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Elisabeth Selbert

1896–1986

  • Geboren am 22. September 1896 in Kassel 
  • 1918 Eintritt in die SPD 
  • 1920 Delegierte der ersten Reichsfrauenkonferenz  
  • Bis 1930 Jura-Studium mit Promotion über "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund" 
  • 1946-1958 Mitglied des Hessischen Landtags 
  • 1948/1949 Abgeordnete im Parlamentarischen Rat  
  • 1958-1981 Rückzug aus der Politik und Tätigkeit als Rechtsanwältin (Familienrecht) 
  • Gestorben am 9. Juni 1986 in Kassel 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ 

1948 wird Elisabet Selbert in den Parlamentarischen Rat gewählt, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeitet. Als eine von nur vier Frauen unter den 65 Mitgliedern gehört sie zu den „Müttern des Grundgesetzes“. Mit Unterstützung anderer Frauen und einer Kampagne der SPD-Frauensekretärin Martha Schanzenbach kann die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz verankert werden. 

Aus der ursprünglichen Formulierung „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ wird der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 GG). Damit wird Gleichberechtigung zur Pflicht der Gesetzgebung. In der Folge widersprechen viele familienrechtliche Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch dem Grundgesetz. Es dauert noch Jahrzehnte hartnäckiger Auseinandersetzungen, Benachteiligungen zu überwinden. Selbert begleitet diesen Prozess bis zu ihrem Tod.