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Einwanderungsgesetz: Endlich klar geregelt!

Foto: Handwerker mit jüngeren Kollegen bei der Arbeit
Colourbox

Einwanderungsgesetz: Endlich klar geregelt!

Gut ausgebildete Fachkräfte sind wichtig für unsere sozialen Sicherungssysteme – für gute Renten zum Beispiel, für die Gesundheitsversorgung und eine menschliche Pflege. Für den Wohlstand in unserem Land. Darum wird es bessere Aus- und Weiterbildungsangebote geben: für alle, die noch keinen Job haben. Und den neuen sozialen Arbeitsmarkt. Das reicht aber nicht. Zusätzlich brauchen wir qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Dafür kommt das Einwanderungsgesetz! Und Asylbewerber, die seit langem in Deutschland und gut integriert sind, können bleiben – wenn sie einen festen Job haben. Ein Einwanderungsland sind wir schon lange. Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert, gerungen und gestritten. Jetzt aber wird das endlich klar geregelt!

Das sind die wichtigsten neuen Regelungen

  • Das Einwanderungsgesetz: Wer gut ausgebildet ist, kann sich auch aus Ländern außerhalb der EU künftig auf einen Job in Deutschland bewerben. Wer einen Abschluss und eine Stellenzusage hat, kann kommen, um hier zu arbeiten. Die zweite Möglichkeit: Anerkannte Fachkräfte aus solchen Ländern können für zunächst sechs Monate einreisen, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen – wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Eine so genannte „Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme“ findet nicht statt. Das Recht auf sechs Monate Aufenthalt, um sich in Deutschland Arbeit zu suchen, gibt es schon länger – jetzt allerdings sollen auch Menschen ohne Hochschulabschluss davon profitieren, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

  • Neue Chancen im Aufenthaltsrecht: Menschen, die nach dem Asylrecht in Deutschland nur geduldet sind, sich aber gut integriert haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, bekommen eine Bleibeperspektive. Denn es wäre weder gerecht noch sinnvoll, sie in ihre Herkunftsländer abzuschieben – und dann mit großem Aufwand ausländische Fachkräfte für die gleichen Jobs anzuwerben. Diese Regelung soll vor allem vielen kleinen und mittleren Betrieben helfen, die seit 2015 Geflüchtete ausgebildet haben und bislang fürchten mussten, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder ausgewiesen oder abgeschoben werden. Die Regelung ist begrenzt auf Menschen, die bis August 2018 eingereist sind und läuft 2023 aus.


  • Die Regelungen bei Abschiebungen: Wer nach rechtsstaatlicher Überprüfung kein Bleiberecht in Deutschland hat, muss wieder in seine Heimat zurückkehren. Für die Umsetzung kommen jetzt neue Regelungen: Unter anderem werden die Voraussetzungen für eine Abschiebehaft erleichtert und für eine Übergangszeit auch die Unterbringung in normalen Justizvollzugsanstalten ermöglicht – allerdings getrennt von Straftätern. Die Polizei soll außerdem das Recht bekommen, auf der Suche nach Ausreisepflichtigen Wohnungen zu durchsuchen.

Das Gesetzespaket wurde größtenteils am 7. Juni 2019 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch Ende Juni darüber entscheiden.

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Deutschland ist ein Einwanderungsland. Endlich schaffen wir klare Regeln für Einwanderung. Das ist wichtig, denn unser Land braucht Zuwanderung, damit wir unseren Wohlstand erhalten können.

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