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Deutsche im Ausland
Wie wähle ich im Ausland?

Wie wähle ich im Ausland?
Du lebst im Ausland und möchtest bei der Bundestagswahl 2021 Deine Stimme abgeben? Das geht ganz einfach.
Für alle Deutschen im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, gelten bei der Wahl besondere Regeln, auch der Ablauf ist ein wenig anders als bei anderen Wahlberechtigten.
Das Wichtigste zuerst: Wählen kannst Du nur, wenn Du in ein Wählerverzeichnis eingetragen bist. Deshalb musstest Du Dich bis zum 5. September ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Aber keine Sorge, das geht ganz leicht. Wir erklären Dir in unserem FAQ, wie Du als Deutsche*r im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen kannst.
Fragen und Antworten zur Briefwahl
Du kannst an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn…
- Du volljährig bist,
- Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast,
- Du nicht von der Wahl ausgeschlossen bist (z. B. durch richterliche Entscheidung),
- Du entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hast und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
oder Du eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hast und von ihnen betroffen bist. Nur deutsche Medien zu verfolgen reicht nicht aus. Der Bundeswahlleiter hat anhand einiger Beispiele [pdf] erklärt, was „persönliche und unmittelbare Vertrautheit“ bedeuten kann.
Ja. Wenn Du als Deutsche*r im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen willst, musst Du Dich zuerst ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Dafür musst Du bei der für Dich zuständigen Gemeinde einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag kannst Du hier herunterladen [pdf].
Für Dich ist die Gemeinde zuständig, in der Du vor deinem Fortzug zuletzt gemeldet warst. An diese Gemeinde musst Du Deinen ausgefüllten Antrag schicken.
Falls Du niemals mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt hast, ist für Dich die Gemeinde zuständig, mit der Du Dich laut Deiner Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden fühlst.
Wichtig: Dein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss spätestens am 5. September per Post bei der für Dich zuständigen Gemeinde eingehen. Weil die Frist nicht verlängert werden kann, stelle Deinen Antrag am besten jetzt sofort!
Übrigens: In einigen Ländern bieten die deutschen Auslandsvertretungen wegen sehr langer Postwege den amtlichen Kurierweg an. Ob der amtliche Kurierweg in Deinem Gastland angeboten wird, kannst du online beim Bundeswahlleiter nachschauen.
Im Ausland hast Du nicht die Möglichkeit, wie in Deutschland in ein Wahllokal zu gehen. Das heißt, dass Du per Briefwahl Deine Stimme abgibst.
Wenn Du erfolgreich ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden bist, bekommst Du per Post Deinen Wahlschein und automatisch auch Deine Briefwahlunterlagen zugeschickt. Das passiert frühestens ab Mitte August.
Deine ausgefüllten Briefwahlunterlagen kannst Du auch aus dem Ausland abschicken. Dafür musst Du das erforderliche Porto zahlen. Und: Der Brief muss am 26. September bis 18 Uhr bei Deiner Gemeinde angekommen sein. Nur dann wird Deine Stimme gezählt. Am besten versendest Du Deinen Wahlbrief deshalb per Luftpost, wenn Du Dich außerhalb von Europa aufhältst.
Wenn Du Dich nur vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhältst und nach wie vor in Deutschland gemeldet bist, zählst du nicht als Deutsche*r im Ausland. Für Dich gilt dasselbe wie für alle anderen Wahlberechtigten:
Du wirst automatisch in das Wählerverzeichnis Deiner Gemeinde eingetragen. Du erhältst Deinen Wahlschein per Post an Deine Meldeadresse. Damit kannst Du Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen erhältst Du per Post.
Wichtig: Du musst nicht auf Deine Wahlbenachrichtigung warten. Stattdessen kannst Du schon jetzt bei Deiner Gemeinde Briefwahl beantragen. Auf unserer Themenseite zur Briefwahl erklären wir Dir genau, wie das geht.
Deine ausgefüllten Briefwahlunterlagen kannst Du auch aus dem Ausland abschicken. Dafür musst Du das erforderliche Porto zahlen. Und: Der Brief muss am 26. September bis 18 Uhr bei Deiner Gemeinde angekommen sein. Nur dann wird Deine Stimme gezählt. Am besten versendest Du Deinen Wahlbrief deshalb per Luftpost, wenn Du Dich außerhalb von Europa aufhältst.
Ausführlichere Informationen zur Wahl für Deutsche im Ausland findest Du online beim Bundeswahlleiter.

„Ich werde die großen Zukunftsaufgaben wie den Klimawandel, die Digitalisierung und eine gute Gesundheitsversorgung mit aller Kraft anpacken.“
Kurz erklärt: Briefwahl für Deutsche im Ausland
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