Inhaltsbereich
Bei uns kommen die Kleinen groß raus - die sozialdemokratische Kindergrundsicherung

Bei uns kommen die Kleinen groß raus - die sozialdemokratische Kindergrundsicherung
Alle Kinder verdienen die gleichen Chancen im Leben. Unser Ziel: Deutschland soll das kinderfreundlichste Land in ganz Europa werden! Dafür haben wir eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung entwickelt. „Wir wollen einen Systemwechsel“, betont die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer.
Gute und beitragsfreie Kitas und Ganztagsangebote an Schulen gehören dazu. Kostenfreie Tickets für Busse und U-Bahnen. Sportvereine, Schwimmbäder oder Kultureinrichtungen, die sich alle leisten können. Und es geht darum, vor allem Familien, die wenig Geld haben, finanziell besser zu unterstützen: mit einem „neuen Kindergeld“, das einfacher ist als die vielen Einzelleistungen bisher. Und gerechter! Denn wir machen Schluss damit, dass es für Kinder von Spitzenverdienern mehr Geld gibt. Künftig sollen die am meisten bekommen, die es brauchen. Und das heißt: Bis zu 478 Euro im Monat pro Kind.
Das SPD-Konzept für eine Kindergrundsicherung soll beim Parteitag im Dezember diskutiert und beschlossen werden.
Bessere Infrastruktur und mehr Angebote für alle Kinder
Niemand soll ausgeschlossen werden, alle sollen mitmachen können – egal, ob in der Schule, auf dem Weg dorthin, am Nachmittag im Sportverein, in der Musikschule oder am Wochenende im Freizeittreff.
Darum treiben wir unser Ziel für eine gute und gebührenfreie Bildung voran – von der Kita bis zum Meister oder Master. Im Koalitionsvertrag hatten wir bereits den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder durchgesetzt. Darüber hinaus wollen wir perspektivisch, dass dafür dann auch die Gebühren wegfallen. Und wir wollen, dass der Öffentliche Nahverkehr – Busse und Bahnen – für Kinder und Jugendliche kostenfrei werden, für den Schulweg ebenso wie für die Freizeit.
Kultur-, Sport- und Freizeitangebote sollen alle Kinder nutzen können – egal, wie viel die Eltern verdienen. Dafür wollen wir eine Kinderkarte einführen: für jedes Kind mit einem monatlichen Guthaben von 30 Euro. Davon kann zum Beispiel der Sportverein bezahlt werden. Oder die Musikschule. Eine damit verbundene App soll zudem einen Überblick über das Angebot im eigenen Heimatort geben.
Mehr Geld für Familien, die nicht so viel haben
Es ist heute nicht leicht, den „Flickenteppich“ an Einzelleistungen für Kinder und Familien zu überblicken. Und die Beantragung ist oft kompliziert. Wir wollen darum die Leistungen bündeln, das System einfacher machen – und gerechter. Denn über Steuer-Freibeträge bekommen Spitzenverdiener bisher mehr Geld für ihre Kinder als Familien mit kleinen Einkommen.
Darum haben wir ein „neues Kindergeld“ entwickelt. Alle Familien sollen zunächst den gleichen Basisbetrag von monatlich 250 Euro für jedes Kind bekommen. Darin enthalten sind auch die 30 Euro auf der Kinderkarte. Und Familien mit wenig Geld bekommen, je nach Einkommen, mehr. Das neue Kindergeld ersetzt damit auch andere Leistungen, die bisher einzeln beantragt werden mussten. Im Ergebnis heißt das: Je nach Lebensalter des Kindes soll es bis zu 478 Euro pro Monat geben:
- Bis 6 Jahre: 400 Euro
- 6 bis 13 Jahre: 458 Euro
- Ab 14 Jahre: 478 Euro
Diese Höchstbeträge werden nach und nach bis auf den Basisbetrag verringert, wenn die Eltern mehr verdienen. Spitzenverdiener mit 270.000 Euro oder mehr Jahreseinkommen werden dann über ihre Steuer-Freibeträge aber nicht mehr fast 300 Euro pro Kind und Monat bekommen – sondern wie andere auch den Basisbetrag. Das ist vernünftig und gerecht!
