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Foto: Das Schutzgitter eines geschlossenen Modegeschäftes
dpa
07.01.2022 | Überbrückungshilfe IV

Jetzt neue Corona-Hilfen beantragen!

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können ab sofort die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten.

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können ab sofort die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten.

Auf der Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater nun bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.

Erste Abschlagszahlungen bereits in den nächsten Wochen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100 000 Unternehmen, möglicherweise sogar noch mehr, Anträge stellen könnten. Bereits in den nächsten Wochen werden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern, fördert der Bund - anders als bisher - nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen.

Für die Bearbeitung der Anträge sind die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind wie etwa die Schausteller und Händlerinnen auf Weihnachtsmärkten oder Feuerwerkshersteller. Auch Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Januar freiwillig schließen, sind antragsberechtigt.

Weitere Informationen zur Förderung