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Bezahlbar Wohnen

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden oder sich gegen überhöhte Forderungen von Vermietern oder Verkäufern zu wehren. Wir sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt – mit Verbesserungen beim Mietrecht, mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau und dem Baukindergeld.
Schutz vor Mietwucher
Lange haben sich CDU und CSU sowie die Vermieterlobby dagegen gewehrt, jetzt verschärfen wir die Mietpreisbremse. Vermieter müssen offenlegen, wie viel der Vormieter gezahlt hatte, wenn die neue Miete mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt.
Modernisierung ohne Verdrängung
Wir begrenzen Mietsteigerungen nach Modernisierungen. Bislang dürfen Vermieter 11 % der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das drücken wir auf 8 % überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Und: Mehr als 3 € pro Quadratmeter darf die Monatsmiete innerhalb von sechs Jahren nicht steigen.
Mehr Wohnungsbau für alle
Für den sozialen Wohnungsbau nehmen wir zwei Milliarden € zusätzlich in die Hand. Den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen fördern wir darüber hinaus durch steuerliche Anreize.
Die eigenen vier Wände
Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien: Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 €, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 € plus 15.000 € pro Kind nicht übersteigt.

Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Die Union steht auf der Seite der Vermieter und Investoren. Aber wir gehen die Schritte, die jetzt nötig und durchsetzbar sind.
Gutes Wohnen gehört zu einem solidarischen Land.
Fragen & Antworten
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Die Mieten bei Neuvermietungen dürfen in Regionen mit angespannten Wohnlagen bei Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bisher haben sich viele Vermieter nicht daran gehalten. Und Mieter wissen oftmals nicht, was ihre Vorgänger eigentlich gezahlt haben.
Das ändern wir jetzt:
Wenn der Vermieter künftig eine Miete verlangt, die mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt, muss er das vor Vertragsabschluss schriftlich gegenüber dem Mieter begründen – etwa mit einer teuren, umfassenden Sanierung. Tut er dies nicht, sind die Mieterinnen und Mieter auch nicht verpflichtet, diese höhere Miete zu bezahlen. Im Nachhinein darf der Vermieter sich nicht auf Ausnahmen berufen.
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Ja. Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das künftig einfach mitteilen und keine ausführliche Begründung vorlegen. Es genügt, zu sagen: „Ich rüge einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse!“
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Wir verstärken den Schutz von Mieterinnen und Mietern vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. In Regionen mit Wohnungsmangel durften Vermieter bisher elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt zunächst für fünf Jahre.
Deutschlandweit darf die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.
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Ja. Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden - also „herausmodernisieren“ - dann hat der Mieter künftig Anspruch auf Schadenersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.
So eine Modernisierung oder ihre Ankündigung „in missbräuchlicher Weise“ zählt in Zukunft als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 100.000 Euro geahndet werden. -
Das Mieterschutzgesetz wurde am 5. September 2018 vom Bundeskabinett beschlossen. Es wird nun zeitnah dem Bundestag vorgelegt und ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Wenn alles planmäßig läuft, kann das Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten. Unser Ziel ist es, dass die Neuerungen den Mieterinnen und Mietern so schnell wie möglich zugutekommen sollen.
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Wohnen muss bezahlbar bleiben. Deshalb stärken wir nicht nur die Rechte der Mieterinnen und Mieter, sondern setzen weitere wichtige Maßnahmen um, um günstigen Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen:
- Es müssen mehr und vor allem bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Darum investieren wir in dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.
- Außerdem ändern wir das Grundgesetz, damit der Bund dauerhaft Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau übernehmen und die Länder gezielt unterstützen kann. Der Bund wird künftig eigene Grundstücke günstiger an Städte und Gemeinden vergeben, damit diese mehr soziale Wohnungen bauen können.
- Mit dem neuen Baukindergeld unterstützen wir junge Familien, Wohneigentum zu erwerben. So können sie im Alter mietfrei und sicher leben.