Mit der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung wollen wir es an die Spitze der kinderfreundlichen Länder in Europa schaffen. Wir wissen: Das ist viel Arbeit. Denn wir müssen erhebliche Investitionen mobilisieren. Und wir brauchen eine intensive Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden. Aber das Ziel ist es wert!
Fragen und Antworten
-
Die sozialdemokratische Kindergrundsicherung bedeutet einen Systemwechsel. Sie beendet das ungerechte Nebeneinander von besonders hohen Freibeträgen für Reiche und den undurchdringlichen Flickenteppich an Leistungen für Familien mit wenig Geld: Eine existenzsichernde Geldleistung soll alle bisherigen Familienleistungen zusammenfassen – gestaffelt nach der Einkommenssituation der Eltern. Je ärmer eine Familie ist, desto höher soll die Geldleistung sein. Der monatliche Basisbetrag soll bei 250 Euro liegen und der Höchstbetrag sich nach dem Alter der Kinder richten: 400 Euro für unter Sechsjährige, 458 Euro im Alter von sechs bis 13 Jahren und 478 Euro für Kinder ab 14 Jahren. Davon kommen 30 Euro auf die Kinderkarte – gehen also nicht an die Eltern, sondern direkt an die Kinder.
Was gehört noch zur Kindergrundsicherung? Flächendeckend im ganzen Land sollen gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder und freie Fahrt mit Bus und Bahn im Nahverkehr für alle Kinder geschaffen werden. Wir wollen ein Teilhabekonto in Form einer Kinderkarte entwickeln. Jedes Kind soll monatlich 30 Euro für den Sportverein, die Musikschule oder das Schwimmbad zur Verfügung haben – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
-
1) Beispiel für 2 Kinder in einer Paarfamilie die heute Grundsicherung bekommt: Familie Schmidt mit zwei Kindern und einem Brutto-Einkommen von 1.100 Euro
Heute: Annika (4 Jahre) und Jonas Schmidt (7 Jahre) erhalten mit ihren Eltern Mareike und Thomas ergänzende Leistungen der Grundsicherung (SGB II), denn Thomas hat nur eine Teilzeitstelle und verdient rund 1.100 Euro brutto. Durch die Grundsicherung bekommt die Familie rund 760 Euro für die beiden Kinder.
Mit der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung sind die Kinder künftig nicht länger auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Annika erhält mit der Kindergrundsicherung 400 Euro. Für Jonas beträgt die Kindergrundsicherung 458 Euro.
Familie Schmidt hat damit künftig insgesamt fast 100 Euro mehr für die Kinder zur Verfügung.
Als Teil des neuen Kindergeldes bekommen Annika und Jonas künftig eine persönliche Kinderkarte mit einem monatlichen Betrag von 30 Euro, mit der sie bezahlen können, wenn sie zum Sportverein oder ins Schwimmbad gehen. Annika und Jonas können damit auch umsonst mit dem Bus – zum Beispiel zum Handballtraining – fahren. Das bedeutet mehr Freiheit und weniger Organisationsstress für alle in der Familie.
2) Beispiel für 2 Kinder in einer Paarfamilie, die heute KiZ bekommt: Familie Schubert mit zwei Kindern und einem Brutto-Einkommen von 1.800 Euro
Anna und Tilo Schubert haben zwei Kinder, Maren ist 4 Jahre alt, Leonie ist 8 Jahre alt. Tilo und Anna arbeiten und erzielen ein Bruttoeinkommen von rund 1.800 Euro. Die Familie nutzt heute schon den Kinderzuschlag und kommt so mit Kindergeld und Kinderzuschlag auf 778 Euro für die Kinder.
Mit der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung werden die Kinder noch besser unterstützt als heute. Maren erhält dank der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung 400 Euro, Leonie erhält 458 Euro.Für Maren und Leonie hat Familie Schubert damit künftig 80 Euro mehr.
