Aktuelles
08.04.2020 | Ausnahmen von Arbeitszeitregelungen
Die Versorgung sicherstellen
Die Bundesregierung nimmt für drei Monate befristet Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz vor, um in der Corona-Krise in Notsituationen die Versorgung sicherzustellen. Sie dürfen nur im Notfall genutzt werden und beschränken sich auf eng begrenzte Tätigkeiten. Es geht darum, systemrelevante Bereiche wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen und die pflegerische Versorgung, die Daseinsvorsorge und die Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern im Interesse aller zu garantieren.