bewältigt hat. Sie bescheinigen uns aber leider auch, dass es in Deutschland vergleichsweise viele Beitragsjahre braucht, bis eine auskömmliche Rente erzielt wird.

Deshalb will die SPD die bisher einseitig auf die demografische Entwicklung konzentrierte Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge - wie bereits im Gesetz zur Rente mit 67 vorgesehen – wieder um die Dimension der Arbeitsmarktpolitik erweitern. Entscheidungen über die Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge können nicht von der Zukunft der Arbeit und des Arbeitsmarktes abgekoppelt bleiben.

Wir wollen den Menschen mehr Flexibilität beim Übergang in die Rente ermöglichen. Denn die beruflichen Belastungen und die körperlichen Herausforderungen der Berufe sind auch unterschiedlich. Ein gerechtes Rentensystem muss darauf reagieren.

Das Einkommen im Alter hängt unmittelbar von dem Einkommen ab, das während der Erwerbsphase erzielt wurde und für das Beiträge gezahlt wurden. Insbesondere wer wenig verdient und auch noch lange Zeiten mit Arbeitslosigkeit zu bewältigen hat, muss damit rechnen, auch im Alter auf öffentliche Hilfe angewiesen zu sein.

Zwar sind heute in Deutschland nur wenige Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Jahrzehntelange Massenarbeitslosigkeit, die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere der stark angewachsene Niedriglohnsektor, werden aber in Kombination mit der deutlichen Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung dazu führen, dass Altersarmut sehr bald wieder ein Thema wird, das mehr Menschen betrifft, wenn wir nicht schnell gegensteuern.

Vor diesem Hintergrund wollen wir die Alterssicherung in Deutschland mit folgenden Schritten weiterentwickeln und einen wirkungsvollen Schutz vor Armut im Alter erreichen:

5.1 Aussetzung der Anhebung des Renteneintrittsalters

Entscheidungen über die Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge können nicht von der Situation der Arbeit und des Arbeitsmarktes abgekoppelt bleiben.

Deshalb bleiben wir dabei: Der für das Jahr 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen, weil die Voraussetzungen für die Erhöhung gegenwärtig nicht gegeben sind. Ein Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Dazu ist es unverzichtbar, die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter im bisherigen Umfang zu nutzen. Mit den Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und in der Weiterbildung, wie sie zur Zeit vollzogen werden, entzieht sich die jetzige Bundesregierung ihrer Verantwortung, eine längere Beschäftigung für Ältere zu ermöglichen.

5.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement und Rehabilitation

Veränderte Arbeitsabläufe und Innovationsprozesse stellen höchste Anforderungen an die Belegschaften und sind häufig mit belastenden Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Risiken verbunden.

Längeres gesundes Arbeiten setzt einen alters- und alternsgerechten Umbau der Arbeitswelt voraus. Von grundlegender Bedeutung ist dabei betriebliches Gesundheits- und Wiedereingliederungsmanagement, mit dem frühzeitig gegen drohende Leistungsminderung, Erkrankung, Behinderung und Erwerbsminderung vorgegangen werden kann.

Gegenwärtig geschieht in den Betrieben und Unternehmen zu wenig. Erwartungen und Versprechen im Zusammenhang mit der Anhebung des Renteneintrittsalters wurden bislang nicht erfüllt. Nur ein Fünftel der Betriebe führt spezifische Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durch. Insbesondere kleine, aber auch mittlere Unternehmen müssen in die Lage kommen, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und externe Unterstützungsangebote zu nutzen. Sozialversicherungen und staatliche Aufsichtsämter müssen ihre Verantwortung stärker wahrnehmen.

Eine bessere Reintegration in das Arbeitsleben setzt neben der beruflichen Weiterbildung einen stärkeren, zielgenaueren und flexibleren Einsatz der Instrumente zur beruflichen Rehabilitation durch die Rentenversicherung voraus.

