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CETA
SPD-Konvent beschließt Position zu CETA
"Ein Schutz vor schlechten Abkommen"
Der SPD-Konvent hat sich beim geplanten EU-Kanada-Freihandelsabkommen festgelegt: Durch die nun mögliche Zustimmung im Rat der Handelsminister ist damit der Weg frei, um im parlamentarischen Verfahren weitere Verbesserungen durchzusetzen. Zuvor noch werden zwischen EU-Kommission und der kanadischen Regierung weitere, rechtlich verbindliche Klarstellungen ausgehandelt.
Das eigentlich schon vor drei Jahren fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen ist auf Betreiben der SPD und der neuen kanadischen Regierung in der Folge erheblich verbessert worden. So wird es erstmals keine privaten Schiedsgerichte mehr geben, sondern einen internationalen Handelsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern. Zusätzlich wurden Standards bei Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie beim Umweltschutz angehoben. Und wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, etwa die kommunale Wasserversorgung geschützt.
CETA dürfte beispielgebend sein
CETA dürfte damit beispielgebend sein für künftige internationale Abkommen. "CETA ist ein Schutz vor schlechten Abkommen", kommentierte SPD-Chef Sigmar Gabriel die Entscheidung des SPD-Konvents. Es gehe um fortschrittliche "Regeln für die Globalisierung". Auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sieht in dem Votum der Delegierten eine "richtungsweisende Entscheidung". Künftig würden auch über Handelsverträge Arbeitnehmerschutz, Verbraucherrechte und ökologische Standards verbreitet.
Sachliche, intensive Debatten
Gabriel zeigte sich angesichts der "sachlichen, intensiven" Debatten "stolz auf die Sozialdemokratie". Während andere sich schon für oder gegen CETA festgelegt hätten, noch bevor der Vertragstext vorlag, habe sich die SPD ausführlich mit Vor- und Nachteilen auseinandergesetzt - und dann verantwortungsvoll entschieden. "Heute ist ein richtig guter Tag", fasst Gabriel die Diskussionen zusammen.
Beschluss des Parteikonvents
Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln.
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Fragen und Antworten
In dem Beschluss des Konvents argumentieren wir, dass das CETA-Abkommen in sehr vielen Bereichen fortschrittliche Standards und Regeln setzt und damit grundsätzlich einen Fortschritt gegenüber bisherigen Handelsabkommen darstellt. Zugleich stellt der Beschluss allerdings auch an einigen Stellen noch offene Fragen fest und fordert Klarstellungen und Nachbesserungen ein. Diese sollen im weiteren Beratungs- und Ratifizierungsprozess erreicht werden, insbesondere auch durch das Europäische Parlament.
Insgesamt macht die SPD so deutlich: Wir nehmen unseren Anspruch, Globalisierung gerecht zu gestalten ernst. Wo andere kategorisch NEIN oder kritiklos JA sagen, führen wir eine ausgewogene, verantwortliche Debatte. Und haben den Anspruch, Handelspolitik politisch zu gestalten und wo nötig noch weiter zu verbessern.
Das Freihandelsabkommen CETA galt schon vor drei Jahren als fertig ausgehandelt. Auf Druck der SPD und der neuen progressiven Regierung Kanadas konnte das Paket noch mal aufgeschnürt werden:
- Private Schiedsgerichte werden durch einen öffentlich-rechtlichen Investitionsgerichtshof ersetzt.
- Die Entscheidungshoheit der Parlamente bleibt in vollem Umfang gesichert.
- Kanada ratifiziert alle ILO-Kernarbeitsnormen.
- Schon jetzt enthält CETA umfassende Schutzregeln für Arbeit, Umwelt und die Daseinsvorsorge.
Sigmar Gabriel hat mit dem kanadischen Premierminister Trudeau vereinbart, dass es eine rechtsverbindliche Erklärung der beiden Vertragsparteien, also der EU und Kanada, zum CETA-Abkommen geben soll. Diese soll Klarstellungen in zentralen Bereichen des Investitionsschutzes, des Schutzes der Arbeitnehmerrechte und der Daseinsvorsorge herbeiführen. Dies wäre ein großer weiterer Fortschritt.
In unserem Konventsbeschluss fordern wir vor allem an folgenden Stellen Klarstellungen. Es geht im Einzelnen um:
- die weitere Präzisierung und Begrenzung der Schutzrechte von Investoren
- die Unabhängigkeit der Richter des Investitionsgerichtshofes
- die Einführung eines sanktionsbewehrten Mechanismus zum Schutz von Arbeitnehmerrechten
- den lückenlosen Schutz der Daseinsvorsorge durch zusätzliche Klarstellungen, dass Rekommunalisierungen jederzeit möglich sind und die politische Gestaltungsfreiheit voll gewahrt bleibt.
