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Entlastungspaket
Deutschland packt das. Mit Entlastungen für Dich.
Mehr Gerechtigkeit in der Krise.
Krieg, Preise, Energie, Klima, Gesundheit: Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen wie heute. Doch egal, wie groß die Herausforderungen sind: Deutschland packt das. Mit sozialer Politik für Dich.
Soziale Politik bedeutet, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen, um in solchen Zeiten Lasten gerecht zu teilen. Mit milliardenschweren Entlastungsmaßnahmen verschafft die SPD-geführte Bundesregierung denjenigen Luft, die wenig Einkommen haben und von steigenden Preisen besonders betroffen sind.
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„Es gilt mein Versprechen: You'll never walk alone, wir werden niemanden alleine lassen.“
Das steckt konkret drin:
- Energiepreisbremse für den Basisverbrauch. Wir wenden 200 Milliarden Euro dafür auf, damit Strom, Gas und Wärme bezahlbar bleiben. Für Familien genauso wie für die Bäckerei um die Ecke und die Glasmanufaktur.
- 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner*innen sowie 200 Euro für Studierende und Fachschüler*innen. Mit dem Septembergehalt haben alle Arbeitnehmer*innen bereits 300 Euro ausgezahlt bekommen.
- Einkommensteuerentlastung und Abgabenentlastung für kleine und mittlere Einkommen.
- Wohngeldreform: Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Dabei werden in Zukunft auch Heizkosten berücksichtigt. Die durchschnittliche Auszahlung steigt von 180 Euro auf 370 Euro. Zudem gibt es kurzfristig einen weiteren Heizkostenzuschuss.
- Wir verbessern den Schutz für alle, die zur Miete wohnen und ihre Betriebskosten nicht sofort zahlen können, und wollen Strom- und Gassperren verhindern.
- Der Bund investiert jährlich 1,5 Milliarden Euro in eine mit den Bundesländern zu entwickelnde günstige und bundesweit gültige Nachfolge für das 9-Euro-Ticket.
- Bessere und schnellere Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die energieintensiv produzieren.
- Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV mit mehr Respekt, mehr Qualifikation und höheren Regelsätzen: monatlich ca. 50 Euro mehr für Erwachsene und entsprechende Erhöhungen für Partner,Kinder und Jugendliche.
- Wo Gewerkschaften und Arbeitgeber zusätzliche Zahlungen vereinbaren, sind diese bis 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.
Wir finanzieren das unter anderem, indem wir Zufallsgewinne von Energieunternehmen abschöpfen. Am besten zusammen mit unseren europäischen Partnern, notfalls national. Den leistungslosen Übergewinnen geht es dank der SPD endlich an den Kragen.
Deutschland packt das. Zusammen. Mehr Soziale Politik für Dich.
Fragen und Antworten
Bereits im September haben steuerpflichtige Beschäftigte eine 300-Euro-Energiepreispauschale erhalten. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen gesenkt. Der nächste Schritt: Im Dezember gibt es eine einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben werden.
Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspricht dem im Dezember gültigem Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
Die Preisbremsen sollen ab März gelten, rückwirkend sollen dann aber die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar angerechnet werden. Die Gaspreisbremse senkt also ab 1. März 2023 direkt die monatliche Gasrechnung – und zwar bis 30. April 2024.
Bei Haushalten und kleinen und mittleren Firmen werden 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf 12 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beides brutto. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Es lohnt sich also für Verbraucher*innen, möglichst viel Gas und Wärme einzusparen.
Wichtig: Verbraucht man mehr als die subventionierten 80 Prozent Gas, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Hat man aber weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis gespart - auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Das heißt: Jede gesparte Kilowattstunde wird vergoldet.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat - ihr neuer Gaspreis bei 22 Cent. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie also 275 Euro statt bisher 100 € im Monat zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich aber nur 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück - wenn sie zum Beispiel 20 Prozent spart, bekommt sie 660 Euro zurück, wenn sie 30 Prozent spart, sogar 990 €.
Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch.
Auch Großverbraucher etwa aus der Industrie werden entlastet. Für sie gilt ein Garantiepreis von 7 Cent je Kilowattstunde, allerdings netto und nur für 70 Prozent der Verbrauchsmenge 2021. Bundesweit wird die „industrielle Gaspreisbremse“ für etwa 25 000 Unternehmen und 1900 Krankenhäuser gelten. Die Preisbremse soll dabei auch dort gelten, wo Gas als Grundstoff, nicht zur Energieerzeugung, genutzt wird, etwa in der Chemieindustrie. Für Gaskraftwerke gilt die Regelung nicht.
Wie bei Gas und Fernwärme: 80 Prozent von Haushalten und kleineren Unternehmen werden gedeckelt, auf 40 Cent brutto, also inklusive aller Steuern, Umlagen und Abgaben, je Kilowattstunde. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Bremse direkt die monatliche Stromrechnung senken. Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das soll einen Anreiz setzen, weniger Strom zu verbrauchen. In der Jahresrechnung am Ende soll dann der tatsächliche Verbrauch zu den jeweiligen Preisen abgerechnet werden.
Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des früheren Verbrauchs zuzüglich der Steuern, Abgaben und Umlagen. Um die Strompreisbremse und eine Dämpfung der Netzentgelte zu finanzieren, sollen „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten, etwa von Ökostrom aus Wind und Sonne oder Atomstrom, teils abgeschöpft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen dafür nichts zu tun. Vorgesehen ist, dass die Strom- und Gaspreisbremsen direkt den monatlichen Abschlag verringern. Die Verrechnung sollen die Versorger übernehmen.
Auch die Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme sollen automatisch bei der Kundin bzw. dem Kunden landen. Die Versorger errechnen die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und geben sie an ihre Kundschaft weiter.
Die Höhe der Bremsen soll sich aus dem Jahresverbrauch errechnen, den der Versorger für September 2022 prognostiziert hat. Als Grundlage für den einmaligen Erlass der Gas-Abschlagszahlung im Dezember soll derselbe Wert dienen - nur eben geteilt durch zwölf. Diese Zahl, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen Arbeitspreis, plus einem Zwölftel des jährlichen Grundpreises, wird dann erlassen.
Bei der Fernwärme-Einmalzahlung soll es hingegen nicht auf den Jahresverbrauch ankommen. Hier wird der Betrag der im September 2022 an den Wärmeversorger geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt, alternativ der monatliche Rechnungsbetrag. Auf den Septemberabschlag kommen dann noch 20 Prozent oben drauf, um Preissteigerungen zwischen September und Dezember abzubilden.
In diesem Fall wird voraussichtlich geschätzt. Vorgesehen ist, dass der Energieversorger eine Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurate zieht. Offen ist, was passiert, wenn sich der Verbrauch eines Haushalts etwa durch einen Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung oder zusätzliche Personen im Haushalt verändert.
Der angenommene Verbrauch bezieht sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum, an dem Wert kann man nichts ändern. Sind Verbraucherinnen und Verbraucher der Ansicht, ihr Versorger habe einen falschen Wert zugrunde gelegt, sollten sie diesen kontaktieren und um eine Korrektur bitten.
Vermieter, die im Jahr 2022 die Vorauszahlung der Mieter um mindestens 10 Prozent erhöht haben, müssen den Rabatt ab dem 1. März 2023 an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Heißt: Der Rabatt wird dann jeden Monat mit der monatlichen Vorauszahlung verrechnet. Das gilt auch für 2022 neu abgeschlossene Mietverträge. Wenn die Erhöhung unter 10 Prozent liegt, wird der Rabatt durch die Gaspreisbremse mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet, die meist im Folgejahr kommt.
Ein Beispiel: Wenn also ein Vermieter im Herbst 2022 die monatliche Vorauszahlung von 120 Euro auf 132 Euro oder mehr erhöht hat, muss er den Rabatt mit dem Abschlag verrechnen. Und zwar ab dem 1. März 2023 als monatlichen Rabatt. Wenn er die Vorauszahlung von 120 Euro auf 125 Euro erhöht, erhalten Mieterinnen und Mieter ebenfalls den Rabatt gemäß Gaspreisbremse. Aber einmalig als nachträgliche Verrechnung mit der Betriebskostenabrechnung im Folgejahr – und nicht als monatlichen Rabatt.
Auch die Dezember-Einmalzahlung wird erst mit der Nebenkostenabrechnung 2023 bei Mieterinnen und Mietern ankommen. Alles andere würde zu viel Bürokratie schaffen.
Stromverträge hingegen schließen die meisten Mietparteien selbst mit dem Versorger, die Senkung der Abschlagszahlung wäre dann früher spürbar.
Nein, das geht nicht.
Das kommt auf die vertraglich vereinbarten Preise an. Liegt der Strompreis etwa bei 46 Cent je Kilowattstunde, wird laut einer Beispielrechnung des Vergleichsportals Check24 bei einem 40-Cent-Preisdeckel eine Musterfamilie mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden um 220 Euro entlastet. Ein Single mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden würde um 66 Euro entlastet werden.
Beim Gaspreisdeckel ist es ähnlich. Hier soll der Deckel bei 12 Cent liegen. Zahlen Verbraucher 17,9 Cent je Kilowattstunde, würde ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 12 000 Kilowattstunden laut Vergleichsportal Verivox um 556 Euro pro Jahr entlastet werden, ein Single (5000 Kilowattstunden/Jahr) um 232 Euro.
Die geplante Gaspreisbremse gilt nur für Erdgas, nicht für Flüssiggas, das mit Tankwagen zu Kunden gebracht wird. Für Haushalte mit Öl- oder Holzpelletheizungen wird es Geld aus einem Härtefallfonds geben, wenn es sonst zu „unzumutbaren Belastungen“ käme. Die Kriterien dafür sind noch offen.
Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dieser „Abwehrschirm“ soll bis zu 200 Milliarden Euro schwer sein, dafür nimmt der Bund neue Schulden auf.