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Steuerliche Vorteile Deiner Spende
Steuerliche Hinweise

Steuerliche Vorteile Deiner Spende
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Sonderbeiträge, Spenden) an politische Parteien, höchstens jedoch um 1.650 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 3.300 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zu insgesamt 3.300 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro (§ 34g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und führen zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens (10b EstG).
Informationen zur Transparenz
Zuwendungen einer natürlichen Person oder juristischen Person, die im Jahr die Summen von 10.000 Euro überschreiten, werden im jährlichen Rechenschaftsbericht der Partei mit Namen und Anschrift der zuwendenden Person veröffentlicht. Hierzu werden alle Spenden, Mitglieds- und Sonderbeiträge zusammengeführt.
Zuwendungen einer Person, die im Einzelfall den Betrag von 35.000 Euro überschreiten, werden unverzüglich an die Präsidentin / den Präsidenten des Deutschen Bundestags gemeldet und von dort zeitnah veröffentlicht.