Damit greift der Beschluss auch zentrale Forderungen der Gewerkschaften und in der Öffentlichkeit kritisch diskutierte Punkte auf. Unser Ziel ist: Aus einem guten Abkommen, das CETA schon jetzt ist, ein noch besseres Abkommen zu machen. Ein Abkommen, das fortschrittliche Standards setzt, an denen sich dann auch andere Abkommen mit bisher schlechteren Standards orientieren müssten.
Ja. Sigmar Gabriel und der kanadische Premier Justin Trudeau haben genau dies vereinbart. Nämlich eine rechtsverbindliche Erklärung zum CETA-Abkommen. Die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland hat dies in ihrer Rede auf dem SPD-Konvent und in einer gemeinsamen politischen Erklärung mit Sigmar Gabriel nochmals ausdrücklich bekräftigt.
Wenn solche Begleiterklärungen – wie jetzt vereinbart – von den beiden Vertragsparteien zusammen abgegeben werden, also der EU und Kanada, sind sie rechtsverbindlich.
Klar ist aber auch: Weder die Unterzeichnung des CETA-Abkommens noch begleitende Erklärungen der EU und Kanada binden anschließend die Parlamente. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente sind in ihrer Entscheidung frei und können eigene Vorstellungen einbringen.
Der EU-Ministerrat entscheidet im Oktober. Die Unterzeichnung des Abkommens durch Kanada, die EU-Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten soll dann Ende Oktober auf einem EU-Kanada-Gipfel folgen. Erst danach ist der Weg frei für die anschließende parlamentarische Beratung, zunächst im Europäischen Parlament.
Auf die Beratungen im Europäischen Parlament, die voraussichtlich im Frühjahr 2017 enden, folgen die Beratungen und die Ratifizierung in den nationalen Parlamenten. In Deutschland dem Bundestag und dem Bundesrat. Dieser nationale Beratungsprozess erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre.
In unserem Konventsbeschluss sagen wir klar: Wir erwarten dass, die von uns benannten offenen Punkte im weiteren Prozess erörtert und geklärt werden. Dies ist die Grundlage und Voraussetzung dafür, dass die Sozialdemokratie abschließend im Deutschen Bundestag zustimmen kann.
Mit CETA wird erstmals ein echter Handelsgerichtshof geschaffen. Anders als die bisherigen privaten Schiedsgerichte beruht er auf transparenten, rechtstaatlichen Verfahren. Die Richter werden von der EU und Kanada offiziell benannt, nicht mehr von einem klagenden Konzern oder einem beklagten Staat. Und CETA stellt auch klar: Der Investitionsgerichts darf nur auf Grundlage des internationalen Rechts entscheiden, nicht aber EU-Recht oder Gesetze der Mitgliedstaaten aushebeln.
Solche Rechtsbegriffe sind zunächst einmal nichts Besonderes. Sie gibt es im Grunde in fast allen internationalen Verträgen. Diese Rechtsbegriffe werden in CETA allerdings enger und klarer definiert als je zuvor. Zugleich sagen wir: Wir wollen weitere Klarstellungen und Eingrenzungen.
In unserem Konventsbeschluss sagen wir: Eine Zustimmung zu einer vorläufigen Anwendung von CETA ist dann möglich, wenn der Investitionsschutz hiervon ausgenommen wird. Hierzu laufen die europäischen Verhandlungen noch. Über die vorläufige Anwendung entscheidet der Ministerrat auf Vorschlag der EU-Kommission im Oktober.
Die vorläufige Anwendung wird aber erst dann wirksam, wenn das Europäische Parlament CETA beraten und ratifiziert hat. Eine demokratische Legitimierung wird so sichergestellt. Um diese noch zusätzlich zu stärken, fordern wir in unserem Beschluss auch, dass das Europäische Parlament die nationalen Parlamente von vorneherein in seine Beratungen einbezieht.
Das Vorsorgeprinzip wird in CETA zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Es wird durch CETA aber auch nicht in Frage gestellt. Es wird vielmehr durch Verweise auf WTO-Abkommen und die Umwelt- und Entwicklung-Erklärung von Rio bekräftigt. Hinzu kommt: Das Vorsorgeprinzip ist in den EU-Verträgen verankert. Es kann durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie CETA nicht abgeschafft oder eingeschränkt werden. In unserem Konventsbeschluss fordern wir, dass die Sicherung des Vorsorgeprinzips nochmals zusätzlich klargestellt wird.
