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Pressemitteilung

17.10.2016 | 222/16

Europäischer Tag gegen Menschenhandel: SPD-Frauen fordern Rechtsanspruch auf Beratung für alle Betroffenen

Der Europäische Tag gegen Menschenhandel findet seit 2007 jedes Jahr am 18. Oktober statt. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

Menschenhandel stellt eine massive Menschenrechtsverletzung dar. Ob Zwangsprostitution, in der Landwirtschaft, der Gastronomie, auf dem Bau, in der fleischverarbeitenden Industrie, in privaten Haushalten oder in der häuslichen Pflege – mehr als 70 Prozent der Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen.

Am häufigsten kommt Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vor. Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind die Betroffenen zu 96 Prozent weiblich. 54 Prozent von ihnen sind jünger als 21 Jahre.

Jahrelang hat die Bundesregierung unter Schwarz-Gelb die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel von 2011 verschleppt. Die SPD hat dies in Regierungsverantwortung endlich geändert: Mit dem Anfang Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz werden vor allem Frauen und Kinder besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt. Künftig machen sich auch Freier strafbar, wenn sie die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.

Wir SPD-Frauen begrüßen diesen längst überfälligen Schritt. Doch damit ist es nicht getan: Vor allem die Opferrechte müssen weiter gestärkt werden. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf psychosoziale und rechtliche Beratung und Begleitung für alle Geschädigten von Menschenhandel und Ausbeutung. Zudem brauchen wir für die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen endlich ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ein konsequenter Opferschutz ist ein wichtiges Instrument der Verbrechensbekämpfung. Betroffene müssen ermutigt und unterstützt werden, ihre Rechte einzufordern, anstatt die Ausbeutung aus Furcht vor Ausweisung oder sonstigen Repressalien zu ertragen.