arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Pressemitteilung

29.11.2022 | 095/22

Medienfreiheit geht auch in Europa nur staatsfern

Einen Tag vor der heutigen Sitzung des Europäischen Medienrates in Brüssel hat die Medienkommission des SPD-Parteivorstandes über den European Media Freedom Act (EMFA) beraten. An der Diskussion nahmen auch Renate Nikolay, Kabinettschefin der für den EMFA zuständigen EU-Kommissarin Vera Jourova, und Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, teil. Nach der Sitzung erklärten die Vorsitzenden der Medienkommission, Heike Raab und Carsten Brosda:

„Wir teilen das Ziel des European Media Freedom Acts. Medienfreiheit ist vielfach unter Druck, deshalb müssen wir sie schützen vor politscher oder wirtschaftlicher Einflussnahme. Journalisten und Korrespondenten müssen frei und unabhängig arbeiten können. Die Ideen der Meinungsfreiheit und offenen Gesellschaft sind entscheidend in der Demokratie.

Die offene Diskussion hat gezeigt, dass die konkret im Entwurf des EMFA vorgesehenen Regelungen dringend weiter beraten werden müssen. Die vorgesehenen Instrumente müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. In der vorliegenden Fassung beruht der EMFA ausschließlich auf Binnenmarktkompetenz der EU und lässt Fragen der kulturellen Vielfaltssicherung völlig außer Acht. Auch dadurch droht der EMFA, seine Ziele zu verfehlen. Er könnte sogar konkrete Verschlechterungen für die tatsächliche Freiheit der Medien nach sich ziehen.

Aus unserer Sicht muss sichergestellt sein, dass die in Deutschland gut etablierte Staatsferne der Medienregulierung gewahrt bleibt und nicht durch ein bei der Kommission angesiedeltes Regulierungsgremium überlagert wird. Medienfreiheit geht auch in Europa nur staatsfern. Das Medienprivileg ist künftig ebenso zu wahren wie die europaweit erreichten Vereinbarungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir werden diese und weitere Aspekte im jetzt beginnenden europäischen Gesetzgebungsverfahren deutlich ansprechen und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Wir plädieren nachdrücklich dafür, aus der beabsichtigten Verordnung eine Richtlinie zu machen, so dass den nationalstaatlichen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden kann, ohne Abstriche an den Zielen vornehmen zu müssen.“