arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Größen der Sozialdemokratie Detailseite

Elisabeth Selbert

dpa

„Mutter der Gleichberechtigung“ im Grundgesetz

Elisabeth Selbert (1896-1986)

Martha Elisabeth Selbert, geborene Rohde, wurde 1896 in Kassel geboren. Die als eine der vier Mütter des Grundgesetzes bekannte Selbert, besuchte ab 1912 die Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins. Aus Mangel an Geld konnte sie sich ihren Wunsch Lehrerin zu werden, nicht erfüllen. So trat sie 1914 eine Stelle im Telegraphendienst der Reichspost an.

Ihr Ehemann, den sie 1918 in der Zeit der Novemberrevolution kennenlernte, förderte sie und nahm sie mit zu politischen Veranstaltungen. Im gleichen Jahr noch trat sie in die SPD ein. Unzufrieden mit der Lebenswirklichkeit der Frauen in der Weimarer Republik engagierte sie sich politisch und reiste beispielsweise zur Reichsfrauenkonferenz.

Im Selbststudium holte sie ihr Abitur nach und studierte als eine von sehr wenigen Frauen Rechts- und Staatswissenschaften. Anschließen promovierte sie mit dem Thema „Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“. Als sie 1933 für den Reichstag kandidierte, verhinderte die Machtergreifung der Nationalsozialisten ihren Einzug ins Parlament.

"Mutter des Grundgesetzes"

Als es daran ging, eine Verfassung für die neu zu gründende Bundesrepublik zu entwerfen, wurde sie in die Verfassungberatende Landesversammlung für Groß-Hessen und anschließend in den Parlamentarischen Rat gewählt.

Während der erste Vorschlag für den Artikel 3 des Grundgesetzes aus der Weimarer Verfassung einfach übernommen werden sollte, plädierte insbesondere Selbert für eine eindeutigere Aussage. Die Weimarer Verfassung besagte lediglich „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“.

Vorkämpferin für Gleichberechtigung

Der Artikel 3 des Grundgesetzes besagt hingegen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Somit ist er ein Auftrag für den Gesetzgeber die Gleichstellung von Mann und Frau voran zu treiben. Dies war Selberts größter Verdienst und zugleich ein Grundstein für die Gleichberechtigung der Frauen in Deutschland.

Nach ihrer Tätigkeit im Parlamentarischen Rat war die Sozialdemokratin einige Jahre als Abgeordnete im Hessischen Landtag aktiv. Ende der fünfziger Jahre zog sich Selbert aus der Politik zurück und arbeitete fortan an als Anwältin mit dem Spezialgebiet Familienrecht. Ihre anwaltliche Arbeit beendete sie erst mit 85 Jahren. Fünf Jahre danach verstarb sie 1986 in Kassel.

Ihr zu Ehren vergibt die Hessische Landesregierung alle zwei Jahre den Elisabeth-Selbert-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen, die das besondere Verständnis für die besondere Situation der Frau in der Gesellschaft fördern.