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Hinweisgeber*insystem

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird Hinweisgeber*innen, die auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen oder Organisationen aufmerksam machen wollen, der Rücken gestärkt. Wir als SPD stehen hinter diesem Gesetz und wollen, dass Hinweisgeber*innen den Schutz erhalten, den sie brauchen und verdienen.

Das HinSchG und die diesem Gesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie regeln den Schutz von Personen, welche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über mögliche Gesetzesverstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

Dies können sowohl Mitarbeitende, ausgeschiedene Beschäftigte oder Bewerber*innen sein, aber auch Dienstleister*innen wie beispielsweise Lieferant*innen und auch Anteilseigner*innen und Personen in Leitungsgremien.

Hinweisgeber*insystem

Korrektes gesetzes- und regelkonformes Handeln haben für uns und unsere Mitarbeiter*innen höchste Priorität. Der Erfolg unserer Arbeit hängt wesentlich von unserer Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Integrität ab. Zur Sicherstellung dieses Anspruchs ist es uns wichtig, zu jeder Zeit über mögliche Rechts- und Regelverstöße Kenntnis zu erlangen. Das Hinweisgeber*insystem bietet die Möglichkeit, vertraulich und sicher Hinweise abzugeben. Zudem verpflichten wir uns, gegen dich/Sie keine Maßnahmen einzuleiten, sofern du/Sie das System nicht missbrauchst/missbrauchen. Ein Missbrauch kann bestehen, falls hier vorsätzlich falsche Verdächtigungen oder Verunglimpfungen eingegeben werden.

Wir haben zur Sicherstellung deiner/Ihrer Anonymität mit der net.ter GmbH ein unabhängiges Unternehmen als Meldestelle beauftragt, das Hinweise entgegennimmt und anonymisiert an uns weiterleitet. Die net.ter GmbH steht dann im weiteren Verlauf mit dir/Ihnen in Kontakt.

Wie bearbeiten wir Hinweise?

Die net.ter GmbH nimmt die Hinweise entgegen und anonymisiert diese. Danach erfolgt eine Weiterleitung an qualifizierte Mitarbeiter*innen bei uns, die speziell in der Bearbeitung der Hinweise unterwiesen sind. Diese Mitarbeiter*innen prüfen die Meldungen auf potenzielle Regel- und Gesetzesverstöße und gehen diesen systematisch nach.
Du erhältst/Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung über den gewählten Meldekanal. Danach erfolgt die Bearbeitung des Hinweises. Eine Rückmeldung erfolgt innerhalb von drei Monaten über den von dir/Ihnen gewählten Meldekanal.

Im folgenden erläutern wir die möglichen Meldekanäle:

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz

Sofern du/Sie einen anderen oder weiteren Beschwerdeweg nutzen möchtest/möchten, steht zudem die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen bzw. Link zur externen Meldestelle.