Auch Familie Schubert profitiert zudem von der verbesserten Infrastruktur, und Maren und Leonie verfügen als Teil ihrer Kindergrundsicherung über die 30 Euro auf ihrer persönlichen Kinderkarte.
3) Beispiel für 2 Kinder in einer Paarfamilie, die heute „nur“ Kindergeld bekommt: Familie Müller mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro
Tim (11 Jahre) und Niklas (15 Jahre) leben zusammen mit ihren Eltern Johanna und Robert Müller. Robert arbeitet Vollzeit und erzielt ein Bruttoeinkommen von rund 5.000 Euro. Johanna arbeitet nicht. Neben dem Einkommen von Robert bekommt die Familie Kindergeld. Das sind zurzeit insgesamt 408 Euro.
Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag soll das Kindergeld 219 Euro ab 2021 für das erste und zweite Kind betragen.Familie Müller profitiert also vom höheren Basisbetrag unserer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung. Dieser Basisbetrag liegt bei 250 Euro und damit 31 Euro pro Monat höher.
Familie Müller erhält also für ihre zwei Kinder 62 Euro mehr.
Tim und Niklas bekommen als Teil des neuen Kindergelds ihre persönliche Kinderkarte mit einem monatlichen Betrag von je 30 Euro, für Niklas ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei und beide können kostenlos den ÖPNV nutzen, um zum Sport zu fahren oder sich mit Freunden zu treffen.
4) Beispiel für 2 Kinder bei einer Alleinerziehenden, die heute schon KiZ erhält: Martina Schulz mit zwei Kindern und 1.600 Euro Einkommen
Lukas ist 10 Jahre alt, seine Schwester Saskia ist 15 Jahre alt. Sie leben zusammen mit ihrer Mutter Martina Schulz. Beide Kinder gehen in die Ganztagsbetreuung, so dass Martina Vollzeit arbeiten kann und ungefähr 1.600 Euro Bruttoeinkommen erzielt. Dank des Starke-Familien-Gesetzes kann sie neben dem Unterhalt der Kinder auch Kinderzuschlag bekommen. Für die Kinder erhält Martina somit knapp 990 Euro.
Mit der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung haben Lukas und Saskia noch mehr Möglichkeiten. Für Lukas bekommt Martina ungefähr 480 Euro und für Saskia ungefähr 570 Euro.
Damit stehen den Kindern rund 60 Euro mehr zur Verfügung.
Saskia und Lukas bekommen als Teil ihrer Kindergrundsicherung ihre persönliche Kinderkarte im Wert von je 30 Euro, für Lukas ist die Ganztagsbetreuung kostenfrei und beide können kostenlos den ÖPNV nutzen, um zum Sport zu fahren oder sich mit Freunden zu treffen.
-
Auch die Grünen und die Linkspartei haben Vorschläge für eine Kindergrundsicherung gemacht, aber beide beschränken sich auf die Geldleistung. Für uns ist die Geldleistung auch wichtig, aber wir schlagen ein umfassenderes Konzept vor. Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, wie kostenlose Ganztagsangebote, ein Recht auf kostenlose Mobilität, ein Teilhabekonto für Schwimmbad und Kultur etc. bedeuten: Für Kinder öffnen sich Türen, sie können sich ausprobieren und weiterentwickeln. Und: Infrastrukturen sind für uns Orte gemeinsamen Aufwachsens, die den Zusammenhalt der Gesellschaft von klein auf stärken.
Auf der anderen Seite die Konservativen: Sie wollen nichts an der Grundsystematik der aktuellen Kinderleistungen ändern. Sie wollen weiterhin die hohen Steuerfreibeträge für die sehr gut Verdiendenden (bis zu 300 Euro, im Vergleich zum Kindergeld, das nur 204 Euro beträgt), und die Kinder armer Familien im Hartz IV-Bezug lassen.
