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Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz begraben

Am 7. Dezember 2010 wurde im Niedersächsischen Landtag ein neues Gleichberechtigungsgesetz von den Mehrheitsfraktionen verabschiedet.

Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ulla Groskurt, legte heute mit den Kolleginnen der Oppositionsparteien einen Kranz auf die Stufen des Sozialministeriums, um symbolisch deutlich zu machen, dass das bisher geltende frauenförderne Gesetz, "begraben" wurde.

Der Protest richtete sich gegen die Streichung einiger Paragraphen im neuen Gesetz: Zum Beispiel, gegen die Streichung der Verpflichtung der Eigenbetriebe und der Privatwirtschaft, sich bezüglich der Stellenbesetzungen an dem Gesetz zu orientieren; gegen die Herabsetzung der Unterrepräsentanz eines Geschlechts von 50 % auf 45 %, was überwiegend Frauen betrifft, da diese in den gehobenen Positionen kaum vertreten sind; die Streichung des Paragraphen bezüglich der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz; die Herausnahme der Bestimmung, dass Stellen öffentlich auszuschreiben sind, die Reduzierung der Gleichstellungsbeauf-tragten. Nach dem bis 31.12.2010 geltenden Gesetz hat jede Landesdienststelle, die eigene Personalentscheidungen trifft, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Künftig werden nur noch Dienststellen eine Gleichstellungsbeauftragte haben müssen, die 50 und mehr Beschäftigte haben. Danach werden ca. 130 Landesdienststellen nicht mehr die Verpflichtung haben.

"Das Gesetz ignoriert die tatsächliche Berufswirklichkeit der weiblichen Beschäftigten. Statistiken belegen den immer noch deutlich geringeren Anteil von Frauen auf Dienstposten im gehobenen und höheren Dienst", so Groskurt abschließend.