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Briefwahl zur Europawahl 2019

Ihre Stimme für ein Europa für alle
Ich will mehr Europa wagen – überall dort, wo es sinnvoll ist. Zum Beispiel für unseren Frieden. Oder für Investitionen in morgen.
Und ich will ein Europa für alle. Menschlichkeit und Menschenrechte, der internationalen Wirtschaft klare Regeln geben. Ein Europa mit festen Werten und einer Demokratie, die stark ist.
Dafür trete ich an. Als Spitzenkandidatin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für die Europawahl.
Ihre Katarina Barley

Fragen und Antworten
Kein Problem. Sie können trotzdem an der Europawahl teilnehmen. Machen Sie es wie viele andere und nutzen Sie den einfachen und bequemen Weg: Briefwahl!
Ja, die Briefwahl ist eine einfache und komfortable Möglichkeit, sich an der Europawahl zu beteiligen. Diese Möglichkeit steht jeder Person offen, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland sind automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen nichts weiter tun.
Die Ausstellung des Wahlscheins erfolgt bei der Heimatgemeinde (Wahlamt). Der Antrag kann mündlich (vor Ort, nicht telefonisch!) oder schriftlich erfolgen. Brief, E-Mail, Fax u. Ä. sind zulässig. Angegeben werden müssen: Vor- und Zuname, vollständige Wohnanschrift und Geburtsdatum. Der Antrag muss nicht begründet werden.
Am besten beantragen Sie den Wahlschein möglichst frühzeitig. Das ist auch vor der automatischen Versendung der Wahlbenachrichtigungen möglich.
EU-Bürgerinnen und –Bürger mit Wohnsitz in Deutschland können entweder hier in Deutschland oder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wählen. Teilnehmen kann in Deutschland nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und –Bürger, die bereits bei einer früheren Europawahl in Deutschland teilgenommen haben und auf Antrag ins hiesige Wählerverzeichnis eingetragen wurden, werden von der zuständigen Gemeinde automatisch angeschrieben.
EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen einen Antrag stellen. Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde bis spätestens 5. Mai 2019 zu stellen. Den Antrag gibt es unter www.bundeswahlleiter.de [PDF, 750 KB].
Fristen
Ab sofort.
Freitag, 24. Mai 2019, 18 Uhr. In Ausnahmefällen können die Unterlagen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden (z.B. bei plötzlicher Erkrankung, die das persönliche Erscheinen im Wahllokal verhindert).
In Deutschland müssen die Unterlagen bis zum 26. Mai 2019 um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Deswegen sollten Ihre Unterlagen entweder rechtzeitig per Post abgeschickt werden oder persönlich an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.
Hinweis: Eine Briefmarke ist in beiden Fällen nicht nötig.In der Regel ca. 4–6 Wochen vor der Wahl.
Bis zum 5. Mai. Den Antrag gibt es unter www.bundeswahlleiter.de [PDF, 750 KB].
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung oder Briefwahlunterlagen erhalten haben. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich bei Ihrer Gemeindebehörde abholen und direkt vor Ort ausfüllen und wählen.