-
Im Moment ist es so: Kinder, deren Eltern selbst SGB-II-Leistungen beziehen, sind ebenfalls im SGB-II-Bezug. Durch die Anrechnung des Kindergeldes bekommen sie nicht mehr als den Regelbedarf. Sie profitieren auch nicht vom Kinderzuschlag, der dafür sorgt, dass keine Familie allein wegen der Kinder Grundsicherung beantragen muss. Das wollen wir grundlegend verändern. Wir wollen Kinder aus dem SGB-II-Bezug holen. Das erreichen wir mit dem neuen Kindergeld, das bei seiner Einführung für alle Kinder, unabhängig davon, ob ihre Eltern SGB-II-Leistungen beziehen oder nicht, bis zu einem Höchstbetrag von 478€ monatlich gezahlt wird. Damit erreichen wir, dass alle Kinder gleichbehandelt werden und jedes Kind mehr hat als den Regelbedarf in der Grundsicherung. Liegt der Regelbedarf für Kinder, die in einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft leben, 2020 bei 250€ (0–5 Jahre), 308€ (6–13 Jahre) und 328€ (14–17 Jahre), liegt das neue Kindergeld mit 400€ (0–5 Jahre), 458€ (6–13 Jahre) und 478€ (14–17 Jahre) über diesen Beträgen und damit über der Bedürftigkeitsschwelle. Kein Kind wird dann für sich genommen grundsicherungsbedürftig sein. Alle erhalten ein eigenes Kindergeld und müssen keine Aufstockung vom Sozialamt bekommen.
-
Der Basisbetrag ist die Geldleistung, die alle Kinder mindestens bekommen – er liegt mit 250 Euro höher als das aktuelle Kindergeld (204 Euro). Je weniger die Eltern verdienen, desto höher ist das neue Kindergeld (je nach Alter bis zu 478 Euro, siehe oben).
Wer bekommt mehr als den Basisbetrag? Wir zeigen das am Beispiel eines Paares mit zwei Kindern: Wenn das Haushaltseinkommen unter 3.040 Euro liegt, bekommen sie mehr als 250 Euro Kindergeld. Unter 3.040 Euro beginnt das Kindergeld anzusteigen. Den Höchstbetrag (400 Euro für unter Sechsjährige, 458 Euro im Alter von sechs bis 13 Jahren und 478 Euro für Kinder ab 14 Jahren) bekommen sie, wenn das Haushaltseinkommen unter 2.030 Euro liegt.
-
Die Kindergrundsicherung bedeutet eine klare Verbesserung für Alleinerziehende. Zum einen materiell: Liegt das Haushaltseinkommen bei unter 1.780 Euro, erreicht das Kindergeld die maximale Höhe. Verdienen Alleinerziehende mehr als 2.230 Euro, bekommt das Kind 250 Euro Basisgeld. Von der neuen Geldleistung profitieren von allen Familienkonstellationen Alleinerziehende zwischen 1.000 und 2.100 Euro Einkommen im Monat am meisten. Alleinerziehende sind aber auch besonders auf eine gute Infrastruktur angewiesen; sie profitieren von einem kostenlosen Angebot an Ganztagsbetreuung und vom kostenlosen öffentlichen Nahverkehr.
-
Ja, Familien mit einem sehr hohen Einkommen werden durch die steuerlichen Freibeträge heute stärker entlastet, nämlich bis zu 300 Euro im Monat – das Kindergeld beträgt aktuell nur 204 Euro. Die Ungleichheit wollen wir beenden, in dem wir den Steuerfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung um die Hälfte senken. Damit sinkt der maximale Steuervorteil für Familien mit sehr hohen Einkommen von 300 auf 250 Euro.
Jetzt herunterladen
-
Initiativantrag des Parteivorstandes: Unser Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Initiativantrag des Parteivorstandes: Unser Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung (pdf), 265 KB) -
Die sozialdemokratische Kindergrundsicherung: So kommen die Kleinen groß raus
Metadaten:
Herunterladen der Datei: Die sozialdemokratische Kindergrundsicherung: So kommen die Kleinen groß raus (pdf), 74 KB)