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Danke für deine Rückendeckung!

12 Euro ab 1. Oktober – mindestens! Der Erfolg zeigt: Es lohnt sich immer, sich politisch einzusetzen und für gesellschaftlichen Fortschritt zu kämpfen! Gemeinsam sorgen wir für bessere Tarifverträge, mehr starke Gewerkschaften und faire Bezahlung. Denn das ist eine Frage des Respekts!

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Steuerliche Hinweise

Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).