Auch Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen, haben einen Anspruch auf Rehabilitation und Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Dieser Anspruch muss künftig besser umgesetzt werden, um den Betroffenen neue Perspektiven zu eröffnen.

Die demographische Entwicklung, die zur Zeit gesetzlich geregelte Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, aber auch die Zunahme von psychischen und anderen chronischen Erkrankungen führen zu einem größeren Bedarf an Rehabilitationsmaßnahmen. Wir wollen deshalb das jährlich verfügbare Budget für Leistungen zur Teilhabe entsprechend erhöhen und vor allem die demographische Entwicklung bei der Dynamisierung des Reha-Budgets berücksichtigen.

5.3 Teilrente und flexible Übergänge

Die Übergänge in die Rente müssen stärker als bisher individuell gemäß der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten gestaltet werden können, ohne dass diese dadurch unverschuldet Einbußen haben oder dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt sind.

Wir wollen die Teilrente weiterentwickeln und eine „Altersrente wegen Teilrentenbezug“ einführen: Ab dem 60. Lebensjahr soll bei reduzierter Arbeitszeit der Bezug einer Teilrente beantragt werden können. Die Hinzuverdienstgrenzen werden neu geregelt und vereinfacht. Die Inanspruchnahme von Teilrente darf nicht zu Armut im Alter führen, sondern die Neuregelung soll den gleitenden Ausstieg erleichtern und damit verhindern, dass zwischen Erwerbsausstieg und Rente Lücken entstehen.

Die Teilrente ab 60 muss deshalb mit einer Teilzeitbeschäftigung einhergehen. Das setzt aber ein entsprechendes Angebot an geeigneten sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplätzen voraus. Wir wollen den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Teilrentenbezieher verstärken und ihn an die Regelungen zum Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit nach dem Erziehungsgeldgesetz anlehnen.

Die auf eine vorgezogene Teilrente entfallenden versicherungsmathematischen Abschläge sollten durch zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ausgeglichen werden können.

5.4 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Verlängerung der Zurechnungszeit

Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Sie werden durch Erwerbsminderungsrenten geschützt. Allerdings müssen die Leistungen besser ausgestattet werden.

Wir wollen die Zurechnungszeiten in einem Schritt bis zum vollendeten 62. Lebensjahr anheben und dies aus Beitragsmitteln finanzieren. Durch die Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten werden gerade für diejenigen mit niedrigen Rentenansprüchen auch die Leistungen in der Erwerbsminderungsrente verbessert.

Wir wollen die rentenrechtlichen Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abschaffen, da Erwerbsunfähigkeit nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen beruht.

Für ältere Arbeitslose über 60 Jahre, die zwar leistungsgemindert sind, aber keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine sozialversicherte Beschäftigung schaffen.

Keine Arbeitslose und kein Arbeitsloser soll einen mit Abschlägen verbundenen vorzeitigen Rentenbeginn akzeptieren müssen oder nach einem langen Arbeitsleben vor dem Renteneintritt auf Arbeitslosengeld II verwiesen werden.

Auch die betriebliche und geförderte Altersvorsorge sollen zukünftig das Erwerbsminderungsrisiko zu gleichen Bedingungen wie die gesetzliche Rentenversicherung absichern. Dafür müssen geeignete verbraucherschutzpolitische Regelungen geschaffen und die Förderbedingungen überprüft werden.

5.5 Solidarische Absicherung von Beschäftigten mit niedrigen Einkommen

Ein flächendeckender Mindestlohn, angemessene Entgelte, die Stärkung der Tarifbindung und die Stärkung sozialversicherter Beschäftigung sind Voraussetzungen dafür, dass bereits in der Erwerbsphase das Risiko von Altersarmut reduziert werden kann. Insbesondere darf geringfügige Beschäftigung nicht zur Umgehung der Sozialversicherungspflicht und damit auch zum Ausfall von Rentenansprüchen missbraucht werden.

