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Wir schützen Beschäftigte und Unternehmen

Wir schützen Beschäftigte und Unternehmen
Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.
Für Unternehmen und Beschäftigte
- Wenn Unternehmen durch das Coronavirus weniger Aufträge erhalten, müssen sie ihre Beschäftigten nicht entlassen, sondern sie können Kurzarbeitergeld beantragen. Damit das ganz schnell klappt und auch gilt, wenn nur kleine Teile der Belegschaften betroffen sind, erleichtert die Bundesregierung die Inanspruchnahme: Ab sofort – und rückwirkend zum 1. März kann Kurzarbeitergeld schon bezogen werden, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft betroffen sind; auch kann Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in Leiharbeit beantragt werden. Und: Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet.
Information des Bundesarbeitsministeriums: „Mit Kurzarbeit gemeinsam Beschäftigung sichern“
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Für Kleinunternehmerinnen, -unternehmer sowie Soloselbständige, aber auch für größere Unternehmen
Insbesondere für Kleinunternehmerinnen, -unternehmer sowie Soloselbständige, aber auch für größere Unternehmen, die wegen Corona in eine finanzielle Zwangslage geraten, haben Vizekanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier ein Sicherheitsnetz geschaffen, mit dem wir Beschäftigung und Wirtschaft stützen werden. Zentrale Botschaft: Wir haben die finanzielle Kraft, um gegenzuhalten. Unser Kreditprogramm hat dabei keine Obergrenze.
Darum gehts:
- Für Kleinunternehmerinnen, -unternehmer sowie Soloselbständige, aber auch für größere Unternehmen, die wegen Corona in eine finanzielle Zwangslage geraten, sind milliardenschwere Steuererleichterungen geplant. Damit sollen Unternehmen und Arbeitsplätze geschützt werden.
- Zudem wird die Bundesregierung Unternehmen mit unbegrenzten Kreditprogrammen helfen – und damit Wachstum und Beschäftigung sichern. Über einen drastisch erhöhten Garantierahmen bei der Staatsbank KfW könnten bis zu eine halbe Billion Euro zur Verfügung gestellt werden. „Es gibt keine Grenze nach oben bei der Kreditsumme, die die KfW vergeben kann“, so Olaf Scholz.