Nein. In CETA ist es an zentralen Stellen gelungen fortschrittliche Regeln zu vereinbaren. Bei TTIP ist nach derzeitigem Verhandlungsstand nicht erkennbar, dass dies möglich sein wird. Deshalb hat Sigmar Gabriel gesagt, dass TTIP faktisch gescheitert sei.
Zentrale Unterschiede zwischen TTIP und CETA betreffen zum Beispiel folgende Bereiche:
- Während in CETA das System der intransparenten privaten Schiedsgerichte zugunsten eines rechtsstaatlichen Handelsgerichtshof überwunden wird, halten die Amerikaner an diesem System bisher fest.
- Während bei CETA eine weitreichende Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte Kanadas für europäische Unternehmen vereinbart worden ist, ist bei TTIP keine Bereitschaft der Amerikaner zu einem fairen Marktzugang erkennbar.
- Während die neue kanadische Regierung von Premierminister Trudeau bereits sieben ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und fest zugesagt hat, auch die verbleibende achte in Kürze zu ratifizieren, haben die USA bisher nur zwei ratifiziert.
Wenn CETA scheitert, dann gelten die bisherigen Abkommen mit Kanada weiter. So würden zum Beispiel auch die acht bestehenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Kanada weitergelten, die das alte undemokratische ISDS-System enthalten.
Hinzu kommt: Wenn CETA nicht kommt, wäre dies ein herber Rückschlag für die europäische Handelspolitik insgesamt. Es würde sich die Frage stellen: Wenn es Europa nicht einmal gelingt mit Kanada ein Abkommen zu schließen – mit einem Land, das uns politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich so nahe steht wie kaum ein anderes Land außerhalb Europas – mit welchem Land sollte Europa dann noch Handelsabkommen vereinbaren? Die Folge wäre, dass Europa abseits stünde, wenn die anderen Staaten und Regionen der Welt die Standards und Regeln der Zukunft aushandeln – und zwar voraussichtlich mit einem niedrigeren Schutzniveau, als wir es uns wünschen.
Gelingt es CETA mit fortschrittlichen Standards auf den Weg zu bringen, wäre es eine Messlatte, hinter die die EU in ihrer Handelspolitik nicht zurückfallen kann. In jedem Fall entstünde ein erheblicher Druck, auch die bisherigen, in ihren Standards vielfach schlechteren EU-Handelsabkommen Schritt für Schritt nachzubessern. So kann eine positive Dynamik für insgesamt bessere Standards in der Handelspolitik entstehen.
Und natürlich ist auch klar: CETA würde Standards setzen, hinter denen dann auch ein Handelsabkommen mit den USA nicht zurückbleiben könnte. Angesichts der festgefahrenen Verhandlungen bei TTIP wäre dies eine äußerst hohe Hürde. Ein gutes CETA ist der beste Schutz vor einem schlechten TTIP.
Gegenüberstellung der SPD-Kriterien und der Inhalte des Ceta-Vertrages
Als einen Beitrag zur Debatte über Ceta veröffentlichen wir eine ausführliche Auswertung des CETA-Vertrages von Bernd Lange, SPD-MdEP und Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments. Seine Synopse stellt das, was die SPD auf ihrem Parteikonvent und Parteitag beschlossen hat, dem deutschen Vertragstext gegenüber.
Allgemeine Einschätzung
- Die EU und Kanada haben seit 2009 Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen geführt. Dieses Abkommen ist ein Handelsabkommen, in dem sowohl ganz traditionell Zölle als auch Handelsbedingungen, Standards und den Handel begleitende Regeln behandelt werden.
- Diese Synopse analysiert den CETA-Vertrag [PDF, 2,2 MB] in der offiziellen deutschen Übersetzung des Vertrages im Lichte der Kriterien aus dem SPD-Konventsbeschluss 2014. Der Beschluss des Bundesparteitages 2015 [PDF, 165 KB] hat diese Kriterien bekräftigt.
- Insgesamt ist es bei CETA gelungen, in vielen Bereichen fortschrittlichere Regeln und Standards zu vereinbaren, als dies in bisherigen europäischen und nationalen Handelsabkommen der Fall war. Allerdings gibt es auch noch offene Punkte und Fragen, die weiterer Prüfung und Klärung bedürfen. Der weitere parlamentarische Ratifizierungsprozess muss hierfür genutzt werden.