Von Mindestlöhnen, angemessenen und gleichen Entgelten und der Bekämpfung des Missbrauchs geringfügiger Beschäftigung würden insbesondere Frauen profitieren, die nach wie vor eine eigenständige und ausreichende Alterssicherung schwerer erreichen können als Männer.

Unser Ziel ist es, möglichst jedem einen eigenen und auskömmlichen Rentenanspruch zu verschaffen, so dass niemand nach einem langen Erwerbsleben im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist. Deshalb wollen wir die Beitragszeiten mit geringem Arbeitseinkommen, die bis zu dem Zeitpunkt der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zurück gelegt worden sind, durch die nochmalige Anwendung der Rente nach Mindestentgeltpunkten (Beitragszeiten mit weniger als 75% des Durchschnittseinkommens werden höher bewertet) rentenrechtlich besser stellen.

Bei Altersrentenberechtigten, die weniger als 30 Entgeltpunkte erzielt haben und deshalb in Gefahr geraten, bedürftig zu werden, wollen wir die Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit (Bezug der Arbeitslosenhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende) im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mit dem Durchschnitt der Entgeltpunkte bewerten, der sich aus der Gesamtleistung der vorherigen Beitragszahlungen ergibt. Dabei erfolgt eine Begrenzung bei maximal 30 Entgeltpunkten. Diese Regelung soll auch für diejenigen gelten, die z. B. aufgrund eines anzurechnenden Partnereinkommens selber nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II bzw. der Arbeitslosenhilfe sind bzw. gewesen sind.

Die Korrektur vergangener Fehlentwicklungen im Arbeitsleben und auf dem Arbeitsmarkt kann nicht der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung alleine aufgebürdet werden und soll deshalb aus Steuermitteln finanziert werden.

5.6 Erweiterung des Versichertenkreises: Aufnahme von Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung

Zur Vermeidung von Altersarmut wird es notwendig sein, Selbständige, die nicht in einem der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren System pflichtversichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wir werden im engen Kontakt mit Selbständigen einen geeigneten Weg entwickeln, der die vielfältigen Formen selbstständiger Erwerbstätigkeit und die spezifischen Umstände bei der Bemessung von Beiträgen und Leistungen berücksichtigt.

Die Ausweitung des Versichertenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung auf bisher nicht pflichtversicherte Selbstständige ist ein Gebot der Solidarität, zugleich aber auch ein Schritt zu einer Rentenversicherung, in der langfristig alle Erwerbstätigen zu gleichen Bedingungen für das Alter und bei Erwerbsminderung versichert sind.

5.7 Stabilität der Rentenversicherung: Finanzierung durch Beiträge und Bundeszuschüsse

Entgeltbezogene und paritätisch finanzierte Beiträge sind die solidarische Basis der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung. Aus ihnen entstehen gesicherte Ansprüche auf eine Rente, die dem während der Erwerbsphase Erreichten folgt.

Der enge Bezug der Rentenansprüche zur Höhe der einkommensbezogenen Beiträge ist fundamental für die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung als solidarische Sozialversicherung. Zudem setzt dieses Vorleistungsprinzip Grenzen für staatliche Eingriffe, weil die Anwartschaften einen verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen.

Deshalb wollen wir die Beitragsbasis und die Leistungskraft der gesetzlichen Rentenversicherung stärken, in dem wir für Mindestlöhne und mehr gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eintreten. Dazu zählen auch ein verlässlich stabiler Beitragssatz und eine ausreichende Reserve der Rentenversicherung. Die derzeitigen, günstigen Rahmenbedingungen müssen dafür genutzt werden, die Nachhaltigkeitsreserve über die geltende Höchstgrenze auszuweiten.

Die gesetzliche Rentenversicherung nimmt darüber hinaus eine Fülle gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wahr, die soziale Teilhabe ermöglichen, Armut vermeiden, freiwillige Tätigkeit honorieren. Sie ist ein wichtiger Anker sozialen Ausgleichs und Friedens.

