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Martin Mewes

Befristete Arbeitsverträge

Die Anzahl der Befristungen nimmt zu.

2001 bekamen 32% der eingestellten Arbeitnehmer erst mal nur einen befristeten Job. Schon 2010 wurde fast jeder Zweite (46%) zunächst mal befristet eingestellt.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Betriebsräte wissen das, denn „gefühlt“ liegt die Quote noch höher und „Kettenarbeitsverträge“ sind an der Tagesordnung.

Befristung bringt dem Arbeitgeber Vorteile.

  • Extrem lange „Erprobung“ des Arbeitnehmers …
  • Entspricht der Arbeitnehmer nicht den Erwartungen, wird man ihn  – ohne Kündigung – und damit kostengünstig los …

… für den Arbeitnehmer nur Nachteile:

  • Lebensplanung wird beeinträchtigt.
  • Soziale Unsicherheit: Man hat Angst, nach Ablauf der Befristung nicht weiterbeschäftigt – also arbeitslos zu werden.
  • Entsprechend verhält man sich im Arbeitsverhältnis

… was den Arbeitgeber freut.

Und die aktuelle Rechsprechung des BAG hilft auch nicht weiter.

BAG v. 6. 4. 2011 zum „Anschlussverbot“:
Leit- und Orientierungssätze:
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber nicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entgegen, wenn das Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses mehr als drei Jahre zurückliegt.

Das BAG entwickelt hier eine Frist rein, wo keine vorhanden ist - der Text des Gesetzes ist eindeutig.

Es ist also Zeit diese Lücke gesetzlich zu regeln und damit Kettenarbeitsverträgen den Riegel vorzuschieben. Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft. Für Erprobung gibt es die Probezeit, welche auch mit sechs Monaten meiner Meinung nach in der Regel viel zu lang ist. Wer als Vorgesetzter nicht innerhalb von diesen sechs Monaten erkennt, ob ein Mitarbeiter das kann, was er bei der Bewerbung vorgab zu können, der hat diesen Mitarbeiter denn auch "verdient".

Glück auf

Martin Mewes
AfA Andernach/Mayen-Koblenz 

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