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Foto: Eine Mutter hält beim Kochen ihr Kleinkind auf dem Arm.
dpa
12.01.2021 | Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Extra-Kinderkrankentage – ohne Attest

Damit Eltern sich während des Schul- und Kita-Lockdowns ohne große finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause kümmern können, werden die Kinderkrankentage verdoppelt. Damit werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt. Die Einzelheiten.

Die Kinderkrankentage werden aufgrund der Corona-Pandemie verdoppelt. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. „Das ist eine wichtige Entscheidung zur Unterstützung der Familien in diesen schwierigen Zeiten“, sagt Familienministerin Franziska Giffey. „Viele Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter leisten gerade in der Pandemie unglaublich viel.“

Eltern, die jetzt in dieser besonders schwierigen Phase ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, bräuchten jetzt eine passgenaue Entlastung. „Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage wird diese nun geschaffen.“

Die Details

Für Familien gibt es nun mehr Klarheit bei den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen in diesem Jahr. Die Extra-Tage können nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde.

Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen. Das Kinderkrankengeld können also auch Eltern beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

„Diese Leistung hilft vielen Familien jetzt direkt und wird einen entscheidenden Beitrag zur Kontaktreduzierung und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bewirken“, sagte Familienministerin Giffey. Noch in dieser Woche werde die Befassung im Deutschen Bundestag erfolgen.

Hintergrund

Bund und Länder hatten letzte Woche vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu verdoppeln, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Am Dienstag hat die Bundesregierung die entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Sie muss noch durch den Bundestag, soll aber dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.