Die Mitfinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch steuerfinanzierte Zuschüsse ist deshalb unverzichtbar. Sie ist auch deshalb gerechtfertigt, weil alle von der Wahrnehmung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben profitieren und sich entsprechend an ihrer Finanzierung beteiligen sollen. Dazu gehört auch, dass die Gesellschaft sich an den in der Rentenversicherung entstehenden Lasten des demografischen Wandels angemessen beteiligt.

Wir stehen zu den steuerfinanzierten Bundeszuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer heutigen Form. Sie sind in ihrem jetzigen Anteil unverzichtbar.

5.8 Bundeseinheitliches Rentenbemessungssystem in Ost und West

Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen. Dabei geht es darum eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der Beitragszahler und Rentner in West und Ost gleichermaßen wahrt. Die SPD mit ihren Grundwerten Gerechtigkeit und Solidarität muss der Motor einer öffentlichen Gerechtigkeitsdebatte sein, in der sowohl materielle Verhältnisse, als auch die emotionale Seite der Betroffenen berücksichtigt werden.

5.9 Ausblick

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland bildet seit Jahrzehnten die persönliche Leistung der sozialversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsleben ab und ist zugleich die Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter. Dauerhafte und angemessen entlohnte Arbeit ist damit die Voraussetzung für ein sozial abgesichertes Leben im Alter nach dem Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben.

Auch heute und insbesondere nach den Erfahrungen der Finanzkrise hat die gesetzliche und solidarische Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Beweis gestellt, dass sie eine stabile Grundlage für die Altersvorsorge ist. Die gesetzliche Rentenversicherung ist von den massiven Verwerfungen an den Aktien- und Kapitalmärkten nicht betroffen und erfüllt ihren Auftrag. Zudem ist sie solidarisch und sozial gerecht, denn sie bezieht die Arbeitgeber in die Verantwortung für die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten ein, berücksichtigt Nichterwerbszeiten etwa für die Kindererziehung und bietet Leistungen (z.B. bei Erwerbsminderung). Die gesetzliche Rentenversicherung weist einen soliden Sicherheits- und Stabilitätsfaktor auf und übernimmt bei immer noch positiver Rendite zugleich gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

Die hier vorgelegten Empfehlungen für Maßnahmen für längere gesunde Beschäftigung, für die Erleichterung flexibler Übergänge in den Ruhestand und zur Vermeidung von Armutsrisiken im Alter sind in kurzer Zeit umsetzbar und geeignet, die im Beschluss des Parteivorstandes vom 30.8.2010 genannten Ziele zu erreichen.

Über diese Maßnahmen hinaus wird es erforderlich sein, die längerfristige Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland vor dem Hintergrund dynamischer Entwicklungen von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft und ihren finanziellen Grundlagen auszurichten und dabei das Augenmerk auf folgende Punkte zu richten.

  • Die spezifische Situation von Frauen im Hinblick auf Arbeitsmarkt, Familie und Gesellschaft wirkt sich auch die eigenständige Alterssicherung von Frauen aus.
  • Gesellschaftliches und freiwilliges Engagement muss stärker gewürdigt werden. Dies gilt auch bei Pflege und Erziehung,
  • Weitere Schritte zu einer Erwerbstätigenversicherung, die niemanden ohne eigenständige Altersvorsorge lässt, sind notwendig.
  • Die (...) Anforderungen für eine gute Gesamtversorgung an die drei Säulen der Alterssicherung müssen überprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Reichweite und die Sicherungsleistungen der 2. und 3. Säule.

Die Implementierung des Drei-Säulen-Systems ist auf ihre sich gegenwärtig abzeichnende Wirkung zu überprüfen. Vor allem ist der Frage nachzugehen, welche Wirkung die erfolgte (teilweise) Individualisierung sozialer Risiken bisher entfaltet hat und welche Alternativen zur Verfügung stehen. 

