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Lieferkettengesetz jetzt!

Lieferkettengesetz jetzt!
Ausbeuterische Kinderarbeit, Hungerlöhne, Umweltschäden: Seit langem werden die Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern in Afrika oder Asien angeprangert. Oft als Billigprodukte landen Schokolade, Schuhe, Kleidung oder Kaffee in deutschen Läden.
Immer wieder hat sich gezeigt, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung freiwillig nicht hinreichend nachkommen. Das wollen wir ändern!
Wir wollen, dass Unternehmen Menschenrechte und die Umwelt achten. Und zwar in ihrer gesamten Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung bis zu den Endkundinnen und -kunden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine gesetzliche Regelung kommt, wenn der Anteil der Unternehmen nicht steigt, die sich freiwillig um die Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten kümmern. Es geht um ein Gesetz zum Schutz von Menschen und Umwelt, das menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gesetzlich verankert. Und für fairen Wettbewerb sorgt. Ein Lieferkettengesetz.
Es verpflichtet Unternehmen dazu, nicht nur auf die Produktqualität zu achten, sondern auch auf die Produktionsbedingungen – egal, wo sie ihre Produkte herstellen. Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit in den Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen würden damit nicht länger geduldet werden.
Fragen und Antworten
Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas – und weltweit der drittgrößte Importeur und Exporteur von Waren. Darum ist es unsere Verantwortung, menschenwürdige Arbeits- und Produktionsbedingungen voranzubringen! Wir wollen, dass der Schutz von Menschenrechten zum Standard in deutschen Unternehmen wird – natürlich auch, damit Unternehmen, die sich zur Achtung der Menschenrechte bereits heute freiwillig verpflichten, keine Wettbewerbsnachteile haben. Mit dem Lieferkettengesetz wollen wir Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb fördern. Das heißt: Angemessene und verbindliche Regeln für Unternehmen.
Dafür bereitet Arbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzentwurf vor.
In Zukunft sollen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen: Sie sollen sicherstellen, dass die Menschenrechte bei all ihren Aktivitäten gewahrt sind und sie im Ernstfall eingreifen können. Es geht um die „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“. Je stärker die Lieferbeziehungen, desto stärker die Haftung.
Ein Beispiel: Deutsche Unternehmen schreiben ihren Zulieferern vor, welche Farbe, Beschaffenheit und Herstellungsprozess ein Produkt haben soll. Künftig sollen sie ihnen zudem vorgeben, dass die Produkte ohne Kinderarbeit und mit Brandschutzregeln erstellt werden. Tun sie dies nicht, haften sie. So haben Betroffene die Möglichkeit, ein Unternehmen bei Verstößen zur Rechenschaft zu ziehen.
Die von Arbeitsminister Hubertus Heil eingebrachten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz sehen vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten künftig dazu verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen: Sie sollen gewährleisten, dass ihre Produkte, die in Deutschland gehandelt werden, menschenrechtliche Standards erfüllen.
Viele Unternehmen in Deutschland sprechen sich bereits für ein Gesetz aus – unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport), Primark. Sie versprechen sich mehr Wettbewerbsgleichheit beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt in der Wirtschaft.
Mit der „Initiative Lieferkettengesetz“ fordert zudem ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus über 80 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren ein Lieferkettengesetz. Eine Übersicht der 18 Trägerorganisationen sowie der aktuell 72 Unterstützerorganisationen findet sich unter www.lieferkettengesetz.de/Organisationen.
Ja. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Frankreich oder Großbritannien gibt es bereits Gesetze gegen Kinderarbeit, moderne Sklaverei und für die Achtung der Menschenrechte im Auslandsgeschäft.
Auch die EU-Kommission arbeitet an einer ähnlichen Richtlinie für die ganze Europäische Union (EU). Wir unterstützen die Pläne der Kommission für eine EU-weite Regelung. Auch Handelspolitik ist ein wichtiger Hebel, um Menschenrechte weltweit stark zu machen – zum Beispiel, wenn wir über das EU-Mercosur-Abkommen mit südamerikanischen Staaten reden. Wir kämpfen für verbindliche Vereinbarungen!