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Weltweite Mindestbesteuerung: Für fairen Wettbewerb

Olaf Scholz erzielt G20-Durchbruch zur Mindestbesteuerung von Konzernen
Weltweite Mindestbesteuerung: Für fairen Wettbewerb
Viele internationale Konzerne machen Milliardengewinne – zahlen aber kaum Steuern. Starbucks, Facebook, Amazon & Co. tragen weniger zum Gemeinwohl bei als der Bäcker um die Ecke. Das wollen wir ändern! Und für dieses Ziel ist die internationale Staatengemeinschaft jetzt entscheidend vorangekommen. Denn sie unterstützt die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine internationale Mindestbesteuerung.
„Wer als mittelständisches Unternehmen Steuern zahlt, kann nicht ertragen, dass einige, die viel mehr Geld verdienen, gar keine zahlen. Das ändern wir jetzt“, sagte Olaf Scholz. Die Finanzminister der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer hätten Anfang Juni einen „echten Durchbruch“ erzielt: „Alle relevanten Staaten haben sich für unsere Initiative ausgesprochen, global eine Mindestbesteuerung einzuführen.“
Die Idee: Falls ein Staat Konzerne mit Mini-Steuern anlocken will, können andere Staaten die Gewinne des Unternehmens bei sich nachversteuern. Damit macht die Verlagerung in Steueroasen keinen Sinn mehr.
Olaf Scholz: „Schon im nächsten Jahr soll die internationale Vereinbarung stehen. Schön.“
Fragen und Antworten
Vor 20 Jahren zählte kaum eine Handvoll von Digitalkonzernen zu den wertvollsten Unternehmen der Welt. Heute dominieren sie die Ranglisten: Einer Studie des Beratungsunternehmens EY zufolge waren Ende 2018 Microsoft, Apple und die Google-Mutter Alphabet ganz vorn. Von den deutschen Industrie-Schwergewichten schaffte es lediglich Siemens noch knapp in die Top 100.
Bei klassischen Industriebetrieben ist es anhand von Produktionsstätten, Geschäftsräumen und Belegschaft oft schon kompliziert, die wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie Umsatz und Gewinn in einem Land eindeutig zu erfassen. Vor allem bei Digitalkonzernen ist es aber noch schwieriger. Sie haben ihren Sitz meist nur in einem Staat und können ihre Geschäftstätigkeiten noch an Standorten mit für sie günstigen Steuersätzen bündeln – oft außerhalb Europas. Durch ihre Nutzerinnen und Nutzer erzielen sie aber auf der ganzen Welt Wertschöpfung.
Die EU-Kommission schätzt, dass Digitalfirmen im Schnitt etwa 9 Prozent Unternehmenssteuern zahlen, klassische Unternehmen aber mehr als 20 Prozent.
Das Konzept einer weltweiten Mindestbesteuerung geht auf eine Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zurück, die dieser im letzten Jahr gemeinsam mit dem französischen Finanzminister Bruno Le Maire vorlegte. Dabei soll zwar keinem Staat vorgeschrieben werden, wie hoch er seine Unternehmen besteuert. Aber wenn einzelne Staaten mit ungewöhnlich niedrigen Steuersätzen Unternehmen anlocken wollen, können die anderen Staaten reagieren: Sie haben dann das Recht, Gewinne eines Unternehmens, die in ihrem Land erwirtschaftet werden, mit der Differenz zum vereinbarten Mindeststeuersatz nachzuversteuern. Das schafft mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene. Denn die Mindestbesteuerung verhindert somit, dass sich grenzüberschreitend tätige Konzerne einer fairen Steuerzahlung durch Gewinnverschiebungen in Niedrigsteuerländer entziehen können.
Bereits beim G7-Gipfel der Finanzminister im französischen Chantilly im Juli sollen die weiteren Schritte der Mindestbesteuerung diskutiert werden. In der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, wird bis zum G20-Gipfel im kommenden Jahr intensiv über die konkrete Ausgestaltung (insbesondere die Höhe des Mindeststeuersatzes) beraten – und dann die Vereinbarung beschlossen werden. Parallel dazu hat Olaf Scholz in Japan angekündigt, die Mindestbesteuerung zu einem zentralen Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 zu machen, um eine rasche Umsetzung in europäisches und deutsches Recht zu ermöglichen.