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Vermögensteuer wieder einführen!

Der kommissarische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel hat eine neue Vermögensteuer vorgestellt

Vermögensteuer wieder einführen!

Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Um die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und die Spaltung unserer Gesellschaft zu stoppen, brauchen wir eine vernünftige Besteuerung sehr großer Vermögen. Es geht um Multimillionäre und Milliardäre. Sie sollen einen größeren Anteil für die nötigen Investitionen beitragen - für die Infrastruktur, für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz und damit Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weniger Steuern zahlen müssen. Damit alle, die sich anstrengen, ihren Anteil am Wohlstand haben. Und damit wir die unterstützen können, die es brauchen.

Es ist Zeit für eine moderne Vermögensteuer

Das private Vermögen in Deutschland konzentriert sich in sehr wenigen Händen. Das reichste Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfügt laut Internationalem Währungsfonds (IWF) über fast ein Viertel des gesamten Netto-Vermögens. Bei einer Berücksichtigung ergänzender Datensätze liegt der Anteil sogar bei bis zu einem Drittel.

Diese starke Vermögenskonzentration gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Dynamik: Neuere Studien zeigen, dass starke soziale Ungleichheit nicht nur den sozialen Frieden und das Vertrauen in die Gesellschaft und den demokratischen Staat gefährdet – sondern auch schlecht für das Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft ist. Vermögen bedeutet auch Macht. Und mehr Macht bedeutet mehr Einfluss. Wenn dieser Einfluss auf Vermögen beruht und nicht auf inhaltlichen und demokratischen Verhältnismäßigkeiten, dann rüttelt das an den Fundamenten einer demokratischen Struktur.

Wir wollen die Spaltung der Gesellschaft und die überdurchschnittlichen Beiträge der Mittelschicht zum Gemeinwohl stoppen. Dazu gehört, dass unsere Städte und Kommunen allen ein lebenswertes Zuhause bieten können: Also der Rentnerin ebenso wie dem Busfahrer oder der alleinerziehenden Mutter mit ihrer Familie. Dazu gehört, dass wir in Infrastrukturen und Digitalisierung investieren, damit Deutschland ökonomisch weiter vorne mitspielt. Dazu gehört auch, den Klimawandel zu stoppen, ohne dass diejenigen über Gebühr dafür zahlen müssen, die ohnehin wenig haben.

Die Frage nach einer Wiedererhebung der Vermögensteuer ist also eine Frage der Gerechtigkeit. Denn seit die damalige Vermögensteuer ab 1997 nicht mehr erhoben wird, hat die Schieflage der Vermögensverteilung dramatisch zugenommen.

Eine Revitalisierung der Vermögensteuer würde dem weiteren Anwachsen der Vermögenskonzentration entgegenwirken – sie betrifft ausschließlich die ein bis zwei Prozent der größten Vermögen in Deutschland. Auch steht sie nicht für sich allein, sondern ist einzubetten in einen größeren Kontext: in ein gerechteres Steuersystem mit der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, mit einer Besteuerung von Finanztransaktionen und einer Mindestbesteuerung für global agierende (Digital-)Konzerne, um Steuerflucht und Gewinnverlagerung zu beenden. Zusätzlich geht es um Überlegungen, wie Vermögensbildung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden kann.

Eckpunkte

Unsere Eckpunkte gehen von folgenden Grundsätzen aus:

  • Die persönliche Vermögensteuer soll die Steuerbelastung auf besonders reiche Teile der Bevölkerung konzentrieren, was durch hohe persönliche Freibeträge sichergestellt wird.

  • Die Besteuerung orientiert sich am Modell der Schweiz, d.h. neben natürlichen Personen sollen damit auch juristische Personen – insbesondere Kapitalgesellschaften – eigenständig der Vermögensteuer unterliegen.

  • Die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Bewertung des Vermögens werden korrigiert. Die Bewertung insgesamt, auch bei Grundstücken, orientiert sich grundsätzlich an den Maßstäben der Erbschaftsteuer.

  • Mit der Vermögensteuer werden keine Arbeitsplätze gefährdet. Verschonungsregeln zur Vermeidung von Substanzbesteuerung sollen eingebaut werden.

Ausgestaltung und Parameter

  • maßvoller, einheitlicher Steuersatz von 1 vH (möglicher höherer Steuersatz für Superreiche);

  • hohe persönliche Freibeträge für Ledige/für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner;

  • Einbeziehung von Kapitalgesellschaften in die subjektive Steuerpflicht mit einer Freigrenze für
    steuerpflichtige Vermögen;

  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Hier sind zwei Möglichkeiten zu diskutieren. Dazu gehört die jeweils hälftige Berücksichtigung des Vermögens auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und bei den Anteilseignern (das sogenannte Halbvermögensverfahren). Eine andere Möglichkeit besteht darin, Betriebsvermögen, auch von Kapitalgesellschaften, ausschließlich auf Ebene der natürlichen Person, der die Beteiligung oder der Betrieb gehört, zu versteuern.

  • verkehrswertnahe Bewertung des Vermögens in Anlehnung an die Erbschaftsteuer;

  • Auslandsvermögen sind steuerpflichtig, soweit sie nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt sind;

  • Sicherstellung des Steuervollzugs durch Einführung einer Meldepflicht der Banken über Wert und Umfang der in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände;

  • weitgehende Freistellung des Altersvorsorgevermögens, d.h. insbesondere private Rentenversicherungen, für die analoge Prinzipien gelten wie für die gesetzlichen Rentenansprüche;

  • Bei Betriebsvermögen sind zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung Verschonungsregelungen vorzusehen.

Ausblick

Wir werden im nächsten Schritt auf der Grundlage dieser Eckpunkte einen konkreten Vorschlag zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer erarbeiten. Mit diesem Eckpunktepapier wollen wir darüber hinaus die weitere notwendige Diskussion zur gerechteren Besteuerung von Vermögen anregen.

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