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Aktuelles

Foto: Ein Schild fordert zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf.
dpa
29.09.2020 | Die neuen Corona-Beschlüsse

Verantwortung und Augenmaß

Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Coronavirus an. Bund und Länder haben sich nun auf ein Anti-Corona-Konzept für den Herbst und Winter geeinigt. Ein Überblick über die neuen Regeln.

  • Keine weiteren größeren Lockerungen: Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus wird es vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte geben. Ziel ist es, Schul- und Kitaschließungen sowie einen erneuten Shutdown, also ein weitgehendes Herunterfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens wie im Frühjahr unbedingt zu verhindern.

  • Sich und andere schützen: Wir haben es in der Hand, wie wir in die Herbst- und Wintermonate hineingehen, durch unser eigenes Verhalten. Was man in seinem Alltag beachten soll, um sich und andere zu schützen, bringt die „AHA“-Formel auf den Punkt. AHA bedeutet: 1,5 Meter Abstand halten, auf Hygiene achten und Alltagsmaske tragen. Gerade in der kalten Jahreszeit kommen zwei weitere Buchstaben hinzu: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. Empfohlen wird auch in der kalten Jahreszeit regelmäßiges Stoßlüften.
Grafik: Die ergänzten AHA-Regeln: plus C (Corona Warn App) und L (Lüften)
  • Falschangaben in Restaurants: Viele haben die Corona-Besucherlisten in Restaurants bisher nicht ganz ernstgenommen. Wer aber künftig in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu seiner Person macht wie etwa „Micky Maus“, „Hulk“ oder „Volker Racho“, muss mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Gaststättenbetreiber sollen zudem prüfen, ob die Angaben plausibel sind.

  • Alkohol: Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol“ erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.

  • Herbstferienreisen: Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren Bund und Länder, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen.

  • Mehr Schnelltests: Zusätzlich zu den bisherigen Labortests sollen mehr Schnelltests eingesetzt werden.

  • Feiern: Die Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen „dringlich empfohlen“ - aber nicht verpflichtend festgeschrieben.

    Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern „dringlich empfohlen“. „Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.“ Strengere örtliche oder Landesregelungen sind möglich.

  • Regionale Ausbrüche: Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner gibt, soll „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden - gegebenenfalls auch nur für eine betroffene Einrichtung.

  • Frühwarnsystem: Die Länder sollen „ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten“, um ein Überschreiten der 50-Personen-Schwelle möglichst zu vermeiden.

  • Fieber-Ambulanzen: Wenn die für Herbst und Winter erwartete Grippewelle zur Corona-Seuche hinzukommt, dürfte es enger werden in Arztpraxen und Krankenhäusern. Für Entlastung sollen Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und -praxen sorgen. Risikogruppen wie Seniorinnen und Senioren wird empfohlen, sich vorsorglich gegen die Grippe impfen lassen. Gesundheitsämter, die mit der Verfolgung von Kontakten zu Infizierten nicht mehr hinterherkommen, werden noch einmal daran erinnert, dass sie sich in diesem Fall bei den Landesbehörden melden sollen und diese wiederum das Robert Koch-Institut alarmieren.