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FAQ Onlinekonferenz mit Mützenich
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Wir beantworten die Fragen, die am häufigsten gestellt wurden.
Die hohen Spritpreise belasten sehr viele Menschen. Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine lässt auch die Heizkosten und Lebensmittelpreise weiter steigen.
Wir nehmen die Sorgen der Bürger*innen sehr ernst und wollen schnell und unbürokratisch helfen. Dabei haben wir vor allem die im Auge, die mit ihrem Einkommen besonders hart von den Preiserhöhungen betroffen sind. Sie wollen wir gezielt entlasten. Deshalb verdoppeln wir den einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen auf 270 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind das 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Studierende und Azubis, die staatliche Hilfen erhalten, erhalten einmalig 230 Euro. Damit helfen wir rund 2,1 Millionen Menschen, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen.
Und ab Juli werden alle Stromkunden keine EEG-Umlage, also die Ökostromumlage, über die Stromrechnung mehr zahlen. Bisher war dieser Schritt erst für Anfang 2023 geplant. Außerdem wollen wir hohen Gaspreisen künftig besser entgegenwirken und eine stabile Gasversorgung gewährleisten. Dazu verpflichten wir die Betreiber von Gasspeichern zur regelmäßigen Befüllung. Auch die hohen Benzinpreise haben wir sehr genau im Blick. Wir wollen dafür sorgen, dass sinkende Erdölpreise auch unmittelbar an die Verbraucher*innen weitergegeben werden. Einer möglichen Gewinnmitnahme der Erdölkonzerne in dieser prekären Lage werden wir nicht tatenlos zusehen.Deutschland handelt konsequent. Wir haben gerade das vierte Sanktionspaket auf den Weg gebracht. Schon jetzt haben wir Putins Umfeld und seine Oligarchen hart getroffen. Dabei müssen wir darauf achten, dass wir das Prinzip der wirtschaftlichen Stärke gegenüber Russland weiter aufrechterhalten.
Bei der Energieversorgung müssen wir daher einen Weg finden, den die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland über längere Zeit mitgehen können. Vor allem unsere Wirtschaft braucht einstweilen die russischen Lieferungen.
Klar ist: Diese Abhängigkeit muss schnell beendet werden. Die Bundesregierung will Deutschland bis zum Herbst unabhängig von russischer Kohle und bis Ende des Jahres nahezu unabhängig von Öl aus Russland machen.
Beim Erdgas wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die deutschen Importe auf eine breitere Grundlage zu stellen, zum Beispiel durch mehr norwegische Lieferungen. Vor allem aber geht es um den Ausbau von Wind- und Sonnenenergie, um dauerhaft auf fossile Brennstoffe zu verzichten – in diesem Jahr vor allem durch den Abbau von rechtlichen Hürden. So sichern wir weiter eine Position der (wirtschaftlichen) Stärke gegenüber Putin.
Die Zeitenwende durch Putins Kriegserklärung fordert unsere Fähigkeit heraus, den Schutz unserer Demokratie vor äußerer Bedrohung zu stärken. Das ist nicht nur, aber in besonderer Weise Aufgabe der Bundeswehr.
Damit die Bundeswehr den neuen Herausforderungen gewachsen ist wird, muss sie leistungsfähig, hochmodern und fortschrittlich aufgestellt sein. Konkret: Wir brauchen Fahrzeuge, die fahren, Flugzeuge, die fliegen, Schiffe, die in See stechen können und Soldatinnen und Soldaten, die optimal ausgerüstet sind für ihre Aufgaben. Deshalb haben wir ein Sondervermögen mit 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden wir in den kommenden Jahren für notwendige Investitionen nutzen.
Das Sondervermögen ist nicht Teil des Wehretats und geht auch nicht zulasten des regulären Bundeshaushaltes. Das bedeutet weiter ausreichende Mittel für die Bereiche der inneren und sozialen Sicherheit. Sei es bei uns wichtigen Themen wie der Kindergrundsicherung, der Stabilisierung der Renten oder den notwendigen Zukunftsinvestitionen – die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass notwendige Investitionen in die Ausrüstung keine notwendigen Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden. Zudem ist es richtig und wichtig, dass das Sondervermögen, dessen Ausgestaltung und weitere konkrete Bewirtschaftung einer engmaschigen parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag unterstellt wird.
Das Sondervermögen Bundeswehr ist an den Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr gebunden und soll der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben dienen – also der aufgabenbezogenen Ausrüstung der Bundeswehr. Es handelt sich beim Einsatz der Mittel also nicht um Aufrüstung, sondern Ausrüstung. Eine parlamentarische Kontrolle der Mittelverwendung ist gegeben, da ein jährlicher Wirtschaftsplan vorgelegt werden muss. Dieser Wirtschaftsplan ist Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages. Zudem bedürfen alle Beschaffungen ab einem Betrag von 25 Millionen Euro der gesonderten Vorlage und Zustimmung des Haushalts- und Verteidigungsausschusses.
Parallel zu den Investitionen in eine gute Ausstattung der Bundeswehr wird eine Modernisierung des Beschaffungswesens der Bundeswehr eingeleitet, mit dem Ziel: mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Effizienz. Es geht auch darum, dringend benötigte Ausrüstung den Soldatinnen und Soldaten schneller zur Verfügung stellen zu können.