Welche Regeln sind noch enthalten?
Als zweiter Eckpunkt des Fiskalpakts wird künftig ein strengeres Defizitverfahren automatisch ausgelöst, wenn ein Eurostaat die Gesamtverschuldungsgrenze von 60 Prozent überschreitet. Eine Mehrheitsentscheidung der Euro-Finanzminister wie bisher ist für dieses Verfahren nicht länger erforderlich. Das Defizit des betroffenen Staates muss um jährlich 0,5 Prozent verringert werden.
Verhält sich ein Staat nicht gemäß diesen Verpflichtungen, kann der Rat eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verhängen. Bei größeren Staaten kann das in die Milliarden gehen.
Diese Verpflichtungen sind allerdings auch schon im reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt („Sixpack“) enthalten, auf den im Fiskalvertrag verwiesen wird.