  • Die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von einem guten Verhältnis von Beitragshöhe und Rentenhöhe ab. Zukünftige Entscheidungen müssen die Stabilität der Rentenfinanzen im Blick haben. Jede Alterssicherungspolitik wird aber an Legitimationsgrenzen stoßen, wenn selbst jahrzehntelange Beitragszahlung nicht mehr zu einer Altersversorgung oberhalb der Armutsgrenze reicht. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deshalb regelmäßig, im Rahmen von jährlichen Rentenversicherungsberichten, prüfen, wie sich die Veränderung des Sicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Höhe der tatsächlichen Alterseinkommen aus den drei Säulen der Alterssicherung auswirkt; es muss sichergestellt sein, dass das Alterseinkommen zur Lebensstandardsicherung reicht.

Wir werden Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass sich das Alterseinkommen nicht von der Lohn- und Beitragsentwicklung abkoppelt.

Es wird eine Kommission beim Parteivorstand eingesetzt, die Fragen der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuerzuschüsse zu den Sozialversicherungen und ihre Auswirkungen auf die Sicherungsleistungen (Sicherungsniveau) in den Sozialversicherungen berät und im Frühjahr 2012 Vorschläge vorlegt. Aufgabe der Kommission ist ein in sich geschlossenes Finanzkonzept.

Wir müssen entscheiden, mit welchen Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen welche Leistungen jeweils verknüpft sein sollen. Diese Gesamtschau erscheint sinnvoll, um die Beitragsbelastung für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen insgesamt dem Ziel, ein Leistungsniveau zu sichern, dass ein hinreichendes Einkommen (Lebensstandardsicherung) und Armutsfestigkeit ermöglicht, gegenüber zu stellen und den zusätzlichen Aufwand für eine Beitrags- bzw. Steuerfinanzierung einer Mindestabsicherung zu beurteilen.

Darüber hinaus legt die Kommission Vorschläge zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und ein Konzept für ihre Weiterentwicklung zur Erwerbstätigenversicherung vor.

Die SPD bleibt der Garant für eine Alterssicherung, die lohnbezogen, gerecht armutsfest und zukunftssicher ist.

6. Für einen neuen Wert der Arbeit

Die Neubewertung der Arbeit steht im Zentrum der Politik der kommenden Jahre. Sie ist die Schlüsselfrage der Zukunft. Wir sind die Partei der Arbeit und tragen deshalb eine besondere Verantwortung. Wir verfügen über die Erfahrung und das Wissen, um unsere Wirtschaft durch den aufgewerteten Faktor Arbeit zu stabilisieren und zukunftsfest zu machen.

Es ist ein Irrweg, eine Politik der Entwertung von Arbeit zu betreiben, und zugleich ein Angriff auf den Standort Deutschland, wenn immer zuerst arbeitspolitische Instrumente über Bord geworfen werden, wenn es an Auftrieb mangelt. Das genaue Gegenteil ist richtig. Der intakte, arbeitspolitisch getriebene Sozialstaat ist eine Produktivkraft und die Voraussetzung für Wohlstand und Wachstum.

Arbeit ist der Zugang zu unserer Gesellschaft. Arbeit ist die Voraussetzung dafür, frei und selbstbestimmt leben und teilhaben zu können. Und genau dies, also die Autonomie des freien und mündigen Menschen einerseits und die Teilhabe aller an der Gesellschaft, ist das Leitbild der Moderne.

Eine Gesellschaft und ihre Menschen brauchen klare Leitbilder für Gute Arbeit und Gutes Leben. Der Mensch steht im Mittelpunkt eines neuen Fortschrittsmodells. Wo alles zur Ware am Markt wird, verlieren Menschen Sicherheit und Orientierung, verliert die Politik ihren Gegenstand und Wert, sie wird im wahrsten Sinne des Wortes gegenstands- und wertlos.

Deshalb erneuern wir unser Bekenntnis: Arbeit schafft Werte, Werte schaffen Arbeit.