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Pressemitteilung

26.02.2020 | 018/20

Freiheit und Selbstbestimmung bis in den Tod

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt das Urteil des BVerfG, mit dem § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt wurde.

„Besonders bemerkenswert ist die Feststellung, dass unser Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, das als ein Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren ist,“ erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der ASJ. „Dieses Recht entzieht sich der Bewertung durch allgemeine Wertvorstellungen, religiöse Gebote, gesellschaftliche Leitbilder über den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit.“

Hintergrund: Die Vorschrift des § 217 StGB sollte zwar Menschen, die erwägen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, davor schützen, zu dieser Entscheidung aus gewerbsmäßigen Interessen gedrängt zu werden. De facto lief das Gesetz aber darauf hinaus, so das Gericht, das eine professionelle Assistenz bei einer Selbsttötung straffrei nicht möglich ist. Dies schränke insbesondere diejenigen, die der Assistenz bedürfen, in unzulässiger Weise ein. Die Grundrechte derer, die Assistenz leisten wollen, seien deshalb auch verletzt, weil es keine durch die Verfassung gesicherten überwiegenden Schutzinteressen gibt, die entgegenstehen.

„Es geht hier also nicht um den Schutz eines Geschäftsmodells mit dem Tod; ein vollständiges Verbot steht einer sachkundigen Sterbehilfe im Wege. Die bisherige Grenze einer „Gewerblichkeit“ der Hilfeleistung wird zu leicht überschritten.

Die ASJ fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Regelung vorzuschlagen, die den Kriterien des BVerfG entspricht und die Art und Weise eines Verfahrens sowie Schutzmechanismen umfassen sollte“, so Baumann-Hasske abschließend.