Kernpunkte im Überblick
Die Synopse kommt bei den zentralen Punkten des Ceta-Abkommens zu folgenden Einschätzungen:
Ceta wird absehbar als gemischtes Abkommen eingestuft werden. Das heißt neben dem Europäischen Parlament beraten und ratifizieren auch die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat.
Ceta sieht erstmals die Einrichtung eines rechtstaatlich und öffentlich-rechtlich organisierten Investitionsgerichtshofes vor. Damit wird das alte ISDS System mit privaten Schiedgerichten überwunden. Dies ist ein großer Fortschritt. Gemeinsames Ziel ist die Einrichtung eines internationalen Investitionsgerichtshofs. Es werden transparentere Verfahren geschaffen und zugleich die Rechtsstandards des Investitionsschutzes sehr eng und deutlich präziser und klarer als bisher gefasst. Gleichwohl werden wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im weiteren parlamentarischen Prozess weiter intensiv prüfen, ob die erfolgten Präzisierungen bereits ausreichend sind.
Mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada in Fragen der Standardsetzung und Regulierung (sogenannte regulatorische Kooperation zur gegenseitigen Anerkennung von Normen und Standards) haben wir in unseren Beschlüssen festgelegt, dass hierdurch der politische Gestaltungsspielraum von Parlamenten und Regierungen nicht eingeschränkt werden darf. Der Ceta-Vertrag sieht eine regulatorische Kooperation auf freiwilliger Basis und ohne bindende Wirkung auf parlamentarische Entscheidungen vor. Er betont zudem das „right to regulate“ der Vertragsparteien, also die klare Festlegung, dass die demokratische Entscheidungshoheit der Parlamente in vollem Umfang gesichert ist.
Ceta sieht vor, dass Zölle und technische Handelshemmnisse weitreichend abgebaut werden. Europäische Unternehmen erhalten zudem Zugang zu den kanadischen Märkten, insbesondere erstmals auch den Beschaffungsmärkten auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen Kanadas. Beides ist grundsätzlich positiv zu bewerten.
In Ceta wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Dumping-Wettbewerb abgelehnt wird und Handelsziele nicht dazu dienen dürfen, Schutzstandards für Arbeit oder Umwelt auszuhebeln. Das Vorsorgeprinzip im Verbraucherschutz, das sich in Europa bewährt hat, bleibt zudem unangetastet.
In Ceta sind erstmals in vielen Bereichen fortschrittliche Regeln und Standards für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, Umwelt, Gesundheit und für nachhaltiges Wirtschaften insgesamt vereinbart worden. Die neue kanadische Regierung von Premierminister Trudeau hat außerdem erklärt, die beiden bisher von Kanada noch nicht ratifizierten ILO-Kernarbeitsnormen zügig zu ratifizieren. In einem Fall ist dies bereits erfolgt. Eine weitere Verbesserung der Implementierung der Arbeitnehmerrechte werden wir weiter verfolgen. Zudem verpflichten sich die Vertragspartner die OECD-Leitsätze für die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen zu fördern.
In unserem Konventsbeschluss haben wir die Erwartung formuliert, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein muss, wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens. Zur wirkungsvollen Durchsetzung der im Nachhaltigkeitskapitel verankerten Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards verpflichten sich die Vertragsparteien auf ein dialogorientiertes Verfahren unter Einbindung der Zivilgesellschaft einschließlich der Gewerkschaften und der ILO. Anders als in anderen Teilen des Abkommen sieht dieses Verfahren bislang keine Sanktionsmöglichkeiten vor. Allerdings enthält CETA an dieser Stelle bereits eine Revisionsklausel, die dazu genutzt werden kann und sollte, Perspektiven für einen ergänzenden verbindlichen Sanktionsmechanismus zu entwickeln. Auch dieser Punkt muss im weiteren parlamentarischen Beratungsprozess behandelt werden.
