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Wir verlangsamen die Ausbreitung des Coronavirus

Foto: Ein Schild "Verdacht - Corona / Grippe - Notaufnahme" ist vor einem Krankenhaus aufgestellt.
dpa

Bund und Länder haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Es geht darum,

  • alle Menschen in Deutschland bestmöglich vor Ansteckung zu schützen;
  • die Versorgung mit Lebensmitteln etc. zu gewährleisten
  • und eine bestmögliche Versorgung derjenigen sicherzustellen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Was wird getan?

  • Bund und Länder wollen mit drastischen Einschränkungen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. Eine Vielzahl von Geschäften soll geschlossen, Gottesdienste sowie Treffen in Vereinen verboten und Spielplätze gesperrt werden, wie aus einem Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder vom Montag hervorgeht. Ziel sei es, soziale Kontakte im öffentlichen Bereich weiter einzuschränken. Die Maßnahmen sollen ab Montagabend, den 16. März gelten. Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollen allerdings offen bleiben.

  • Der Beschluss sieht vor, dass Übernachtungsangebote im Inland nur noch zu „notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken“ genutzt werden sollen. Restaurants sollen spätestens um 18 Uhr schließen und frühestens um 6 Uhr öffnen. Bis auf weiteres verboten werden sollen Gottesdienste, Treffen in Vereinen sowie Busreisen.

  • Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen - aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel. Für diese Bereiche soll vielmehr die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.

  • Geschlossen werden sollen dagegen Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen - dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt.

  • Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle.

  • Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden.

  • Außerdem sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungenverboten werden. Dies gilt auch für Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen und für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften.

  • Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime sollen Besuchsregelungen erlassen werden.

  • Für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl verringert werden.

  • Wer sich in Deutschland aufhält, soll keine Urlaubsreisen ins In- und Ausland mehr unternehmen.

  • Im Kampf gegen das Coronavirus hatte Deutschland am Montag an den Übergängen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zur Schweiz mit strengen Grenzkontrollen begonnen.

  • Um die Krankenhäuser für die Versorgung von schwer erkrankten Corona-Patienten zu entlasten, sollen soweit medizinisch vertretbar alle planbaren stationären Behandlungen und Operationen ab Montag, den 16. März auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Dadurch sollen sich die Krankenhäuser auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch das Coronavirus konzentrieren können.

  • Die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser werden seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen. Zudem gibt es einen Bonus für jedes Intensivbett, das zusätzlich vorgehalten wird. Die Krankenhäuser wurden aufgefordert so zu planen, dass die Kapazitäten der Intensiv- und Beatmungsbetten in ihren Kliniken gestärkt werden.

  • Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmenden wurden abgesagt, auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen soll verzichtet werden.

  • Der Bund hat die Länder gebeten, das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen sowie die Lenk- und Ruhezeiten zu lockern, um die stetige Belieferung von Supermärkten zu gewährleisten.

  • Von Montag, den 16. März an werden in Deutschland Schulen und Kitas geschlossen, Kinder müssen dann zumeist zuhause betreut werden. In 13 Bundesländern werden flächendeckend die Schulen geschlossen: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Sachsen will am Montag zunächst die Schulpflicht aussetzen; Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sollen auf diese Weise Zeit bekommen, sich auf Schulschließungen vorzubereiten. Brandenburg setzt den regulären Schulunterricht von Mittwoch an vorerst aus. Der Schulbesuch ist damit weiter möglich, aber nicht mehr verpflichtend. Eine ähnliche Regelung gibt es in Hessen ab Montag.

  • Seit Montag, den 16. März um 8 Uhr sind zudem die Grenzen zur Schweiz, zu Frankreich, Österreich, Dänemark und auch Luxemburg weitgehend dicht. Nur Pendlerinnen und Pendler und der Warenverkehr dürfen passieren.

  • Die Bundesregierung rät wegen der Corona-Krise von allen nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab.