Melde Dich ganz einfach hier an und erhalte:
- regelmäßige Informationen zu unserer Politik
- Einladungen zu Veranstaltungen und Aktionen vor Ort
- sowie exklusive Inhalte von Olaf Scholz, Kevin Kühnert, Lars Klingbeil, Saskia Esken und dem Team der SPD.
Melde Dich ganz einfach hier an und erhalte:
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).