Der umfassende Schutz der Daseinsvorsorge ist eine unserer zentralen Anforderungen. Für viele Dienstleistungsbereiche und insbesondere die Daseinsvorsorge werden in Ceta vielfältige Schutzregeln formuliert: So gelten für die Daseinsvorsorge eine allgemeine Schutzregel („public utilities“-Vorbehalt) sowie weitere weitreichende spezielle Schutzregeln etwa für Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Gesundheit oder soziale Dienstleistungen. Diese Schutzvorbehalte sind im Wesentlichen im sogenannten Annex II [PDF, kb] des Ceta-Vertrages aufgeführt. Sie sind so formuliert, dass die jeweilige Vertragspartei die volle politische Gestaltungsfreiheit hat, auch in der Zukunft den Grad der Marktöffnung festzulegen, hinter das aktuelle Öffnungsniveau zurückzugehen, also höhere Standards zu setzen, oder beispielsweise erfolgte Liberalisierungen wieder zurückzunehmen. Rekommunalisierungen sind in diesen Bereichen demnach weiter möglich. Allerdings findet in Ceta zugleich der Ansatz einer so genannten Negativliste Anwendung, was grundsätzlich bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung für Dienstleistungen mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen eingegangen werden. In unserem Konventsbeschluss haben wir die Auffassung formuliert, dass ein Positivkatalog besser ist und mehr Vertrauen schafft als der Ansatz der Negativlisten. Deshalb werden wir im weiteren parlamentarischen Beratungs- und Ratifizierungsprozess genau prüfen, wie die Negativliste und die Schutzregeln in Ceta im Detail ausgestaltet sind. Nötigenfalls sind Klarstellungen erforderlich. Der Schutz der Daseinsvorsorge muss in jedem Fall lückenlos gesichert sein.
Auch der Schutz des Kultursektors und kultureller Dienstleistungen ist ein zentrales Kriterium unserer Beschlüsse. Grundsätzlich gilt: Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt sind ein gemeinsames Anliegen von Kanada und der EU. Kanada und die EU sind Initiatoren der UNESCO-Konvention über den Schutz kultureller Vielfalt. Hinzu kommt: In CETA wird der Markt für kulturelle Dienstleistungen nicht weiter geöffnet. Fördermaßnahmen im Kultursektor, etwa für Theater, Oper oder Kleinkunst, sind wegen der allgemeinen Ausnahme für Subventionen im CETA-Vertrag weiterhin möglich. Die EU behält sich zudem das Recht vor, Maßnahmen in Bezug auf Bibliotheken, Archive, Museen und andere kulturelle Einrichtungen zu erlassen oder beizubehalten. Audiovisuelle Dienstleistungen sind von den Marktöffnungsverpflichtungen generell ausgenommen.
Wichtige Materialien
Die oben stehende Synopse von Bernd Lange, SPD-MdEP und Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments bezieht sich auf die Inhalte des Ceta-Vertragstextes (offizielle deutsche Übersetzung). Hier findet man den Vertragstext [PDF].
Zudem verweist die Synopse auf wichtige Anhänge des Ceta-Vertrages, dies sind im Wesentlichen:
Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln.
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Herunterladen der Datei: Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln. (pdf), 283 KB)CETA-Vertragstext (offizielle deutsche Überserzung)
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Herunterladen der Datei: CETA-Vertragstext (offizielle deutsche Überserzung) (pdf), 2 MB)FAQs zum CETA-Freihandelsabkommen
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Herunterladen der Datei: FAQs zum CETA-Freihandelsabkommen (pdf), 69 KB)Synopse - Gegenüberstellung der SPD-Kriterien und der Inhalte des CETA-Vertrages (von Bernd Lange, SPD-MdEP und Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Juli 2016)
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Herunterladen der Datei: Anhang 2a zum Zollabbau (pdf), 333 KB)Anhang 8 zu Ausnahmen im Bereich der Dienstleistungen, insbesondere der Daseinsvorsorge
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Herunterladen der Datei: Anhang 8 zu Ausnahmen im Bereich der Dienstleistungen, insbesondere der Daseinsvorsorge (pdf), 2 MB)Anhang 8a zu Investitionsschutzstandards
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Anhang 8a zu Investitionsschutzstandards (pdf), 1 MB)Anhang 9 zu Ausnahmen im Bereich der Dienstleistungen, insbesondere der Daseinsvorsorge
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Anhang 9 zu Ausnahmen im Bereich der Dienstleistungen, insbesondere der Daseinsvorsorge (pdf), 2 MB)Anhang 19 zu Fragen der öffentlichen Beschaffung
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Anhang 19 zu Fragen der öffentlichen Beschaffung (pdf), 2 MB)Anhang 20 zu geografischen Herkunftsangaben
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Anhang 20 zu geografischen Herkunftsangaben (pdf), 650 KB)
Weitere Informationen zum Ceta-Abkommen der EU-Kommission finden sich auf der Homepage der EU-Kommission.








