Beitrag zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) am 14. April 2011 im Deutschen Bundestag
Die Positionen zur Anwendung der Präimplantationsdiagnostik reichen von absoluter Freigabe bis zum Verbot.
Auch wenn man – wie ich – für ein sehr weitgehendes Selbstbestimmungsrecht der Frauen eintritt, kann man dennoch für ein Verbot der PID sein.
Mit Verweis auf die Praxis in anderen Ländern und der unbestreitbar schwierigen Situation von Frauen, die bereits mehrere Fehlgeburten hatten oder sich trotz ihrer eigenen genetischen Disposition bzw. der ihres Partners ein gesundes Kind wünschen, ist die PID scheinbar geeignet, dieses individuelle Leid zu vermeiden.
Durch die In Vitro Befruchtung (IVB) besteht die Möglichkeit, die künstlich erzeugten Embryonen zuerst auf mögliche genetische "Schäde" zu untersuchen und der Frau nur "gesunde" Embryonen zu implantieren.
Voraussetzungen für PID
Voraussetzung für die PID ist die IVB.
Die Indikation hierfür ist bisher die Unfruchtbarkeit der Frau. In eingeschränkten Fällen auch die des Mannes.
Die genetische Disposition müsste erst als Indikation hinzutreten.
Kommt dann diese Methode für alle Frauen mit einer entsprechenden genetischen Disposition in Betracht? Nein!
Denn unverheiratete Frauen haben derzeit, zumindest als GKV-Versicherte keinen Zugang zur IVB.
Wenn man die PID befürwortet, darf man keinen Unterschied machen, zwischen Frauen, die verheiratet sind und solchen, die nicht verheiratet sind.
Das Leid oder der Kinderwunsch unverheirateter Frauen wiegen doch nicht weniger schwer als verheirateter Frauen.
Die Kassen zahlen nur eine bestimmte Anzahl von Behandlungszyklen und somit bleiben weitere Versuche nur Paaren mit dem entsprechenden finanziellen Hintergrund vorbehalten.
Die Erfolgsquoten der IVB und erst Recht der PID sind vergleichsweise bescheiden.
Die Behandlung selbst ist für die Frauen eine große psychische Belastung und auch nicht frei von Komplikationen. Zudem haben mit IVB gezeugte Kinder statistisch ein signifikant höheres Fehlbildungsrisiko.
Bei Paaren mit entsprechender genetischer Veranlagung würde die IVB genau so zur Regel, wie schon heute sog. Spätgebärende von ihren Ärzten häufig ohne die notwendige Beratung über die möglichen Risiken in der Regel zu einer Pränataldiagnostik gedrängt werden.
Fragen der Ärzte-Haftung für den Fall, dass trotz (oder vielleicht auch wegen?) einer PID doch nicht das perfekte Baby geboren wird, dürften ebenfalls schwierig zu lösen sein.
Deshalb ist davon auszugehen, dass zur Kontrolle auch weiterhin eine PND durchgeführt werden wird und Spätabbrüche somit auch nicht vollständig vermieden werden können.
Mit der Zulassung der PID wird keines von den BefürworterInnen anvisierten Ziele erreicht:
- Nicht alle Frauen werden in Deutschland Zugang dazu haben. (Beschränkung auf 3 Versuche , Trauschein)
- Nicht alle Behinderungen können ausgeschlossen werden.
- Nicht alle sog. Spätabbrüche können vermieden werden.
- PID-Tourismus wird nicht ausgeschlossen werden können und
- Es gibt auch keine selbst bestimmte Entscheidung der Frau.
Denn: die Übertragung der Entscheidung an eine Kommission, ob und unter welchen Bedingungen eine PID in Frage kommt oder nicht, hat mit einer selbstbestimmten Entscheidung der Frau nichts tun.
Es geht aber um grundsätzlichere Fragen – und das ist für mich ausschlaggebend bei meinem Entschluss, mich für ein Verbot der PID auszusprechen.
Es geht bei der PID aus meiner Sicht nicht in erster Linie um eine diagnostische Methode. Es geht vielmehr um viel grundsätzlichere Fragen: "Gibt es ein Recht auf ein eigenes Kind?",
"Gibt es ein Recht auf ein perfektes Kind?",
"Gibt es das Recht anhand von genetischen Veranlagungen zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben zu unterscheiden?",
"Was geschieht mit den überzähligen Embryonen, die der Frau nicht eingepflanzt werden können?",
"Wie schwer muss die mögliche Behinderung sein, um die PID anzuwenden zu dürfen?",
"Wenn ja, wer setzt die Kriterien und wer entscheidet?",
"Welche Embryonen werden ausgewählt, wenn zwar keine schwerwiegende Behinderung vorliegt, aber perfekte und nicht ganz so perfekte Embryonen zur Verfügung stehen?",
"Führt die Möglichkeit der PID im Ergebnis nicht dazu, dass Eltern, die ihr Kind so annehmen wie es ist, unter Rechtfertigungsdruck geraten und letztendlich die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft wieder zunimmt?"
"Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der alles - auch die Menschen - perfekt sein müssen oder macht nicht gerade die Vielfalt, auch wenn sie mit Leid verbunden ist, unsere Gesellschaft zu einer humanen Gesellschaft, in der die Schwächeren Unterstützung und nicht Ausgrenzung von den Stärkeren erfahren?",
"Machen wir mit der Zulassung der PID nicht eine Tür auf, die wir am Ende nicht mehr schließen können, weil die Bewertung der Kriterien für die PID sich im Laufe der Jahre weiter verändern wird oder die Wissenschaft durch genetische Manipulationen am Embryo sich in der Lage sieht perfekte Menschen - womöglich nach Wunsch - zu produzieren?"
Es geht auch um die Entscheidung, ob alles, was medizinisch möglich ist, auch gemacht werden soll oder nicht.
Die embryopathische Indikation beim Schwangerschaftsabbruch ist in den 90er Jahren aus gutem Grund abgeschafft worden. Eine potentielle Behinderung ist eben kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche. Es geht in erster Linie darum, ob eine psychische und physische Beeinträchtigung der Schwangeren auf keine andere Art und Weise abgewendet werden kann.
Erst dann ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche möglich.
Und das ist auch der Unterschied zur PID: Beim Schwangerschaftsabbruch geht es um die individuelle Situation der Frau – bei der PID geht es um die Eigenschaften des Kindes.
Aus meiner Sicht darf eine potentielle Behinderung kein Grund sein, eine PID durchzuführen und damit eine Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben durchzuführen.
Die Zulassung der PID, ob generell oder eingeschränkt, wird einen Wertewandel in unserer Gesellschaft herbeiführen.
Menschen mit Behinderungen, ob nun von Geburt an oder nach einem Unfall, würden noch mehr ausgegrenzt werden als dies bisher der Fall ist.
Ich möchte nicht, dass Eltern, die sich für ein Kind mit Behinderung entscheiden, sich rechtfertigen müssen oder sich vorhalten lassen müssen, "mit PID hätte das nicht sein müssen".
Ich möchte, dass Eltern mit behinderten Kindern und Menschen mit Behinderungen, die notwendige Unterstützung der Gesellschaft erhalten und als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft eine umfassende Teilhabe ausüben können.
Und ich möchte nicht, dass wir in wenigen Jahren über die Frage entscheiden müssen, ob genetische Veränderungen an Embryonen erlaubt werden dürfen oder nicht.
Es gibt Grenzen, die wir nicht überschreiten dürfen.
Deshalb plädiere ich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik.